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   BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88   

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https://dejure.org/1989,2833
BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,2833)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 5 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,2833)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 5 StR 622/88 (https://dejure.org/1989,2833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 9
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

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  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

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  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

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  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Daß der Tatrichter sodann das Vorliegen dieses Wertes ausgeschlossen und einen Vollrausch bei Berücksichtigung der vorhanden gebliebenen Handlungs- und Reaktionsfähigkeit bei Tatbegehung sowie intakter Erinnerung - Kriterien, die im Grenzbereich zum Vollrausch (anders als im Grenzbereich zu § 21 StGB) hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 1, 3, 4, 9; Basdorf SchlHA 1993, 57, 62) - verneint hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Diese Erwägungen genügen schon wegen ihres formelhaften, nicht näher konkretisierten Hinweises auf das "Erscheinungsbild" und "Leistungsverhalten" des Angeklagten "vor, während und nach der Tat" nicht den Anforderungen, die bei schwerwiegender Alkoholisierung an die zur Begründung erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit gebotene Gesamtwürdigung (BGHR StGB § 20 BAK 6, 9, 12) zu stellen sind.
  • BGH, 14.06.1995 - 2 StR 274/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Bewußtseinsstörung - Verminderte

    Ob Schuldunfähigkeit (StGB § 20) vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu beurteilen, bei der die festgestellte Blutalkoholkonzentration sowie alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände zu berücksichtigen sind, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (st. Rspr.; BGHR § 20 StGB BAK 6, 9, 12 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Daher hat der Tatrichter bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 20 StGB vorliegen, neben der errechneten Blutalkoholkonzentration auch alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., vgl. BGHR § 20 StGB Blutalkoholkonzentration 4, 6 und 9).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Die Annahme der Schuldfähigkeit erfordert eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 20 BAK 6 und 9; BGH NStZ 1982, 376).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Dies ist fehlerhaft, da zumindest der theoretisch niedrigste Wert in die Bewertung einbezogen werden mußte und nicht allein auf das Leistungsverhalten abgestellt werden durfte (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 413/00

    Schuldunfähigkeit nach Alkoholgenuß; Anordnung der Unterbringung in einer

    Das Leistungsverhalten des alkoholgewöhnten Angeklagten, der sich selbst als nicht volltrunken bezeichnet hat, zeigt bei und nach der Tat in sich logische und schlüssige Handlungskonsequenzen mit motorischen Kombinationsleistungen, die deutlich gegen einen alkoholbedingten Ausschluß der Schuldfähigkeit sprechen (vgl. BGHSt 43, 66 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16), zumal bei schwerwiegenden Straftaten gegen Leib und Leben - wie hier - wegen der höheren Hemmschwelle ein strenger Maßstab für die Annahme des Ausschlusses der Steuerungsfähigkeit anzulegen ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 64/00

    Annahme von Schuldunfähigkeit

    Aus dem Leistungsverhalten des Angeklagten ergibt sich, daß seine Steuerungsfähigkeit trotz der nicht ausschließbaren Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 3, 26 o/oo erhalten geblieben war (vgl. BGHSt 43, 66 ff ; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16).
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Dieser Beurteilung begegnen durchgreifende rechtliche Bedenken, weil das Urteil die erforderliche Gesamtbetrachtung aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 9; Ursachen, mehrere 2), die sich auf die Schuldfähigkeit auswirken können, vermissen läßt.
  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 262/92

    Kriterien für einen Ausschluss der Schuldfähigkeit - Verstärkung von

    Da hier eine erhebliche Alkoholbeeinflussung des Angeklagten in Frage steht, hätte das Landgericht dem Gesichtspunkt einer Verstärkung der Alkoholwirkungen Beachtung schenken und ihn in die Gesamtwürdigung des Täters und des Tatverhaltens einbeziehen müssen, die im Falle der Abgrenzung zwischen alkoholbedingter erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit und ihrer Aufhebung grundsätzlich vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 9, 12, 13).
  • BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen rechtlichen Bewertung der Alkoholisierung

  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95

    Tatrichter - Blutalkoholkonzentration - Tatzeit - Angeklagter - Trinkmenge

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90

    Anforderungen an gerichtliche Berechnung der Blutalkoholkonzentration -

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

  • BGH, 05.02.1992 - 2 StR 477/91

    Bestimmung der Schuldunfähigkeit unter Einwirkung von Alkohol

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