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   BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89   

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https://dejure.org/1990,1804
BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89 (https://dejure.org/1990,1804)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1990 - 4 StR 681/89 (https://dejure.org/1990,1804)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89 (https://dejure.org/1990,1804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Nichtzahlung von gebühren - Abladen von Abfall - Öffentlich-rechtliche Abnahmeverpflichtung - Diebstahl - Alleintäter - Hehlerei - Postpendenzfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2476
  • MDR 1990, 736
  • BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 4
  • NVwZ 1990, 1108 (Ls.)
  • NStZ 1990, 388
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Im Verhältnis zwischen Hehlerei in der Tatvariante des Sich-Verschaffens und der vermögensschädigenden Vortat ist eine solche nur dann zulässig, wenn feststeht, daß der Angeklagte faktisch alle Tatbestandsmerkmale der Hehlerei erfüllt, also auch, daß er das Hehlgut von einem anderen Täter der Vortat erlangt hat, jedoch offenbleibt, ob er selbst als Mittäter an der Vortat beteiligt war (BGHSt 35, 86, 89; BGH NJW 1989, 1867, 1868).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Gemäß § 3 Abs. 1 AbfG hat der Besitzer (vgl. hierzu BGH NVwZ 1985, 447 f; BVerwGE 67, 8, 12; Bartels, Abfallrecht 1967, S. 18) Abfall dem Entsorgungspflichtigen zu überlassen.
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Im Verhältnis zwischen Hehlerei in der Tatvariante des Sich-Verschaffens und der vermögensschädigenden Vortat ist eine solche nur dann zulässig, wenn feststeht, daß der Angeklagte faktisch alle Tatbestandsmerkmale der Hehlerei erfüllt, also auch, daß er das Hehlgut von einem anderen Täter der Vortat erlangt hat, jedoch offenbleibt, ob er selbst als Mittäter an der Vortat beteiligt war (BGHSt 35, 86, 89; BGH NJW 1989, 1867, 1868).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    bb) Bestand allerdings ein Anspruch des Angeklagten auf Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung der beiden Deponien, so würde dies bedeuten, daß der von ihm erstrebte Vermögensvorteil nicht rechtswidrig war (Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 275; vgl. auch BGHSt 3, 160, 162).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 402/60

    Wahndelikt - Untauglicher Versuch - Strafverfolgungsbeamter - Absehen von

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Ein Irrtum des Angeklagten über die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils in der Form, daß er fälschlicherweise glaubte, ohne Entrichtung der Gebühren die Deponien nicht benutzen zu dürfen, würde nicht zur Straflosigkeit führen (vgl. auch BGHSt 15, 210, 213; KG NStZ 1982, 73 f mit weit.
  • KG, 09.09.1981 - Ss 277/80
    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Ein Irrtum des Angeklagten über die Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils in der Form, daß er fälschlicherweise glaubte, ohne Entrichtung der Gebühren die Deponien nicht benutzen zu dürfen, würde nicht zur Straflosigkeit führen (vgl. auch BGHSt 15, 210, 213; KG NStZ 1982, 73 f mit weit.
  • BGH, 14.03.1985 - III ZR 12/84

    Besitz an Abfällen

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Gemäß § 3 Abs. 1 AbfG hat der Besitzer (vgl. hierzu BGH NVwZ 1985, 447 f; BVerwGE 67, 8, 12; Bartels, Abfallrecht 1967, S. 18) Abfall dem Entsorgungspflichtigen zu überlassen.
  • BGH, 20.11.1981 - 2 StR 568/81

    Betrug - Vermögensvorteil - Rechtswidrigkeit - Bereicherungsabsicht

    Auszug aus BGH, 29.03.1990 - 4 StR 681/89
    Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn er sich den Vermögensvorteil durch unlautere Mittel verschafft haben sollte (BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Für eine Postpendenzfeststellung müsste - da Diebstahl und Hehlerei sich gegenseitig ausschließen - feststehen, dass die Angeklagten als Hehler die Gegenstände nicht selbst durch Diebstahl erlangt hatten (BGH, Urteil vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, BGHR StGB vor § 1 Wahlfeststellung, Postpendenz 4).
  • BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung

