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   BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88   

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1
  • StV 1989, 59



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07  

    Fall Heros; Untreue (Treubruchstatbestand; Geldbearbeitungsdienstleistungen;

    Das Einkassieren, Verwalten und Abliefern von Geld für den Auftraggeber wird in der Rechtsprechung regelmäßig als herausgehobene Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen angesehen und die Veruntreuung so eingenommener Gelder als Untreue im Sinne des § 266 StGB bewertet (BGHSt 2, 324; 13, 315; 18, 312; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; Missbrauch 2).
  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08  

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

    Diese wären straflos (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Treubruch 1; vgl. auch BGHSt [GS] 14, 38 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2012 - 13 Sa 87/12  

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung von

    Ein Kassierer aber, der nicht nur Geld einkassiert, sondern dies auch verwaltet und kontrolliert und darüber Buch führt und Quittungen erteilt, nimmt fremde Vermögensinteressen wahr (vgl. nur BGH 21.09.1988 - 3 StR 358/88 - MDR 1989, 111; BGHSt 13, 315, 318f.; 18, 312f.).
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