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   BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87   

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BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87 (https://dejure.org/1987,1007)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1987 - 4 StR 203/87 (https://dejure.org/1987,1007)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1987 - 4 StR 203/87 (https://dejure.org/1987,1007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an der Schuldfähigkeit bei vorherigem erheblichen Alkoholkonsum - Zweifel an den Angaben des Angeklagten zur Höhe des Alkoholkonsums - In dubio pro reo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7
  • StV 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Einmal fehlen Angaben dazu, von welcher Berechnungsgrundlage - insbesondere zur genauen Alkoholmenge sowie zu Alkoholresorption und -abbau (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) - der Tatrichter ausgegangen ist.

    Der Senat kann deshalb auch hier nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Blutalkoholkonzentration zutreffend errechnet hat (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 StR 481/85

    Betrunkensein - Volltrunkensein - Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Hätte das Landgericht aber einen solchen Wert als möglich erwogen, so hätte es sich genauer als geschehen mit den Voraussetzungen des § 20 StGB - die bei Werten im Bereich von 3 %o regelmäßig nicht auszuschließen sind (BGHSt 34, 29, 31; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85) -, zumindest mit denen des § 21 StGB auseinandersetzen müssen, dessen Anwendung nach medizinisch gesicherter Erfahrung bei Werten von 2 %o an aufwärts naheliegt (BGH VRS 69, 432 f; BGH bei Holtz MDR 1986, 622 (b); BGH VRS 72, 275 f).
  • BGH, 21.01.1987 - 3 StR 602/86

    Möglicherweise rechtsfehlerhafte Feststellung der vollen Schuldfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Angaben eines Angeklagten, die eine Blutalkoholkonzentration von über 5 %o ergeben, von vornherein als unglaubwürdig anzusehen sind - was das Landgericht ersichtlich annimmt -, weil ein solcher Wert, hätte er tatsächlich vorgelegen, zum Tode führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86; Beschluß vom 21. Januar 1987 - 3 StR 602/86).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

    Auszug aus BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 279/86

    Vorliegen von Gesetzeskonkurrenz zwischen Vergewaltigung und versuchter Nötigung

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch letztlich ebensowenig wie die Tatsache, daß das Landgericht die gebotene Kontrollrechnung zur Überprüfung der Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 18; § 20 Blutalkoholkonzentration 19; BGH NStZ-RR 1997, 226; 1998, 359) nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Daraus durfte das Landgericht bei Berücksichtigung der Grundsätze zur Berechnung von Mindestalkoholwerten bei Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 20) für die Tatzeit (etwa 1.00 Uhr) jedenfalls einen solchen Blutalkoholwert annehmen, der auch in Verbindung mit den konsumierten Joints und der Einnahme einer unbekannt gebliebenen Tablette nicht die Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB erfüllte.
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    In weiteren Entscheidungen verlangte der 4. Strafsenat mit Blick auf die besondere Beweisbedeutung des Blutalkoholgehalts die Feststellung des Blutalkoholgehalts anhand von Höchstmengen ohne Berücksichtigung eines "individuellen Abbauwerts", so etwa im Urt. v. 6. März 1986 - 4 StR 48/86 - (BGHSt 34, 29, 31 f.), Beschl. v. 9. März 1986 - 4 StR 643/86 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 3), Beschl. v. 7. August 1986 - 4 StR 308/86 - (BGHR aaO. 1), Beschl. v. 18. Dezember 1986 - 4 StR 668/86 - (BGHR aaO. 4), Urt. v. 14. April 1987 - 4 StR 203/87 - (BGHR aaO. 7), Urt. v. 25. August 1987 - 4 StR 224/87 - (BGHR aaO. 8), Beschl. v. 17. November 1987 - 4 StR 557/87 - (NStE Nr. 19 zu § 21 StGB), Beschl. v. 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - (BGHR aaO. 15).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Wie sehr sich der über viele Stunden (hier 13 Stunden) zurückgerechnete Maximalwert von der Wirklichkeit entfernen kann, macht der Vergleich mit dem Minimalwert, der nach der Rechtsprechung zur Widerlegung von Trinkmengenangaben des Angeklagten heranzuziehen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschl. vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89 ), besonders deutlich: Während sich der Höchstwert auf 2, 4 o/oo belief, betrug der Minimalwert im vorliegenden Fall lediglich 0, 1 o/oo.
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auch bleibt unklar, aufgrund welcher Berechnung der Sachverständige - und ihm folgend das Landgericht - Blutalkoholkonzentrationen von 2, 70 bzw. 4,56 bzw. 3,26 Promille bestimmt hat (UA 15); es ist nicht erkennbar, ob er hierbei von dem Ergebnis der am folgenden Tag entnommenen Blutprobe oder von den vor der Tat genossenen Trinkmengen ausgegangen ist (zur Rückrechnung ausgehend von einer Blutprobe vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; zur Bestimmung des Blutalkoholwerts aufgrund der aufgenommenen Trinkmengen vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; VRS 71, 177; zur Kontrollberechnung, ob den Angaben eines Angeklagten zu den von ihm getrunkenen Alkoholmengen Glauben geschenkt werden kann, vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7 und 8).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Ein solcher Wert darf aber der Berechnung nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7).
  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Der Generalbundesanwalt weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich bei Zugrundelegung eines Resorptionsdefizits von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) ein BAK-Wert von (nur) 4,22 Promille ergeben hätte.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür (in der Hauptverhandlung gewonnene) Gründe hat, welche diese Auffassung argumentativ tragen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85; Herdegen NStZ 1984, 337, 340; Hanack JR 1974, 383, 384; vgl. auch zur Notwendigkeit von Kontrollrechnungen BGHR StGB § 21 BAK 7).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o).
  • BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92

