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   BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94   

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https://dejure.org/1994,4434
BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1 StR 281/94 (https://dejure.org/1994,4434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1314
  • MDR 1994, 885
  • BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10
  • NStZ 1995, 224
  • WM 1994, 1778
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94
    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, das vom Angeklagten begangene Sexualverbrechen (Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung) konsumiere hier nicht - im Wege der Gesetzeseinheit - den Vorwurf der Freiheitsberaubung (vgl. dazu BGHSt 18, 26, 27 sowie 28, 18, 19).
  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 281/94
    Gleichwohl war, da die tatbestandlichen Ausführungshandlungen zumindest teilweise identisch waren, Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) gegeben (vgl. BGHSt 27, 66, 67) [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76].
  • BGH, 10.07.2023 - 5 StR 143/23

    Änderung eines Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Begehung in einem

    Bildet die Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes und geht nicht über das hinaus, was zu dessen Verwirklichung dient, kommt § 239 StGB als das allgemeinere Delikt nicht zur Anwendung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19; vom 15. November 2006 - 2 StR 447/06; vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 347/98; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 281/94, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10; vom 19. Juni 1991 - 3 StR 172/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8; Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26 f.).
  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 347/98

    Ausnutzen einer Freiheitsberaubung zur Erzwingung sexueller Handlungen;

    Das bewußte Ausnutzen der bereits seit Samstagabend andauernden Freiheitsberaubung zur Erzwingung der sexuellen Handlungen stellt eine Gewaltanwendung im Sinne der §§ 177, 178 StGB dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10 m.w.N.), so daß mit Rücksicht darauf, daß die tatbestandlichen Ausführungshandlungen teilweise identisch sind, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Freiheitsberaubung in Tateinheit stehen (vgl. BGHSt 28, 18, 20; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 01.04.2004 - 5 StR 566/03

    Natürliche Handlungseinheit bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung

    Das Vorgehen des Angeklagten ist entgegen der Auffassung des Landgerichts eine einzige Tat im Rechtssinne nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    In einem solchen Fall ist von einer tateinheitlichen Begehung sämtlicher Straftaten im Rahmen eines zusammengehörigen, durch ein gemeinsames subjektives Element verbundenen Tuns auszugehen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 7 und 10).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung -

    Da nach den Feststellungen die Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Tatopfers das tatbestandliche Mittel der Vergewaltigung bildete, tritt die Vorschrift des § 239 StGB hinter die des § 177 StGB zurück (vgl. BGHSt 18, 26, 27; 28, 18, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 5, 6, 8, 9, 10).
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