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   BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87   

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https://dejure.org/1987,1634
BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87 (https://dejure.org/1987,1634)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1987 - 2 StR 94/87 (https://dejure.org/1987,1634)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1987 - 2 StR 94/87 (https://dejure.org/1987,1634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - Ablehnung einer Strafrahmenmilderung wegen "Gefühlskälte" - Voraussetzungen der Ablehnung einer Strafrahmenmilderung - Unterlassen - Gebotene Handlung - Rechtstreuer Wille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1
  • StV 1987, 527
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81

    Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87
    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81 = NJW 1982, 393).
  • BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00

    Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation

    Die Prüfung, ob eine solche Strafrahmenverschiebung vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 - Strafrahmenverschiebung 1, 2), hat das Landgericht verabsäumt.
  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 241/11

    Mord durch Unterlassen: Prüfung einer Strafrahmenmilderung

    Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den Einsatz rechtstreuen Willens (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 501/81, NJW 1982, 393; Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer

    Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGH 16.10.1997 NStZ 1998, 245; 01.04.1987 StV 1987, 527).
  • BGH, 17.06.2015 - 5 StR 75/15

    Tötungsvorsatz (gefährliche Gewalthandlung; vorsatzkritische Umstände bei der

    Es hat einerseits den besonders bedeutsamen Gesichtspunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 1987 - 2 StR 94/87, BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1) gewürdigt, "dass die gebotene Handlung in einem einzigen Anruf der Notrufnummer bestand' (UA S. 57), und daher von dem Angeklagten K. nicht mehr verlangt hätte als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens.
  • OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz,

    Sollte der Tatrichter einen vorsätzlichen Verstoß gegen das TierschutzG durch Unterlassen bejahen, so wird er die Frage, ob eine Strafrahmenmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 2 StGB geboten ist, in einer wertenden Gesamtwürdigung der wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte zu überprüfen haben; seine Auffassung hat er in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise darzulegen (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98

    Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei

    Lehnt das Gericht bei Mord in den Fällen fakultativer Strafmilderung eine Strafrahmenverschiebung ab, kommt dabei den Besonderheiten des vertypten Milderungsgrunds (z. B. vorverlagerte Schuld bei § 21 StGB, vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28; Erfolgsnähe bei § 23 Abs. 2 StGB, vgl. BGH MDR 1994, 1069; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; unterlassungsbezogene Umstände bei § 13 Abs. 2 StGB, vgl. BGH StV 1987, 527 f.) besonderes Gewicht zu, ohne daß diese Umstände geeignet wären, etwas zur besonderen Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auszusagen.
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 528/98

    Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht durch den Angeklagten;

    Der Senat hat die Erwägung des damaligen Tatrichters, das von der Angeklagten begangene Unrecht liege gerade in ihrem Unterlassen, beanstandet, weil damit entgegen der gesetzlichen Wertung des § 13 Abs. 2 StGB das strafbegründende Unterlassen zugleich als Grund für die Versagung genommen worden ist, und das erste Urteil im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung insbesondere der unterlassungsbezogenen Umstände (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; weitergehend nunmehr: BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 311/97) nicht vorgenommen hatte.
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95

    Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung

    Frage einer Strafmilderung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB erkennbar zu prüfen sein (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 487/97
    Dabei kommt besondere Bedeutung der Frage zu, ob die gebotene Handlung von dem Unterlassungstäter mehr verlangt als den normalen Einsatz rechtstreuen Willens (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98

    Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit;

    Lehnt das Gericht bei Mord in den Fällen fakultativer Strafmilderung eine Strafrahmenverschiebung ab, kommt dabei den Besonderheiten des vertypten Milderungsgrunds (z. B. vorverlagerte Schuld bei § 21 StGB, vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28; Erfolgsnähe bei § 23 Abs. 2 StGB, vgl. BGH MDR 1994, 1069; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; unterlassungsbezogene Umstände bei § 13 Abs. 2 StGB, vgl. BGH StV 1987, 527 f.) besonderes Gewicht zu, ohne daß diese Umstände geeignet wären, etwas zur besonderen Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auszusagen.
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung

  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 170/88
  • LG Chemnitz, 12.08.2009 - 1 Ks 300 Js 28181/07
  • BGH, 28.08.1991 - 5 StR 345/91

    Unzureichende Erörterung der zumutbaren Handlung im Rahmen eines

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