    Bei der Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt ist von der günstigen Menge für den

    Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7).

    Die - mangels einer Kontrollrechnung ohnehin nicht unbedenkliche (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18) - Erwägung, die vom Angeklagten behauptete Gesamtmenge des genossenen Alkohols könne aus medizinischen Gründen nicht zutreffen, läßt einen Schluß darauf, hinsichtlich welcher der von ihm behaupteten Teilmengen (bis 21.30 Uhr einerseits, während der Fahrt zum Tatort andererseits) die Einlassung des Angeklagten der Wahrheit entspricht, nicht zu.

  • BGH, 18.07.1990 - 2 StR 211/90

    Anforderung an die Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Berücksichtigung von

  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 412/92

    Unzulässiger Verzicht der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration -

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 9/01

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Blutalkoholberechnung

  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

  • BGH, 15.05.1992 - 2 StR 186/92

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98

    Versuchter Mord unter Alkoholeinfluss

  • BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei einem geübten Trinker - Bestehen

  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94

    BAK - Tatzeit - Trinkmengenangaben - Tötungsvorsatz - Molotowcocktail - Bewohntes

  • BGH, 01.10.1991 - 5 StR 431/91

    Schwerer räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Führen einer halbautomatischen

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88

    Erfordernis der Erörterung einer möglichen Erhöhung des Wirkung des genossenen

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

  • BGH, 13.04.1988 - 2 StR 128/88

    Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) als Revisionsgrund

  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 375/92

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter Zugrundelegung seiner

  • BGH, 24.05.1991 - 2 StR 113/91

    Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei der Berechnung der

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 94/91

    Angabe der Blutalkoholkonzentration des Täters auf Grund eines Rückschlusses der

  • BGH, 03.05.1990 - 2 StR 164/90

    Zugrundelegung von eine möglichst hohe Blutalkoholkonzentration ergebenden Werten

  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 51/90

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch -

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 526/89

    Unangemessene Behandlung durch einen Würgegriff - Folgen des Fehlens

  • BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87

    Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs -

  • BayObLG, 26.09.1991 - RReg. 2 St 141/91
  • BGH, 19.10.1988 - 3 StR 286/88

    Kontrollrechnung hinsichtlich der Schuldfähigkeit eines Angeklagten in der

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