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   BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00   

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https://dejure.org/2000,4700
BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,4700)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - 3 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,4700)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 3 StR 184/00 (https://dejure.org/2000,4700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzen - Zuhälterei - Schwerer Menschenhandel - Beihilfe - Revision - Änderung - Schuldspruch - Tateinheit - Tatmehrheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 181 a Abs. 1 Nr. 1
    Konkurrenzen bei der Zuhälterei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 413/88

    Förderung der Prostitution - Zuhälterei durch die Organisation des

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00
    Da somit die tatbestandlichen Ausführungshandlungen der Ausbeutung gegenüber diesen Prostituierten zumindest teilidentisch waren, stehen die einzelnen Taten gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsgutes zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 und 2; BGH StV 1987, 243; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 19; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 181 a Rdn. 26).
  • BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00
    Da somit die tatbestandlichen Ausführungshandlungen der Ausbeutung gegenüber diesen Prostituierten zumindest teilidentisch waren, stehen die einzelnen Taten gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsgutes zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1 und 2; BGH StV 1987, 243; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 19; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 181 a Rdn. 26).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auch für die sog. "Nichtschleusungsfälle" gilt, daß die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Tatopfer wegen der teilweisen Identität der Ausführungshandlungen jeweils zu Komplexen zusammenzufassen sind, und zwar eingedenk der Höchstpersönlichkeit der durch die einschlägigen Tatbestände geschützten Rechtsgüter (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3, § 181a Abs. 2 Konkurrenzen 1; siehe weiter BGH NStZ 2000, 657).

    Der Zusammenhang der Urteilsgründe belegt, daß die Ausführungshandlungen des Angeklagten D. gegenüber diesen Prostituierten in den vier Gruppen zumindest teilweise zusammenfielen und identisch waren (siehe nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3).

  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

    Soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, stehen die Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsguts zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. dazu nur BGHR StGB § 181a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2001 - 4 StR 395/01 und Beschluß vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, insoweit in BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12 nicht abgedruckt).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Angesichts der zumindest teilweisen Identität der Ausführungshandlungen bei der Beschäftigung beider Ausländerinnen als Prostituierte ist hier von Tateinheit im Sinne des § 52 StGB auszugehen (vgl. BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 3; BGH NJW 2000, 1732, 1736).
  • BayObLG, 19.12.2003 - 5St RR 308/03

    Revision gegen die Verurteilung wegen dirigierender Zuhälterei; Betreiben eines

    Der Senat weist im Übrigen im Hinblick auf die zunächst eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass, soweit bei der dirigierenden Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten teilweise eine Identität der Ausführungshandlungen vorliegt, Taten zum Nachteil mehrerer Frauen trotz der Höchstpersönlichkeit des geschützten Rechtsgutes zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB stehen (ständige Rechtsprechung BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 2, Konkurrenzen 3; BGH StV 2003, 617/618 [BGH 15.07.2003 - 4 StR 29/03]; BGH Beschluss vom 1.8.2003 - 2 StR 186/03).
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