Rechtsprechung
| BGH, 10.08.1989 - 4 StR 178/89 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 3
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 6
- NStZ 1989, 527
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit …
Wird die berufliche Stellung eines Angeklagten als Polizeibeamter zur Tatbegehung mißbraucht, wird zwar häufig, eine entsprechende Darlegung zur Verteidigung der Rechtsordnung erfordern (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 6).Zwar wird häufig die berufliche Stellung eines Angeklagten, wenn sie zur Tatbegehung mißbraucht wurde, entsprechende Darlegungen erfordern (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 6).
- BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte …
Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).Erforderlich ist eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
- BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose; …
Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16).Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 5, 6 und 16; NStZ-RR 1998, 7, 8).
- BGH, 15.12.1994 - 1 StR 656/94
Deckert - § 46 StGB, Strafzumessung bei Überzeugungstätern, § 56 …
Zwar dürfen generalpräventive Erwägungen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht dazu führen, bestimmte Tatbestände oder Tatbestandsgruppen unter diesem Gesichtspunkt von der Möglichkeit auszuschließen, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zur Bewährung auszusetzen; vielmehr ist stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung erforderlich, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5 und 6). - BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der …
Aus der Hinnahme der tatrichterlichen Begründung der Strafzumessung und der Strafen im Ergebnis folgt hier, daß auch die Nichterörterung des § 56 Abs. 3 StGB (vgl. dazu BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 4, 6) vom Revisionsgericht nicht zu beanstanden ist. - BGH, 24.04.1997 - 4 StR 94/97
StGB § 315b, § 56
Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16). - OLG Celle, 02.03.1999 - 21 Ss 3/99
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Fahrt unter Alkohol und Drogen - …
Zwar kann in geeigneten Fällen auf eine Erörterung dieser Frage verzichtet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Versagung der Strafaussetzung unter dem Gesichtspunkt des § 56 Abs. 3 StGB nicht gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 4 und Nr. 5]; OLG Düsseldorf JR 1994, 39 [40]).Die Vollstreckung der Strafe ist dann notwendig, wenn andernfalls eine ernstliche Gefährdung der Rechtsgesinnung der Bevölkerung als Folge schwindenden Vertrauens in die Rechtspflege zu besorgen wäre, was der Fall ist, wenn der bloße Strafausspruch ohne Vollstreckung von der Bevölkerung angesichts der außergewöhnlichen konkreten Fallgestaltung als ungerechtfertigte Nachgiebigkeit und unsicheres Zurückweichen vor dem Verbrechen verstanden werden könnte, bzw. wenn eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGHSt 24, 40 [45 f.]; BGH NStZ 1981, 389 [390]; BGH NStZ 1987, 21 [Nr. 4]; BGH NStZ 1989, 527 [Nr. 5];… LK-Gribbohm, StGB , 11. Aufl., § 56 Rdn. 46).
- BGH, 24.04.1997 - 4 StR 662/96
StGB § 56
Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16). - OLG Rostock, 11.07.2005 - 1 Ss 113/05 Erforderlich ist vielmehr stets eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung, bei der Tat und Täter umfassend zu würdigen sind (BGHSt 24, 40, 46; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 5, 6 und 16; BGH NStZ 2001, 319 m. w. N.).
- OLG Bamberg, 23.12.1998 - 2 WF 180/98
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 2, 7; ZPO § 114, § 115, § 127 Abs. 2
Der Senat hält deshalb an seiner im Beschl. v. 10.8.1989 (4 StR 178/89, FamRZ 1990, 181 ff) geäußerten Auffassung nicht mehr fest, wonach die Beschwerde innerhalb eines Monats nach Instanzende eingelegt werden muß. - OLG Hamm, 16.09.2009 - 2 Ss 247/09
Strafaussetzung; Bewährung; besondere Umstände
- BGH, 21.12.1993 - 5 StR 685/93
StGB §§ 46, 56
- OLG Düsseldorf, 12.05.1998 - 5 Ss 414/97
StGB § 56 Abs. 3
- OLG Düsseldorf, 11.08.1992 - 5 Ss 161/92
StGB § 56 Abs. 1, 3
- OLG Köln, 09.06.2006 - 82 Ss 48/06
