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   BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86   

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https://dejure.org/1987,7565
BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86 (https://dejure.org/1987,7565)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1987 - 3 StR 575/86 (https://dejure.org/1987,7565)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1987 - 3 StR 575/86 (https://dejure.org/1987,7565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anbringen eines etwa vier Quadratmeter großen beschrifteten Tuchs an der Außenwand eines Wohnhauses mit der Aufschrift "Rot-Front-Verrecke-Nationalsozialisten" als Verbreiten eines Propagandamittels - Objektiver Bedeutungsgehalt der Aufschrift "Rot-Front-Verrecke" - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1979 - 3 StR 131/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Propagandamitteln einer verfassungswidrigen

    Auszug aus BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
    Für dieses Tuch kann nach der Art seiner Verwendung nichts anderes gelten als für die entsprechende Verwendung eines Plakats oder einer auf eine Wand aufgesprühten Beschriftung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77, abgedruckt bei Holtz MDR 1977, 809; LG Lüneburg, Urteil vom 6. November 1978 - 10 KLs 3/78, UA S. 11, 51, und das Senatsurteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S), mit dem der Senat die Revision eines in jener Sache Angeklagten verworfen hat, insoweit in BGHSt 29, 26 nicht abgedruckt, vgl. auch BayObLG …
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
    Das bedeutet, daß ihr Inhalt (vgl. BGHSt 29, 73, 77/78) im Sinne des § 86 Abs. 2 StGB gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 13. September 1979 - 1 StE 7/78, UA S. 45/46, 150/151, und den Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 3 StR 214/80 (S), mit dem der Senat die Revision eines in jener Sache Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen hat).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
    3 St 32/81|BGH; 22.04.1982; 4 StR 43/82">NStZ 1983, 120, 121 unter Buchst. c; BGHSt 19, 308, 310/311).
  • BGH, 25.05.1977 - 3 StR 89/77

    Vorrätighalten von nationalsozialistischen Propagandamitteln - Anschlagen von

    Auszug aus BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
    Für dieses Tuch kann nach der Art seiner Verwendung nichts anderes gelten als für die entsprechende Verwendung eines Plakats oder einer auf eine Wand aufgesprühten Beschriftung (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77, abgedruckt bei Holtz MDR 1977, 809; LG Lüneburg, Urteil vom 6. November 1978 - 10 KLs 3/78, UA S. 11, 51, und das Senatsurteil vom 20. Juni 1979 - 3 StR 131/79 (S), mit dem der Senat die Revision eines in jener Sache Angeklagten verworfen hat, insoweit in BGHSt 29, 26 nicht abgedruckt, vgl. auch BayObLG …
  • BGH, 14.03.1979 - 1 StE 7/78
    Auszug aus BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
    Das bedeutet, daß ihr Inhalt (vgl. BGHSt 29, 73, 77/78) im Sinne des § 86 Abs. 2 StGB gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 13. September 1979 - 1 StE 7/78, UA S. 45/46, 150/151, und den Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 3 StR 214/80 (S), mit dem der Senat die Revision eines in jener Sache Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen hat).
  • BGH, 31.10.1980 - 3 StR 214/80
    Auszug aus BGH, 04.03.1987 - 3 StR 575/86
    Das bedeutet, daß ihr Inhalt (vgl. BGHSt 29, 73, 77/78) im Sinne des § 86 Abs. 2 StGB gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 13. September 1979 - 1 StE 7/78, UA S. 45/46, 150/151, und den Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 3 StR 214/80 (S), mit dem der Senat die Revision eines in jener Sache Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO verworfen hat).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Bei nicht näher spezifizierten Sammelbegriffen wie "Rote" oder "Linke" ist der bezeichnete Personenkreis jedoch so groß und unüberschaubar und umfasst derart zahlreiche, sich teilweise deutlich unterscheidende politische Richtungen und Einstellungen, dass seine Abgrenzung auf Grund bestimmter Merkmale von der Gesamtbevölkerung nicht möglich ist (vgl. BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 1).
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    a) Das gilt etwa für die Verwendung von Kennzeichen unter solchen Umständen, dass es sich nach der Gesamtaussage um Propagandamittel im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB handelt, die nach ihrem Inhalt gegen die freiheitliche Grundordnung gerichtet und dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen (vgl. BGHR StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4 NS-Parole 1 zu "Rot-Front-Verrecke").
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