Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1993 - 2 StR 31/93 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 7
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01
Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet
Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, oder ein besonderes Ausmaß, in dem eine Tat den Rechtsfrieden zu stören geeignet ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 bis 4, 6 und 7) feststellen lässt.Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, oder ein besonderes Ausmaß, in dem eine Tat den Rechtsfrieden zu stören geeignet ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 bis 4, 6 und 7) [Anmerkung: identisch mit dem Originalumdruck].
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; …
Er widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach strafschärfende Erwägungen, die auf die Zunahme bestimmter Delikte abstellen, eines näheren tatsächlichen Beleges bedürfen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 6, 7). - BGH, 10.08.2005 - 2 StR 219/05
Strafzumessung (Vorverhalten des Täters: konkrete Feststellungen; …
Es fehlen bereits Ausführungen dahin, dass eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist und die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz besteht (BGHSt 6, 125, 127; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 4, 6 und 7).
- BGH, 19.04.2004 - 5 StR 128/04
Minder schwerer Fall des Totschlages (Anwendbarkeit auch bei vorheriger Notwehr …
Eine Heranziehung generalpräventiver Erwägungen liegt hier fern (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 3 und 7). - BGH, 08.05.2008 - 3 StR 150/08
Strafrahmenwahl; konkrete Strafzumessung (Generalprävention).
Eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme von Körperverletzungsdelikten hochbetagter Frauen zum Nachteil ihrer Ehemänner oder ähnlicher Straftaten hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 6, 7). - BGH, 17.08.1994 - 2 StR 343/94
BtMG § 29, § 29a, § 30; StGB § 46
Welcher Stellenwert diesem Strafzumessungsgrund allgemein einzuräumen ist (vgl. dazu BGHSt 34, 150, 151; BGH NStZ 1982, 112 ; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3, 5 und 7; vgl. auch Hirsch in LK 10. Aufl. Rdn. 21 f; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 28 f jeweils zu § 46 StGB ; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 12 bis 14 Vorbem. - BGH, 13.03.2001 - 5 StR 58/01
Verwerfung der Revision als unbegründet
Der Senat schließt im Blick auf den Umfang des verschuldeten Tatunrechts aus, daß die im einzelnen nicht belegten generalpräventiven Erwägungen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Generalprävention 7) die Strafzumessung beeinflußt haben. - BGH, 24.03.1994 - 4 StR 131/94
StGB § 46, § 176
Die Erwägungen des Landgerichts können auch nicht dahin ausgelegt werden, daß die Gefahr der Nachahmung begründet sei und dieser entgegengewirkt werden solle (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 7). - BGH, 07.03.1996 - 1 StR 70/96
StGB § 46
Damit bleibt aber gerade offen, wie hoch die Dunkelziffer ist sowie ob und in welchem Maße derartige Delikte zugenommen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 7 m.w.Nachw.). - BGH, 15.03.1994 - 4 StR 87/94
StGB § 46, § 315 b
Nach der Rechtsprechung dürfen - im Rahmen der schuldangemessenen Strafe (BGHSt 34, 150, 151; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 4, 5, 7) - unter dem Gesichtspunkt der Generalprävention nur solche Umstände herangezogen werden, die außerhalb der bei Aufstellung eines bestimmten Strafrahmens vom Gesetzgeber bereits bezweckten allgemeinen Abschreckung liegen. - BGH, 23.11.1994 - 3 StR 517/94
StGB § 46, § 177
