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   BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86   

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2
  • StV 1987, 243



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09  

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben

    Deshalb ist der Umstand, dass eine strafgerichtliche Verurteilung nach den Vorschriften des Beamtenrechts die Beendigung des Beamtenverhältnisses zur Folge hat, bei der Straffestsetzung regelmäßig als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 - BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2).

    Deshalb ist der Umstand, dass eine strafgerichtliche Verurteilung nach den Vorschriften des Beamtenrechts die Beendigung des Beamtenverhältnisses zur Folge hat, bei der Straffestsetzung regelmäßig als bestimmender Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 - BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2).

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89  
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  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03  

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m.w. Nachw.).
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