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   BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88   

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BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88 (https://dejure.org/1988,518)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1988 - 4 StR 77/88 (https://dejure.org/1988,518)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1988 - 4 StR 77/88 (https://dejure.org/1988,518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafmilderung - Seelische Abartigkeit - Herleitung - Ganzheitsbetrachtung der Persönlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 20 § 21
    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 4
  • StV 1988, 384
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Der Tatrichter hat - gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen - auf Grund einer Gesamtbetrachtung, in die auch das aktuelle Tatgeschehen einzubeziehen ist (BGHR StGB § 21, seelische Abartigkeit 4), die geistig-seelische Verfassung des Opfers und deren Auswirkungen auf das Opferverhalten zu prüfen.
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Unter diesen Umständen mußte der Tatrichter prüfen, ob die Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH StV 1988, 384 = BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4; BGH Beschluß vom 22. September 1978 - 3 StR 330/78 - und Urteile vom 26. Juni 1990 - 1 StR 281/90 - und vom 17. Juli 1990 - 1 StR 305/90 - vgl. auch Rasch StV 1991, 126, 131).

    In die Prüfung sind die Persönlichkeit des Angeklagten, ihre Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).

  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 544/88

    Anforderungen an die Täterabsicht bei Verurteilung wegen erpresserischem

    Maßgebend ist vielmehr, inwieweit das gesamte Erscheinungsbild des Täters (bei Zugrundelegung der in der vorgenannten Literatur aufgezeigten Beurteilungskriterien) psychische Veränderungen der Persönlichkeit aufweist, die, wenn sie nicht pathologisch bedingt sind, als andere seelische Abartigkeit in ihrem Schweregrad den krankhaften seelischen Störungen gleichwertig sind (vgl. BGHSt 34, 22, 24, 25; BGH StV 1988, 384).
  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Die Feststellung des Vorliegens einer Störung im Sinne eines der "biologischen" Merkmale des § 20 StGB reicht für sich für die Annahme der Schuldunfähigkeit nicht aus; Voraussetzung ist vielmehr, daß sich die Störung in der konkreten Tat ausgewirkt hat (vgl. BGH NJW 1983, 350; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4; Jähnke a.a.O. § 20 Rdn. 35 m.w.N.; Lenckner a.a.O. § 20 Rdn. 19 a.E.; Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie, 4. Aufl. , S. 188; Rasch StV 1991, 126, 130).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Die Begründung hierfür läßt die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Taten (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9) vermissen, da sie auf Auffälligkeiten bei den Sexualdelikten, wie sie sich aus den Urteilsfeststellungen ergeben, nicht näher eingeht.
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09

    Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit

    So fehlt es bereits an der erforderlichen Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH NStZ 2007, 518).
  • BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03

    Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien

    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Feststellung des Vorliegens einer Störung im Sinne eines der "biologischen" Merkmale des § 20 StGB reicht für sich für die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB nicht aus; Voraussetzung ist vielmehr, daß sich die Störung in der konkreten Tat ausgewirkt hat (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4 und 24; Senatsurteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2005 - 4 StR 532/04

    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei Vorliegen einer "Persönlichkeitsstörung"

    Die Beurteilung der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB hat aber stets in bezug auf eine bestimmte Tat ("bei Begehung der Tat", §§ 20, 21 StGB) zu erfolgen (vgl. Senatsurteil BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4; ferner BGH, Urteil vom 20. August 2003 - 2 StR 166/03).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer

  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 391/01

    Mord (Grausamkeit; niedrige Beweggründe); Schuldfähigkeit (Ganzheitsbetrachtung;

  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 490/03

    Vollständigkeit der Beweiswürdigung - vor allem im freisprechenden Urteil

  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische

  • BGH, 20.08.2008 - 5 StR 334/08

    Nicht hinreichend erörterte Möglichkeit der Schuldunfähigkeit bei Brandstiftung

  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 287/01

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schwere andere seelische Abartigkeit (erforderliche

  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 312/05

    Fehlerhafter Ausschluss eine Beeinträchtigung im Sinne der §§ 20, 21 StGB ohne

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 179/01

    Erörterungsmangel (Feststellung der erheblichen Verminderung der

  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89

    Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99

    Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau

  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97

    Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher

  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 450/92

    Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 563/95

    Ausschluß der Schuldfähigkeit - Sachverständiger - Triebanomalie

  • LG Flensburg, 20.12.2019 - II KLs 108 Js 10003/19

    Strafverfahren u.a. gegen Heranwachsende wegen gemeinschaftlicher gefährliche

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Schweregrads einer seelischen

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 281/90

    Verfahrensrüge der Pflicht zur Einholung eines gynäkologisch-psychiatrischen

  • BGH, 11.04.1991 - 4 StR 142/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes - begangen in

  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Voraussetzungen für

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