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   BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86   

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https://dejure.org/1987,3182
BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86 (https://dejure.org/1987,3182)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1987 - 2 StR 641/86 (https://dejure.org/1987,3182)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1987 - 2 StR 641/86 (https://dejure.org/1987,3182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Beeinflussung der Entwicklung der Kinder durch sexuellen Missbrauch - Erhöhung des Schuldgehalts aufgrund fehlendem Anlaß zu sexuellen Handlungen - Kind - Strafschärfung - Regelmäßige Tatfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 5
  • StV 1987, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 182/81

    Wirkungen des Nichtbestehens eines Strafmilderungsgrundes auf die Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
    Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463).
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
    Anhaltspunkte dafür, daß die Folgen der Tat außergewöhnlich schwer waren, ergeben sich aus dem angefochtenen Urteil nicht (vgl. BGH StV 1986, 149).
  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82

    Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung

    Auszug aus BGH, 09.01.1987 - 2 StR 641/86
    Daß ein Kind einen Erwachsenen nicht von sich aus zu sexuellen Handlungen veranlaßt und ihm auch auf andere Weise keinen "nachvollziehbaren Anlaß" zu solchen Handlungen gibt, ist in Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern die Regel und deshalb nach allgemeinen Bewertungsgrundsätzen nicht geeignet, den durch die übrigen Wertungsfaktoren bestimmten Schuldgehalt der Tat zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 = StV 1981, 336; BGH NStZ 82, 463).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Über dessen Wortlaut hinaus, der nur die Merkmale des gesetzlichen Tatbestands nennt, darf auch das Schutzziel der Strafdrohung nicht erschwerend bei der Strafbemessung berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - 6 StR 274/22; Beschluss vom 9. Januar 1987 - 2 StR 641/86 Rn. 7; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 256; Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 538; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Aus äußeren Umständen, die den Regelfall einer Deliktsverwirklichung darstellen und die deswegen dem Doppelverwertungsverbot unterliegen (BGH StV 1987, 146) können nur Schlüsse auf eine dem Regelfall der Deliktsverwirklichung entsprechende innere Tatseite gezogen werden, die daher vom Doppelverwertungsverbot ebenfalls erfasst werden.

    Eine solche regelmäßige Tatfolge darf dem Angeklagten nur dann zusätzlich straferschwerend angelastet werden, wenn sie außergewöhnlich schwer ausfällt (BGH StV 1987, 146).

  • OLG Bamberg, 24.08.2017 - 3 OLG 7 Ss 70/17

    Doppelverwertungsverbot, Strafzumessung, Strafaussetzung zur Bewährung

    Regelmäßige Tatfolgen dürfen dem Angeklagten indes wegen der Bestimmung des § 46 Abs. 3 StGB gerade nicht angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 27.10.2010-2 StR 489/10 = StV 2011, 158 = BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlag 3; 09.12.1997 - 4 StR 596/97 [bei juris] und 09.01.1987- 2 StR 641/B6 = StV 1987, 146 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 5).
  • BGH, 08.10.2013 - 4 StR 379/13

    Strafverfolgungsverjährung im Fall des Dritt- oder Sich-Verschaffens

    Hierzu weist der Senat darauf hin, dass die strafschärfende Erwägung, "die Nebenklägerin (sei) auf unbestimmte Zeit dem Risiko ausgesetzt, psychische Beeinträchtigungen infolge der Taten zu erleiden", nach ständiger Rechtsprechung gegen § 46 Abs. 3 StGB verstößt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1987 - 2 StR 641/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 5, vom 20. Oktober 2004 - 2 StR 398/04, BGHR StPO § 354 Abs. 1a Satz 1 Angemessen 1, und vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 409/96

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Es kennzeichnet den normalen Durchschnittsfall des Tatbestandes des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB), daß mit der Verwirklichung des Tatbestandes die Tat Spuren in der Entwicklung des Kindes hinterläßt (BGH StV 1987, 146).
  • BGH, 20.10.2004 - 2 StR 398/04

    Strafzumessung (gesetzgeberisches Motiv der Strafbarkeit als

    Die Möglichkeit einer konkreten Gefahr für die Entwicklung des Kindes war das Motiv des Gesetzgebers für die Strafnorm des § 176 StGB und kennzeichnet nur den normalen Durchschnittsfall dieses Delikts (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Januar 1987 - 2 StR 641/86).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Regelmäßige Tatfolgen dürfen einem Angeklagten aber nicht straferschwerend angelastet werden (BGH StV 1987, 146; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2).
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