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   BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88   

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BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88 (https://dejure.org/1988,1978)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1988 - 2 StR 346/88 (https://dejure.org/1988,1978)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88 (https://dejure.org/1988,1978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose - Freiwilligen Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Voraussetzungen für das Vorliegens einer sexuellen Nötigung - Abgrenzung von groben Zudringlichkeit zu sexuellen Handlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 178 Abs. 1, § 184c Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 2
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1976 - 2 StR 622/76

    Abgrenzung eindeutig sexualbezogener Taten von bloßen, groben Zudringlichkeiten

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88
    Der Versuch, sie zu umarmen und zu küssen, stellte zwar eine grobe Zudringlichkeit dar, war aber selbst noch keine sexuelle Handlung (BGH, Urteile vom 7. August 1975 - 4 StR 203/75 und 15. Dezember 1976 - 2 StR 622/76).
  • BGH, 07.08.1975 - 4 StR 203/75

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88
    Der Versuch, sie zu umarmen und zu küssen, stellte zwar eine grobe Zudringlichkeit dar, war aber selbst noch keine sexuelle Handlung (BGH, Urteile vom 7. August 1975 - 4 StR 203/75 und 15. Dezember 1976 - 2 StR 622/76).
  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88
    Diese Delikte wären jedenfalls bloße Bestandteile eines nur mangels sexueller Handlung nicht zur Vollendung gelangten Vergehens gegen § 237 StGB, so daß auch ihre Verfolgung gemäß § 238 Abs. 1 StGB einen Strafantrag voraussetzen würde (BGHSt 19, 320 f; vgl. auch BGH NStZ 1988, 70 f).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88
    Diese Delikte wären jedenfalls bloße Bestandteile eines nur mangels sexueller Handlung nicht zur Vollendung gelangten Vergehens gegen § 237 StGB, so daß auch ihre Verfolgung gemäß § 238 Abs. 1 StGB einen Strafantrag voraussetzen würde (BGHSt 19, 320 f; vgl. auch BGH NStZ 1988, 70 f).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Denn das bloße Entfernen der Kleidung führt nicht zu dem körperlichen Kontakt, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39; Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490 und vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, NStE Nr. 8 zu § 178 StGB; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    a) Der Senat kann insoweit offen lassen, ob der Ansicht zu folgen ist, dass dies nur für Fälle gilt, in denen das Entfernen der Bekleidung mit einer sexuellen Handlung an dem Körper des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 627/16 zu § 176 Abs. 1 StGB, NStZ-RR 2017, 140, 141; Beschluss vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490; Beschluss vom 17. September 1992 - 4 StR 416/92, NStZ 1993, 78) oder das Entfernen der Kleidung vom Körper des Tatopfers jedenfalls mit einem nicht nur flüchtigen körperlichen Kontakt verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39 f.; Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490 und vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, juris Rn. 3; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17; siehe auch BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49 f.; BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69, NJW 1970, 1465, 1466; differenzierend auch MüKo StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 21 a.E.).

    b) Das gewaltsame Entkleiden des Tatopfers ist jedoch nur dann als eine sexuelle Handlung anzusehen, wenn der Täter "sich schon durch diese Handlung geschlechtliche Erregung oder Befriedigung verschaffen' will (Senat, Urteile vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84 und vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 2; BGH, Beschluss vom 17. September 1992 - 2 StR 416/92, NStZ 1993, 78, 79).

  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung

    Denn das bloße Entfernen der Kleidung stellt nicht den körperlichen Kontakt her, der für eine sexuelle Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2; Beschlüsse vom 19. April 1990 - 3 StR 87/90, NStZ 1990, 490; vom 17. Juli 1991 - 5 StR 279/91, NStE Nr. 8 zu § 178 StGB; Urteil vom 24. November 1993 - 3 StR 517/93, juris Rn. 17).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Danach ist zwar das mehrfache Erzwingen des Berührens des (bedeckten) Geschlechtsteils des Angeklagten als sexuelle Nötigung zu werten; das Streicheln des (bedeckten) Beines der Geschädigten und der mißlungene Kußversuch stellen aber keine (gesondert zu berücksichtigenden) sexuellen Handlungen dar (s. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 2, BGH NStZ 1988, 70, 71; 1992, 432; StV 20001 197; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 184 c Rdn. 7, 8 m. w. N.).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Das Festhalten war, auch in Verbindung mit dem weiteren Vorhaben des Angeklagten, nicht die sexuelle Handlung, sondern - ebenso wie wenn er der Frau nur den Fluchtweg versperrt hätte - lediglich das Mittel zu deren Vornahme (vgl. hierzu BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    Zwar kann bereits eine (äußerlich ambivalente) Gewalthandlung Teil eines sexualbezogenen Gesamtverhaltens sein (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96); dazu bedarf es allerdings regelmäßig näherer Feststellungen (vgl. auch BGH NStZ 1990, 490; BGHR StGB § 178 Abs. 1 Sexuelle Handlung 2).
  • BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung

    Zudem stellte der Versuch des Angeklagten M., die Zeugin "zu begrabschen", zwar eine grobe Zudringlichkeit dar, war aber selbst noch keine sexuelle Handlung (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2 m.N.).
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Daß der Angeklagte dem fast völlig entkleideten Tatopfer gegenüberstand und es so betrachten konnte (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 1), reicht zur Erfüllung des Tatbestandes ebensowenig aus wie der Umstand, daß er mit einer obszönen Bemerkung weiterhin sein entblößtes Geschlechtsteil zeigte (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2).
  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Aus Sicht des Angeklagten war das Herunterrißen der Strumpfhose und der Unterhose der Zeugin ein Mittel zur Ermöglichung des beabsichtigten Sexualakts, nicht aber selbst eine sexuelle Handlung im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 - sexuelle Handlung 2).
  • BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99

    Sexuelle Handlung; Vollendung; Sexuelle Nötigung

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist in den Fällen 41 und 44 aus den Gründen von BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3, 4, 5, 7 und 8 keine vollendete sexuelle Nötigung im Sinne von § 178 Abs. 1 StGB a.F. gegeben.
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 655/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Entschlusses das Opfer fortlaufend zu

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