Rechtsprechung
| BGH, 29.10.1997 - 3 StR 282/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch …
c) An diese Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs ihre ursprüngliche Spruchpraxis geändert: Ist ein Strafverfahren unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und rechtsstaatliche Grundsätze durch die Strafverfolgungsorgane verzögert worden, so hat der Tatrichter nach der neueren Rechtsprechung zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zum Ausgleich der vom Beschuldigten erlittenen Belastungen nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen (Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen oder wegen eines Verfahrenshindernisses) nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247). - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot.
Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt.Diese Auffassung liegt auch dem Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1997 - 3 StR 282/97 - zugrunde.
- BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
Hieran anknüpfend entwickelte sich in der Folgezeit eine Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs dahin, dass der Tatrichter zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zur Kompensation nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247).
- BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99
Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes
Ob das Verfahren in der Weise verzögert worden ist, daß wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK eine konkret bestimmte Ermäßigung der Strafe hätte erfolgen müssen (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181, 182; BGH…, Urt. vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 ), braucht der Senat nicht zu entscheiden.Deshalb hätte es einer Verfahrensrüge bedurft (vgl. BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH NStZ 1999, 313; BGH…, Urt. vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 ).
- BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung / …
Verzögert sich ein solches Verfahren aus den Justizbehörden zuzurechnenden Gründen, so sind nach der die Strafgerichte bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1997, 591; vgl. auch BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe konkret zu bestimmen.Verzögert sich ein solches Verfahren aus den Justizbehörden zuzurechnenden Gründen, so sind nach der die Strafgerichte bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ 1997, 591; vgl. auch BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Strafe konkret zu bestimmen.
- BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige …
Zudem umfaßt der verwendete Oberbegriff in der älteren Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1999, 181) durchaus auch die rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen, wie sich an der Veröffentlichung von einschlägigen Entscheidungen und Stellungnahmen im Schrifttum unter entsprechenden Überschriften und Leitsätzen zeigt (so schon BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 12 m.w.N.). - BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen …
Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12;… BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99). - BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98
Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige …
Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98). - BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; …
Es hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Jugendstrafen konkret bestimmt. - BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe
Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK kommt nur bei einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in Betracht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1277; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11, 12). - BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00
Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten …
- BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die …
- BGH, 10.05.2000 - 2 StR 142/00
Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe (Verjährung); Konkurrenzen …
- BGH, 30.10.2003 - 5 StR 416/03
Verletzung des Beschleunigungsgebotes (rechtsstaatswidrige …
- BGH, 19.11.2003 - 2 StR 368/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Recht auf Beschwerde (Kompensation …
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
