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   BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06   

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https://dejure.org/2006,5126
BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06 (https://dejure.org/2006,5126)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2006 - 4 StR 341/06 (https://dejure.org/2006,5126)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06 (https://dejure.org/2006,5126)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 182 Strafgesetzbuch (StGB) im Fall eines noch nicht 14 Jahre alten Opfers; Irrtum über das Alter des kindlichen Tatopfers; Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung bei der Vornahme der sexuellen Handlungen durch den ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 176; ; StGB § 182; ; StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182
    Vorsatz und Tatbestandsmäßigkeit bei noch nicht 14 Jahre altem Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1700 (Ls.)
  • BGHR StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1 Missbrauch 1
  • NStZ 2007, 329
  • StV 2007, 185
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1996 - 1 StR 481/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 StGB und § 182 Abs. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06
    § 182 StGB ist auch anwendbar, wenn das Tatopfer noch nicht 14 Jahre alt ist (vgl. BGHSt 42, 27, 29; 42, 51, 55; BGH NStZ 2000, 644).

    Daher kann ein Täter, der sich - wie hier - über das Alter des kindlichen Tatopfers irrt, nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB, der andernfalls im Wege der Gesetzeskonkurrenz von § 176 StGB verdrängt wird (vgl. BGHSt 42, 27), bestraft werden, sofern die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (vgl. BGHSt 42, 27, 29 und 51, 55).

    Dies trifft zwar für § 176 StGB zu (vgl. BGHSt 42, 27, 28 f.; BGH NStZ-RR 1997, 98, 99).

    Da diese Vorschrift das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung im Einzelfall voraussetzt (vgl. BGHSt 42, 27, 29; BGH NStZ-RR 1997, 98, 99), bedarf dies auch dann konkreter Feststellung, wenn das Opfer entgegen der irrigen Annahme des Täters noch keine 14 Jahre alt gewesen ist.

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 510/96

    Notwendigkeit zur Feststellung der Fähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung bei

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06
    Dies trifft zwar für § 176 StGB zu (vgl. BGHSt 42, 27, 28 f.; BGH NStZ-RR 1997, 98, 99).

    Da diese Vorschrift das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung im Einzelfall voraussetzt (vgl. BGHSt 42, 27, 29; BGH NStZ-RR 1997, 98, 99), bedarf dies auch dann konkreter Feststellung, wenn das Opfer entgegen der irrigen Annahme des Täters noch keine 14 Jahre alt gewesen ist.

  • BGH, 28.02.1996 - 3 StR 309/95

    Frage der Konkurrenz zwischen den Tatbeständen des sexuellen Mißbrauchs von

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - 4 StR 341/06
    § 182 StGB ist auch anwendbar, wenn das Tatopfer noch nicht 14 Jahre alt ist (vgl. BGHSt 42, 27, 29; 42, 51, 55; BGH NStZ 2000, 644).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 222/13

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (fehlende Fähigkeit zur sexuellen

    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in jedem konkreten Einzelfall festzustellen (BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - 1 StR 481/95, BGHSt 42, 27, 29; vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1 Missbrauch 1 und vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, StV 2008, 238, 239; MünchKomm-StGB/Renzikowski, 2. Aufl., § 182 Rn. 56; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 182 Rn. 60, jew. mwN; aA SSW-StGB/Wolters, 1. Aufl., § 182 Rn. 20); dementsprechend ist die Beweisaufnahme jedenfalls auf solche Umstände zu erstrecken, die dem Tatgericht die Beurteilung erlauben, ob bei dem Opfer die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht vorhanden war (vgl. MünchKomm-StGB/Renzikowski, aaO; LK/Hörnle, aaO, § 182 Rn. 62; SSW/Wolters, aaO, § 182 Rn. 22).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 422/19

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (sexuelle Handlungen zwischen einer über 21

    Das vom Tatbestand vorausgesetzte Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung dem Täter gegenüber ergibt sich nicht schon allein aus dem Umstand, dass die betroffene jugendliche Person unter 16 Jahre alt ist, sondern bedarf der konkreten Feststellung im Einzelfall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 1 StR 221/20, NStZ-RR 2020, 344, 345; Beschluss vom 17. Juni 2020 - 2 StR 57/20 Rn. 10; Urteil vom 16. November 2017 - 3 StR 83/17, NStZ-RR 2018, 75; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 StR 555/07, BGHR StGB § 182 Abs. 2 Selbstbestimmungsfähigkeit 1; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 341/06, NStZ 2007, 329 mwN).
  • BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes

    Gegen die Möglichkeit festzustellen, dass dieser Angeklagte mit dem Bewusstsein gehandelt hat, die - sich nicht etwa von selbst verstehende - fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit der Jugendlichen auszunutzen (vgl. BGHR StGB § 182 Abs. 2 Nr. 1 Missbrauch 1; Fischer, StGB 55. Aufl. § 182 Rdn. 21), sprechen die in alkoholisiertem Zustand auf einen einmaligen sexuellen Kontakt gerichteten Interessen dieses Angeklagten (vgl. Fischer aaO).
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