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   BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87   

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https://dejure.org/1987,1689
BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87 (https://dejure.org/1987,1689)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1987 - 2 StR 446/87 (https://dejure.org/1987,1689)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 2 StR 446/87 (https://dejure.org/1987,1689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 § 49 Abs. 1 § 177 Abs. 1, Abs. 2 § 178
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120 ; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
    Desweiteren erscheint der Hinweis veranlaßt, daß die im angefochtenen Urteil vorgenommene Berechnung des maximalen Blutalkoholgehalts zur Tatzeit (zwischen 2 und 2, 26 %o) fehlerhaft ist: bei einem Entnahmewert von 1, 26 %o um 23.43 Uhr ergibt sich für die Zeit des Tatbeginns gegen 18.15 Uhr bei einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 %o über rund fünfeinhalb Stunden (= 1,1 %o) unter Hinzurechnung eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 %o (vgl. BGH NStZ 1986, 114 ) ein Tatzeitwert von maximal 2, 56 %o.
  • BGH, 23.02.1984 - 1 StR 57/84

    Minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung - Tat - Vorausgehende Situation -

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120 ; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5).
  • BGH, 17.09.1985 - 1 StR 380/85

    Voraussetzung für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Erheblich

    Auszug aus BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 26, 97, 98 f; BGH StV 1984, 284; BGH GA 1986, 120 ; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, unvollständige 5).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 2000, 254; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11

    Strafzumessung (Spezialprävention; Stabilisierung der Lebensumstände);

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass auch Lebensumstände des Angeklagten für die Strafzumessung von Bedeutung sind, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 2 StR 446/87, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 mwN).
  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 23/01

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall (Gesamttatbild,

    Für das Vorliegen eines minder schweren Falles ist entscheidend, ob das Gesamttatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (st. Rspr., vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Prüfungspflicht 1; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 85 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98

    Keine tateinheitliche sexuelle Nötigung bei begangener Vergewaltigung;

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß auch Lebensumstände des Angeklagten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehen, für die Strafzumessung von Bedeutung sind (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 802/94

    Asylbewerber - Asyl - Asylanten - Günstige Prognose - Ausländer - Gefährlichkeit

    Das Landgericht hat seine Entscheidung, daß ein minder schwerer Fall der versuchten Vergewaltigung (§ 177 Abs. 2 StGB) vorliege, aufgrund der gebotenen Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1) getroffen.
  • LG Berlin, 28.01.2010 - 1 Kap Js 1414/09

    Besonders gefährliche Gewalthandlungen mittels heftigen Tritten gegen den Kopf

    Hierzu hat das Gericht eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, bei der alle Umstände herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 14.09.1995 - 1 StR 509/95

    Sexuelle Handlungen knapp über der Erheblichkeitsschwelle im Sinne einer minder

    Sie läßt die gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vermissen, wie sie in ständiger Rechtsprechung gefordert wird (vgl. etwa BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Prüfungspflicht 1 m.w. Nachw.), und erweckt überdies die Besorgnis, daß das Landgericht sich von der rechtsfehlerhaften Ansicht hat leiten lassen, ein minder schwerer Fall komme nur dann in Betracht, wenn die sexuellen Handlungen knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegen (vgl. hierzu BGHR StGB § 176 Abs. 1 minder schwerer Fall 3 m.w. Nachw.).
  • BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Tatrichter -

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