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   BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90   

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https://dejure.org/1990,2597
BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90 (https://dejure.org/1990,2597)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1990 - 1 StR 101/90 (https://dejure.org/1990,2597)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1990 - 1 StR 101/90 (https://dejure.org/1990,2597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174, § 177 Abs. 5
    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 6
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 26; 1982, 246; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 6; Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 26; 1982, 246; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 6; Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 26; 1982, 246; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 6; Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90
    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH GA 1976, 303, 304; BGH NStZ 1982, 26; 1982, 246; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung 6; Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03

    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5, 6).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGH NStZ 2000, 254; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder

    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Hierzu ist wiederum eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5, 6).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8; 8, 186; 26, 97, 98; BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 5 und 6; BGH NStZ 2000, 254; vgl. auch die umfangreichen Nachweise bei Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 46 Rn. 85 und § 177 Rn. 95).
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98

    Keine tateinheitliche sexuelle Nötigung bei begangener Vergewaltigung;

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Das Revisionsgericht darf die Gesamtwürdigung nicht selbst vornehmen, sondern nur nachprüfen, ob dem Tatrichter bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 101/90).
  • LG Berlin, 28.01.2010 - 1 Kap Js 1414/09

    Besonders gefährliche Gewalthandlungen mittels heftigen Tritten gegen den Kopf

    Hierzu hat das Gericht eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, bei der alle Umstände herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 28.05.1997 - 3 StR 166/97

    Abweichung des Tatbilds vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle -

    Für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHR StGB § 177 II Strafrahmenwahl 5 und 6, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.10.1995 - 1 StR 549/95

    Überprüfung durch das Revisionsgericht - Tatrichter - Minder schwerer Fall -

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