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   BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96   

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https://dejure.org/1996,2444
BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96 (https://dejure.org/1996,2444)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1996 - 4 StR 79/96 (https://dejure.org/1996,2444)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1996 - 4 StR 79/96 (https://dejure.org/1996,2444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der Aussage des Geschädigten - Fehlen einer Belastungstendenz - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7
  • NStZ 1997, 179
  • StV 1996, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß in Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf zwar, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, keine überspannten Anforderungen zu stellen sind, andererseits aber eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen darf, daß der Angeklagte unangemessen in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt wird (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5 und Sachdarstellung 9; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1995 - 2 StR 501/95 m.w.N.).

    Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, die für die Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 178 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und den sexuellen Handlungen näher darzutun (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 2 und 5).

  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß in Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf zwar, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, keine überspannten Anforderungen zu stellen sind, andererseits aber eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen darf, daß der Angeklagte unangemessen in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt wird (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5 und Sachdarstellung 9; BGH, Beschluß vom 15. Dezember 1995 - 2 StR 501/95 m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Anders als in dem der Senatsentscheidung BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 4 zugrundeliegenden Fall könnte hier zweifelhaft sein, ob hinreichend durch Tatsachen belegt ist, daß die von dem Angeklagten angewandten - im Urteil konkret nur in drei, zudem vor dem Tatzeitraum liegenden Fällen beschriebenen - Nötigungsmittel (Drohung, die Geschädigte umzubringen; leichtes Zudrücken des Halses; Drohung, die Geschädigte mit der bereitliegenden Gaspistole zu erschießen; vgl. UA 6/7) in allen Fällen nach seinem Willen auch als konkludente Drohung fortwirken sollten, um dadurch die Vornahme der sexuellen Handlungen zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 699/95

    Anforderungen an die Feststellung der Glaubwürdigkeit eines tatbeteiligten Zeugen

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Denn ein solcher Umstand muß keineswegs auf das Fehlen einer Belastungstendenz hindeuten, sondern kann seine Erklärung auch in dem Bemühen finden, eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1992, 2 f. und 149; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95).
  • BGH, 06.09.1991 - 2 StR 248/91

    Beweiswürdigung - Wechselnde Aussage - Belastungszeuge - Aussagekonstanz -

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Denn ein solcher Umstand muß keineswegs auf das Fehlen einer Belastungstendenz hindeuten, sondern kann seine Erklärung auch in dem Bemühen finden, eine nicht zutreffende Darstellung wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1992, 2 f. und 149; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Denn zur umfassenden Würdigung gehört regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, daß ein Teil der Aussage eines Zeugen für glaubhaft erachtet wird, ein anderer dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1993, 2451; StV 1994, 358, 359; NStZ 1995, 558).
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Anders als in dem der Senatsentscheidung BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 4 zugrundeliegenden Fall könnte hier zweifelhaft sein, ob hinreichend durch Tatsachen belegt ist, daß die von dem Angeklagten angewandten - im Urteil konkret nur in drei, zudem vor dem Tatzeitraum liegenden Fällen beschriebenen - Nötigungsmittel (Drohung, die Geschädigte umzubringen; leichtes Zudrücken des Halses; Drohung, die Geschädigte mit der bereitliegenden Gaspistole zu erschießen; vgl. UA 6/7) in allen Fällen nach seinem Willen auch als konkludente Drohung fortwirken sollten, um dadurch die Vornahme der sexuellen Handlungen zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Steht Aussage gegen Aussage und hängt die Entscheidung davon ab, welcher Aussage das Gericht Glauben schenkt, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß das Gericht alle Umstände, die seine Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 5, 15).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 159/92

    Finalzusammenhang - Gewalt - Sexuelle Handlung - Unmittelbarkeitszusammenhang -

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Der neue Tatrichter wird zudem Gelegenheit haben, die für die Tatbestandsverwirklichung im Sinne des § 178 StGB erforderliche finale Verknüpfung zwischen den eingesetzten Nötigungsmitteln und den sexuellen Handlungen näher darzutun (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 2 und 5).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96
    Anders als in dem der Senatsentscheidung BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 4 zugrundeliegenden Fall könnte hier zweifelhaft sein, ob hinreichend durch Tatsachen belegt ist, daß die von dem Angeklagten angewandten - im Urteil konkret nur in drei, zudem vor dem Tatzeitraum liegenden Fällen beschriebenen - Nötigungsmittel (Drohung, die Geschädigte umzubringen; leichtes Zudrücken des Halses; Drohung, die Geschädigte mit der bereitliegenden Gaspistole zu erschießen; vgl. UA 6/7) in allen Fällen nach seinem Willen auch als konkludente Drohung fortwirken sollten, um dadurch die Vornahme der sexuellen Handlungen zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 4, 6).
  • BGH, 24.11.1993 - 3 StR 517/93

    Sozialprognose - Tatumstände - Bestreiten - Urteil - Beweisergebnis - Überzeugung

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 544/04

    (Schwerer) Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung (Aussage gegen

    Bei der Beweiswürdigung zur Frage der Glaubwürdigkeit - vor allem bei sehr jungen kindlichen Tatopfern - dürfen nicht als erwiesen angesehene gewichtige weitere Beschuldigungen nicht so behandelt werden, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7; BGH NStZ 1996, 98; BGH NStZ-RR 1999, 13, 14).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Aber andererseits darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß der Angeklagte in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt wird (BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7).

    Das gilt um so mehr, wenn frühere Beschuldigungen abgeschwächt werden (BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7), wofür die Urteilsgründe mit dem Hinweis auf weitere sexuelle Übergriffe (UA S. 12) einen Anhalt zu geben scheinen.

  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 50/01

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern (Anforderung an die Darlegung der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zum serienmäßigen Kindesmißbrauch ausgesprochen, daß in solchen Fällen, in denen dem Angeklagten eine Vielzahl erst nach Jahren aufgedeckter sexueller Übergriffe zur Last gelegt wird, an die Individualisierung der einzelnen Mißbrauchshandlungen nach Tatzeit und Geschehensablauf keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, um gewichtige Lücken der Strafverfolgung zu vermeiden, jedoch darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß ein Angeklagter unangemessen in seiner Verteidigung beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107, 109; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05

    Strafverfolgungsverjährung; Beweiswürdigung (mangelhafte Feststellungen:

    Andererseits aber darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß der Angeklagte in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107 f. m.w.N.; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7).
  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage -

    Bei der Beweiswürdigung zur Frage der Glaubwürdigkeit - vor allem bei sehr jungen kindlichen Tatopfern - dürfen nicht als erwiesen angesehene gewichtige weitere Beschuldigungen nicht so behandelt werden, als beträfen sie nur unbedeutendes, die Glaubwürdigkeit im übrigen nicht berührendes Randgeschehen (BGH NStZ 1996, 98; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7).
  • BGH, 30.08.2002 - 2 StR 274/02

    Serienstraftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Nötigung;

    Aber eine unzureichende Konkretisierung darf auch nicht dazu führen, daß der Angeklagte in seinen Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt wird (BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7, 8).
  • BGH, 07.04.2005 - 4 StR 82/05
    Andererseits aber darf eine unzureichende Konkretisierung auch nicht dazu führen, daß der Angeklagte in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt wird (vgl. BGHSt 42, 107 f. m.w.N.; BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 7).
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