Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressebericht, 21.05.1990)

    Strafrecht: Erst mal wegschließen

Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ingrid Strobl

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6
  • NStZ 1990, 501
  • StV 1990, 247



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06  

    Fall Motassadeq (11. September); Rügepräklusion (Entscheidung des Gerichts;

    Soweit der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen beiläufig und für das jeweilige Ergebnis nicht tragend die "Unrechtsdimension" der Tat angesprochen hat ( BGHSt 42, 135, 139; BGH NStZ 1990, 501; NJW 1997, 265, 266; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9), lässt sich hieraus Abweichendes nicht herleiten.

    Selbst wenn der Gehilfe seine Tatbeiträge etwa nicht erbracht hätte, wenn er sich des gesamten Umfangs der geplanten Haupttaten bewusst gewesen wäre, ihm dieser also letztlich unerwünscht war, stünde das seiner Verurteilung nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1990, 501; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8).

  • BGH, 15.06.1994 - 3 StR 54/94  

    BtMG § 29, § 29a, § 30

    Die Schlußfolgerungen des Landgerichts entfernen sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, daß sie nur den Verdacht einer Haupttat, nicht aber die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 7-11 m.w.Nachw.).

    Die vom Landgericht festgestellten Beweisanzeichen tragen nicht die Annahme, daß andere oder der Angeklagte das Gemisch als Streckmittel oder schon vermischt mit Heroin "im Rahmen eines angebahnten Geschäfts oder einer laufenden Geschäftsverbindung" verkaufen wollten (vgl. BGHR StGB § 27 I Vorsatz 6).

  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93  

    Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich

    b) Entgegen der Revision gründet sich die Auffassung der Sachverständigen, der Beklagte habe im Zeitpunkt des Unfalls eine epileptische Dämmerattacke erlitten, nicht lediglich auf Vermutungen (zur revisionsgerichtlichen Überprüfung insoweit vgl. BGH, Beschluß vom 8. Mai 1990, - 3 StR 448/89 - NStZ 1990, 501 m.w.N.).
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