Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1413
BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87 (https://dejure.org/1987,1413)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1987 - 2 StR 533/87 (https://dejure.org/1987,1413)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1987 - 2 StR 533/87 (https://dejure.org/1987,1413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung der Schuldunfähigkeit bei einer Blualkoholkonzentration ab 3 Promille - Gesamtwürdigung der Umstände in Bezug auf eine gute Alkoholverträglichkeit, eine kritische Würdigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Ob er es ist, bedarf näherer Erörterung im Urteil unter Berücksichtigung der Blutalkoholkonzentration sowie aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376 und BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur.
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bereits bei einem Alkoholisierungsgrad ab 3 Promille Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - 4 StR 561/85).
  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Doch wird auch ein trinkgewohnter Täter in einem solchen Fall oft schuldunfähig sein (BGH, Urteil vom 16. Juni 1987 - 1 StR 214/87).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Das Rechtsmittel ist im wesentlichen unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; es führt lediglich zu der aus dem Urteilstenor ersichtlichen Änderung: Die Freiheitsberaubung dauerte vom ersten bis zum letzten der sonst verwirklichten Straftatbestände an, traf mit jedem von ihnen tateinheitlich zusammen, war nach dem schweren Raub das nächstschwere Delikt (gleich der gefährlichen Körperverletzung) und bewirkte deshalb Tateinheit zwischen allen Gesetzesverletzungen (vgl. BGHSt 30, 29 [BGH 07.01.1981 - 2 StR 618/80]).
  • BGH, 21.09.1984 - 3 StR 399/84

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Revision wegen Vorliegen von Tateinheit

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Der Senat läßt deshalb die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten als Strafe für die eine Handlung des Angeklagten bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, vom 3. August 1987 - 4 StR 350/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 400/87).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    hinsichtlich des Verhältnisses der Gesetzesverletzungen zueinander die nachfolgenden Ausführungen des Senats zur Revision des Angeklagten B. sowie hinsichtlich der Bewertung skrupellosen und rücksichtslosen Verhaltens eines erheblich vermindert schuldfähigen Angeklagten bei der Strafzumessung (vgl. UA Bl. 57) die Grundsätze der Entscheidungen BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5.
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    hinsichtlich des Verhältnisses der Gesetzesverletzungen zueinander die nachfolgenden Ausführungen des Senats zur Revision des Angeklagten B. sowie hinsichtlich der Bewertung skrupellosen und rücksichtslosen Verhaltens eines erheblich vermindert schuldfähigen Angeklagten bei der Strafzumessung (vgl. UA Bl. 57) die Grundsätze der Entscheidungen BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5.
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 350/87

    Revision - Abänderung eines Urteils bezüglich der Tateinheit

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Der Senat läßt deshalb die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten als Strafe für die eine Handlung des Angeklagten bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, vom 3. August 1987 - 4 StR 350/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 400/87).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Der Senat läßt deshalb die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten als Strafe für die eine Handlung des Angeklagten bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, vom 3. August 1987 - 4 StR 350/87 - und vom 25. August 1987 - 4 StR 400/87).
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

    Auszug aus BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
    Ob er es ist, bedarf näherer Erörterung im Urteil unter Berücksichtigung der Blutalkoholkonzentration sowie aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376 und BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur.
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    In Anbetracht des gesamten von dem Angeklagten gezeigten Verhaltens schließt der Senat jedoch das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) aus (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 1, 4, 6).
  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

    Bei Alkoholwerten ab 3 %o liegt nach ständiger Rechtsprechung Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15).

    Ob Schuldunfähigkeit (StGB § 20) vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, bei der die festgestellte Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände zu berücksichtigen sind, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (st. Rspr.; BGHR § 20 StGB BAK 6, 9, 12 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung

    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Ein wissenschaftlicher Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit (oder auch nur von einer erheblichen Verminderung) ausgegangen werden kann, existiert nicht und ist auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht angenommen worden (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6; zur Reichweite bei Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB: BGH NStZ 1996, 592 ff. [BGH 09.07.1996 - 1 StR 511/95] und die darin wiedergegebenen übereinstimmenden medizinisch/ psychiatrischen Sachverständigenäußerungen von Joachim und Kröber; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Daher hat der Tatrichter bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 20 StGB vorliegen, neben der errechneten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. BGHR § 20 StGB Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 9).

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Bei Blutalkoholwerten von 3 Promille und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Diese Erwägungen genügen schon wegen ihres formelhaften, nicht näher konkretisierten Hinweises auf das "Erscheinungsbild" und "Leistungsverhalten" des Angeklagten "vor, während und nach der Tat" nicht den Anforderungen, die bei schwerwiegender Alkoholisierung an die zur Begründung erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit gebotene Gesamtwürdigung (BGHR StGB § 20 BAK 6, 9, 12) zu stellen sind.
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Bei der im angefochtenen Urteil festgestellten Blutalkoholkonzentration von maximal 3, 14 %o liegt - was das Landgericht an sich nicht verkannt hat - die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (vgl. BGH GA 1988, 271; StV 1991, 297, 298; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7, 11, 15; BGH, Beschluß vom 10. August 1995 - 4 StR 446/95).
  • BGH, 01.11.1994 - 5 StR 276/94

    Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Vollrausch - Nichtbeachtung von Rauschtaten -

    aa) Allerdings ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß bei einer Blutalkoholkonzentration von 3 o/oo oder mehr im allgemeinen eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB naheliegt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8, 12, 13).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90

    Anforderungen an gerichtliche Berechnung der Blutalkoholkonzentration -

    Eine Blutalkoholkonzentration von über 3 %o zur Tatzeit führt zwar nicht zwangsläufig zur Schuldunfähigkeit, da es einen derartigen Erfahrungssatz nicht gibt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6).

    Andererseits aber bedarf es dann näherer Erörterungen aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7 und 9).

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Die Annahme der Schuldfähigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 6 und 9; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 211/90

    Anforderung an die Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Berücksichtigung von

  • BGH, 28.04.1993 - 3 StR 186/93

    Vorliegen einer alkoholbedingten Schuldunfähigkeit

  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 413/00

    Schuldunfähigkeit nach Alkoholgenuß; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 64/00

    Annahme von Schuldunfähigkeit

  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

  • BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94

    Alkohol - Alkoholisierung - Berechnung der Alkoholkonzentration -

  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95

    Tatrichter - Alkoholmenge - Angeklagter - Alkoholwert

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

  • BGH, 05.02.1992 - 2 StR 477/91

    Bestimmung der Schuldunfähigkeit unter Einwirkung von Alkohol

  • BGH, 09.10.1991 - 2 StR 203/91

    Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration eines

  • BGH, 11.07.1989 - 4 StR 326/89

    Erkennen des Unrechts der Tat trotz erheblicher Verminderung der Einsichts- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht