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   BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86   

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BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86 (https://dejure.org/1986,1707)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1986 - 2 StR 311/86 (https://dejure.org/1986,1707)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86 (https://dejure.org/1986,1707)
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'ich wern verschloche'

Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB, Unterlassen, hypothetische Kausalität, § 15 StGB, Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewußte Fahrlässigkeit;

§ 222 StGB, Vorhersehbarkeit;

§ 323c StGB, Erheblichkeit der Gefahr, Vorsatz

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt - Beanstandung einer Strafzumessung - Unterlassung einer Hilfe trotz Eingang eines Notrufes - Abgrenzung "billigendes in Kauf nehmen" und "bewußte Fahrlässigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
    Das Landgericht hätte prüfen müssen, ob die Angeklagten auf Grund der ihnen bekannten Tatsachen den Tod der Anruferin im Ergebnis vorhersehen konnten, ob mit dem zum Tode führenden Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung zu rechnen war (vgl. BGHSt 3, 62; 12, 75) und ob der Eintritt dieses Erfolges bei pflichtgemäßem Handeln verhindert worden wäre.
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
    Unglücksfälle sind vielmehr nur solche (plötzlich eintretenden) Ereignisse, die erheblichen Schaden an Personen (oder Sachen) hervorrufen und weiteren Schaden zu verursachen drohen (RGSt 71, 187, 189; 75, 68, 70; 75, 162); es müssen zumindest erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen drohen (BGHSt 6, 147, 152).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
    Das Landgericht hätte prüfen müssen, ob die Angeklagten auf Grund der ihnen bekannten Tatsachen den Tod der Anruferin im Ergebnis vorhersehen konnten, ob mit dem zum Tode führenden Geschehensablauf nach der Lebenserfahrung zu rechnen war (vgl. BGHSt 3, 62; 12, 75) und ob der Eintritt dieses Erfolges bei pflichtgemäßem Handeln verhindert worden wäre.
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
    Es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74).
  • RG, 19.12.1940 - 2 D 445/40

    1. Eine schwere Krankheit ist nicht ohne weiteres ein "Unglücksfall" i. S. des §

    Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
    Unglücksfälle sind vielmehr nur solche (plötzlich eintretenden) Ereignisse, die erheblichen Schaden an Personen (oder Sachen) hervorrufen und weiteren Schaden zu verursachen drohen (RGSt 71, 187, 189; 75, 68, 70; 75, 162); es müssen zumindest erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen drohen (BGHSt 6, 147, 152).
  • RG, 16.04.1937 - 4 D 222/37

    Beihilfe zum Morde durch Verletzung der Nothilfepflicht.

    Auszug aus BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
    Unglücksfälle sind vielmehr nur solche (plötzlich eintretenden) Ereignisse, die erheblichen Schaden an Personen (oder Sachen) hervorrufen und weiteren Schaden zu verursachen drohen (RGSt 71, 187, 189; 75, 68, 70; 75, 162); es müssen zumindest erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen drohen (BGHSt 6, 147, 152).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, daß er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein; bewußte Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 7, 363, 368 f.; BGH NStZ 1982, 506; 1983, 407; 1984, 19; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (BGH, Urteile vom 26. Oktober 1976 - 1 StR 404/76 - bei Holtz MDR 1977, 105 und vom 21. Dezember 1976 - 4 StR 620/76 - bei Holtz MDR 1977, 458; BGH NStZ 1987, 424; 1988, 175; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 und 2; § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 14).

  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 -, juris; vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind jedoch keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Angeklagter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 311/86, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1 - Willenselement; Beschluss vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446).
  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Sie hatten selbst ein großes Interesse daran, daß die Produkte der von ihnen vertretenen Firma nicht in Verruf gerieten und diese Firma keinen Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden würde (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 6, 9; StGB § 306 Beweiswürdigung 6).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1; StPO § 127 Festnahme 1).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99

    Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden

    Es kommt vielmehr immer auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1); das gilt vor allem, wenn der Vorsatz allein aus dem äußeren Tatgeschehen gefolgert werden soll (vgl. Cramer in Schönke/Schröder aaO § 15 Rdn. 87 m.w.Nachw.) und - wie hier - keine (auf der Hand liegenden) Motive für das Einverständnis mit tödlicher Folge des Handelns festgestellt sind.
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 2, 6, 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt, er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, daß der Erfolg nicht eintritt (vgl. BGHSt 7, 363 ff.; BGHR StGB § 15 - Vorsatz, bedingter 1, 2, 7).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 649/87

    Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit und bedingter Vorsatz im Rahmen der

  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 649/96

    Unterlassene Hilfeleistung nach vorangegangener Misshandlung des eigenen Kindes -

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 124/01

    Unterlassene Hilfeleistung (Kein Unglücksfall bei nur leichter Verletzung);

  • BGH, 16.11.2000 - 4 StR 438/00

    Voraussetzungen für die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatzes

  • BGH, 25.08.1987 - 5 StR 442/87

    Definition eines Unglücksfalls im Rahmen des § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2016 - L 8 U 1327/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

  • OLG Hamm, 01.08.2001 - 2 Ss 548/01

    Umfang der tatsächlichen Feststellungen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz,

  • BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Bombenanschlägen; Vorsatz; Räuberische Erpressung;

  • BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit -

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
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