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   BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15
  • NStZ 2001, 106



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Beschleunigungsgebot (rechtsstaatswidrige

    Ein derartiger Verfahrensgang und der mit ihm verbundene zusätzliche Zeitbedarf sind vielmehr grundsätzlich Ausfluss der rechtsstaatlichen Ausgestaltung eines Rechtsmittelsystems, das die Möglichkeit eröffnet, fehlerhafte Entscheidungen zu korrigieren (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats] NJW 2003, 2228, 2229; NJW 2003, 2897, 2898; BVerfG-K 2, 239; BGH NStZ 2001, 106; NJW 2005, 1813, 1814; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02  

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt daher nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
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  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05  

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Denn allein der Umstand, daß auf eine Revision ein Urteil teilweise aufgehoben und zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, sondern ist Folge der Verfahrensgestaltung durch die Strafprozeßordnung, die im Regelfall gerade zum Schutz des Angeklagten die Nachprüfung einer Verurteilung in Rechtsmittelverfahren vorsieht (vgl. BVerfG NJW 2003, 2228; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03  

    Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

    Denn dieser Zeitbedarf folgt aus einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 3 StR 259/00 -, BGHR, StGB, § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 206/04  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Strafzumessung; rechtsstaatswidrige

    Die Verfahrensverlängerung, die dadurch entsteht, dass auf die Revision eines Verfahrensbeteiligten ein Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15; BVerfG NJW 2003, 2228).

    Denn die Verfahrensverlängerung, die dadurch entsteht, daß auf die Revision eines Verfahrensbeteiligten ein Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, begründet regelmäßig keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15; BVerfG NJW 2003, 2228).

  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Die Wiederholung fehlerhafter Verfahrensteile als Konsequenz eines gerade auch zum Schutz des Beschuldigten vorgesehenen rechtsstaatlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder gar die Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens selbst können nicht schon für sich allein als rechtsstaatswidrige zusätzliche Belastungen des Beschuldigten angesehen werden (so auch BGH, Beschl. vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05 = NJW 2005, 1813; Urt. vom 7. Februar 2006 - 3 StR 460/98; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03 = NJW 2003, 2228 f.; Beschl. vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 = NJW 2003, 2897, 2898; BGH NStZ 2001, 106 f.; NJW 2005, 1813, 1814; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03  

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Dies ist Ausfluß der Gesetzeslage und eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 326/02  

    Strafzumessung (von Tatsachen nicht mehr gedeckte Negativwertung;

    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen diese Vorschrift, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).

    Zwar führt eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts nicht ohne weiteres zu einem Verstoß gegen diese Vorschrift, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15; BGH, Urt. vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/02).

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 79/02  

    Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Vielmehr ist ein solcher Verfahrensgang Ausfluß einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 15).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05  

    Absehen vom Fahrverbot - Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil: Ausschöpfen

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00  

    Besonders schwerer Fall des Betruges; Bandenbetrug

  • OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04  

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes;

  • BGH, 22.03.2005 - 3 StR 77/05  

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Zurückverweisung durch das

  • BGH, 09.03.2004 - 3 StR 446/03  

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung und Zurückverweisung der

  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03  

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 123/02  

    Keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch Aufhebung und

  • BGH, 22.05.2002 - 3 StR 127/02  

    Verfahrensverzögerung infolge von Zeugnisverweigerung

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