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   BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00   

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BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00 (https://dejure.org/2000,1324)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2000 - 5 StR 30/00 (https://dejure.org/2000,1324)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2000 - 5 StR 30/00 (https://dejure.org/2000,1324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Vergewaltigung - Rechtsfolgenausspruch - Revision - Strafzumessung - Qualifikation - Gefährliches Werkzeug - Regelbeispiel

  • Judicialis

    StGB § 177 n.F.; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 177 Abs. 4 n.F.; ; StGB § 177 Abs. 5 zweiter Halbsatz; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 n.F.; ; StGB § 177 Abs. 5 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5
    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung trotz Vorliegens einer Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2
  • NStZ 2000, 419
  • StV 2000, 306
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • BGH, 12.01.2000 - 3 StR 363/99

    Minder schwerer Fall der sexueller Nötigung bei Vergewaltigung in der Ehe

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Dabei ist als tatbezogener Umstand auch die Verwirklichung eines Regelbeispiels als schulderschwerender Gesichtspunkt in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen (BGH, Beschluß vom 12. Januar 2000 - 3 StR 363/99 -).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Der vom Angeklagten als Schlaginstrument eingesetzte Cowboystiefel stellt ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. BGH NJW 1998, 2915, 2916).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90

    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 403/93

    Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00
    Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist - wie sonst auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - maßgebend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorhandenen Fälle so sehr abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1, 5, 6, 8, 10).
  • LG Bonn, 19.10.2017 - 50 KLs 17/17

    Vergewaltigung in der Siegaue

    Die Annahme eines minder schweren Falles ist im Hinblick auf den Tatbestand des § 177 StGB vorliegend auch nicht grundsätzlich wegen der hier erfolgten Verwirklichung des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 07.03.2000, Az.: 5 StR 30/00, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auch wenn nach den Feststellungen des Landgerichts das Tatmesser möglicherweise nur ein Taschenmesser mit einer einige Zentimeter langen Klinge war, war es doch durch die konkrete Art der Verwendung im Halsbereich der Nebenklägerin geeignet, erhebliche - wenn nicht gar lebensgefährliche - Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 46, 225, 228; BGH NStZ 2000, 419; 2005, 35; NStZ-RR 2002, 108).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35) bedarf es der Annahme einer Sperrwirkung nicht (siehe aber zur "Sperrwirkung' des § 177 Abs. 6 StGB BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18, Rn. 7, vom 12. Januar 2011 - 5 StR 403/10, NStZ-RR 2011, 141, 142; vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419; Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 512/14, StV 2015, 637).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01

    Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs;

    Kommt er daher zum Strafrahmen des Absatzes 5, so hat er die Untergrenze des § 177 Abs. 2 StGB zu beachten, wenn dieser Strafrahmen ohne das Vorliegen der Qualifikation nach Absatz 4 gegeben wäre, da nur so Wertungswidersprüche vermieden werden können (BGH NStZ 2000, 419; BGH, Urt. v. 16. August 2000 - 2 StR 159/00; BGH, Urt. v. 11. Juli 2001 - 3 StR 214/01).
  • BGH, 12.01.2011 - 5 StR 403/10

    Minder schwerer Fall der besonders schweren Vergewaltigung (umfassende Würdigung

    Eine Entkräftung der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB kommt nur bei ganz außergewöhnlichen - hier nicht gegebenen - Milderungsgesichtspunkten in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32 f.; Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimißt, ist im wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 154/08

    Sexuelle Nötigung (Strafrahmenwahl; Qualifikation; Regelbeispiel; minder schwerer

    Andernfalls entstünde ein Wertungswiderspruch, weil derjenige Täter, der neben einem Regelbeispiel einen Qualifikationstatbestand erfüllt, günstiger gestellt wäre als derjenige, der kein Qualifikationsmerkmal verwirklicht (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2, 3).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Welchen Umständen er bestimmendes Gewicht beimisst, ist im Wesentlichen seiner Beurteilung überlassen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268; BGHR StGB § 177 Abs. 2 i. d. F. 6. StrRG Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Die Anwendung des Strafrahmens für den minder schweren Fall trotz Vorliegens eines Regelbeispiels für den besonders schweren Fall der sexuellen Nötigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn schuldmindernde Umstände von ganz außergewöhnlichem Ausmaß gegeben sind (vgl. BGH NStZ 1999, 615; StV 2000, 306, 307; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 177 Rdn. 40).
  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 393/01

    Strafzumessung bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit; Minder schwerer

    Damit war es jedoch nicht gehindert, im Einzelfall den Strafrahmen der Vorschrift des § 332 Abs. 1 Satz 2 StGB zu entnehmen (vgl. zu der gleichgelagerten Problematik im Rahmen des § 177 StGB: BGH NStZ 1999, 615, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

  • BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02

    Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher

  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 498/09

    Minder schwere Fälle der Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an

  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 405/02

    Vergewaltigung (fehlerhafte Ablehnung eines minder schweren Falles;

  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 524/03

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei einer Beziehungstat (gefährliche

  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 154/04

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 375/08

    Wertungsfehler bei der Prüfung des minder schweren Falles des schweren sexuellen

  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 115/04

    "Besonders schwere" Vergewaltigung und minder schwerer Fall (vorherige

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 260/02

    Strafzumessung; Beweiswürdigung; Strafrahmenwahl bei § 177 Abs. 5 StGB

  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 103/00

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Strafrahmenwahl ("kein minder schwerer Fall

  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

  • OLG Hamm, 01.12.2004 - 3 Ss 316/04

    Strafzumessung; minder schwerer Fall, Vergewaltigung; Abwägung

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