    Für eine Postpendenzfeststellung müsste - da Diebstahl und Hehlerei sich gegenseitig ausschließen - feststehen, dass die Angeklagten als Hehler die Gegenstände nicht selbst durch Diebstahl erlangt hatten (BGH, Urteil vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, BGHR StGB vor § 1 Wahlfeststellung, Postpendenz 4).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Ist aber eine Begehung der Vortat durch die Angeklagten als Allein- oder Mittäter, gegebenenfalls neben Dritten, nicht auszuschließen, kommt eine Postpendenzfeststellung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1987 - 2 StR 506/87, BGHSt 35, 86, 88 f.; Urteil vom 14. September 1989 - 4 StR 170/89, BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 3; Urteil vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, BGHR StGB vor § 1/Wahlfeststellung Postpendenz 4; Beschluss vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, BGHR StGB § 260 Wahlfeststellung 1; Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 377/12; NK-StGB/Altenhain, 5. Aufl., § 259 Rn. 85; MüKo-StGB/Schmitz, 3. Aufl., Anh. zu § 1 Rn. 47; SK-StGB/Wolter, 9. Aufl., Anh. zu § 55 Rn. 55).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Diese Fallkonstellation erfüllt die Voraussetzungen des strafbaren untauglichen Versuchs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7 a. E.; Vogler in LK StGB 10. Aufl. § 22 Rdn. 134, 139).
  • BFH, 23.10.1996 - I R 1/94

    Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art

    Die Abnahmepflicht stellte sicher, daß die Besitzer des Mülls diesen immer einer Person überlassen konnten, die zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Mülls verpflichtet war und für deren Solvenz der Staat einzustehen hatte (Hösel/von Lersner, a. a. O., Kz. 1130 Rn. 11; Kunig in Kunig/Schwermer/Versteyl, Abfallgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 1992, § 3 Rn. 21; s. a. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. März 1990 4 StR 681/89, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1990, 2476).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    In diesem Fall ist eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei im Wege der Postpendenzfeststellung nicht möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 1990 - 4 StR 681/89, NJW 1990, 2476, 2477; vom 19. Januar 2000 - 3 StR 500/99, NStZ 2000, 473, jeweils mwN).
  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

    In Betracht kommt allenfalls eine Strafbarkeit wegen (untauglichen) Versuchs, wenn der Täter den angestrebten Vermögensvorteil fälschlicherweise als rechtswidrig ansieht (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; BGHSt 42, 268, 273).
  • OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15

    Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren

    Entscheidend ist allein, ob er in der Annahme gehandelt hat, eine Erstattung in der geltend gemachten Höhe nicht beanspruchen zu können (BGHSt 3, 160, 162; BGH bei Dallinger MDR 1956, 10; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; vgl. auch BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68) bzw. seinen Patienten einen Anspruch gegen ihre Privaten Krankenversicherungen zu verschaffen, auf den diese - wie er wusste - kein Anrecht hatten.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem

    Entscheidend ist allein, ob er in der Annahme gehandelt hat, eine Erstattung in der geltend gemachten Höhe beanspruchen zu können (BGHSt 3, 160, 162; BGH bei Dallinger MDR 1956, 10; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7; vgl. auch BGH GA 1966, 52; BGH wistra 1982, 68).
  • BGH, 20.09.2007 - 3 StR 274/07

    Versuchte räuberische Erpressung (Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen

    Sollte dem Angeklagten entgegen seiner Ansicht ein teilweiser Rückzahlungsanspruch gegen die Firma I. in der von ihm verlangten Höhe zugestanden haben, hätte bei ihm lediglich ein sog. umgekehrter Tatbestandsirrtum vorgelegen, der die Strafbarkeit wegen - untauglichen - Erpressungsversuchs unberührt ließ (vgl. zu § 263 StGB - BGHSt 42, 268, 272 f.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 7 a E; s. Günther in SK-StGB - Stand April 1998 - § 253 Rdn. 25).
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