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   BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86   

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BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86 (https://dejure.org/1986,1722)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1986 - 2 StR 543/86 (https://dejure.org/1986,1722)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 543/86 (https://dejure.org/1986,1722)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86
    Auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen (BGH NStZ 1986, 114; 1986, 311) durfte der Tatrichter hier um so weniger verzichten, als bei der getöteten Ehefrau - die jedenfalls in der Gaststätte langsamer (d.h. weniger) getrunken hatte als der Angeklagte - eine Blutalkoholkonzentration von 2, 26%o festgestellt wurde.
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86
    Auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen (BGH NStZ 1986, 114; 1986, 311) durfte der Tatrichter hier um so weniger verzichten, als bei der getöteten Ehefrau - die jedenfalls in der Gaststätte langsamer (d.h. weniger) getrunken hatte als der Angeklagte - eine Blutalkoholkonzentration von 2, 26%o festgestellt wurde.
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Die Strafkammer hätte in den Urteilsgründen die Grundlagen der von dem Sachverständigen - dem sie sich angeschlossen hat - angestellten Berechnung wiedergeben müssen (vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 21 BAK 2).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Einmal fehlen Angaben dazu, von welcher Berechnungsgrundlage - insbesondere zur genauen Alkoholmenge sowie zu Alkoholresorption und -abbau (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) - der Tatrichter ausgegangen ist.

    Der Senat kann deshalb auch hier nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Blutalkoholkonzentration zutreffend errechnet hat (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03

    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit

    Die wesentlichen Berechnungsgrundlagen, die eine Überprüfung dieses Berechnungsergebnisses durch das Revisionsgericht ermöglichen würden, werden jedoch nicht mitgeteilt (vgl. hierzu Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 16; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Unter diesen Umständen kann der Senat allein aufgrund der Feststellung, daß der Angeklagte vor der Tat innerhalb von sieben Stunden "etwa 10 bis 12 Glas Bier à 0, 4 l" trank (UA 5), nicht überprüfen, ob die Strafkammer die Blutalkoholkonzentration bezogen auf die von ihr angenommene Tatzeit von 2, 00 Uhr mit maximal 2, 1 Promille zutreffend errechnet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Bedeutung des Blutalkoholwertes (BAK) bei sonstigen

    Zwar teilt das Urteil nicht im einzelnen die Berechnungsgrundlagen wie Körpergewicht und Reduktionsfaktor mit (vgl. dazu BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 e m.w.Nachw.), aus denen der Sachverständige auf Grund der Trinkmengenangaben des Angeklagten eine maximale Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 1, 98 %o errechnet hat.
  • BGH, 06.03.1997 - 1 StR 8/97

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer vom Tatrichter für unglaubwürdig gehaltenen

    Auch ist die Blutalkoholrückrechnung durch das Landgericht nicht nachvollziehbar, weil die dabei verwendeten Faktoren (Trinkbeginn und -ende, durch Rückrechnung überbrückte Zeitspanne bis zur Tatzeit, aufgenommene Menge reinen Alkohols und angenommenes Resorptionsdefizit sowie Körpergewicht des Angeklagten) nicht mitgeteilt wurden (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 526/91

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Bemessung einer

    Wie dagegen das Bezirksgericht - trotz sachverständiger Beratung - zu einem maximalen Tatzeitwert der Blutalkoholkonzentration von 2, 4 Promille gelangt ist, kann nicht nachvollzogen werden, da die für die Berechnung bedeutsamen Werte und die Berechnung selbst nicht in dem gebotenen Umfang (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 9 e; Meyer-Goßner NStZ 1988, 529, 534 je m.w.N.) mitgeteilt werden.
  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 452/93

    Beurteilung einer altersbedingten Rückbildung der geistigen Kräfte aus eigener

    Dazu hätte es wegen des Nachtrunks der vollständigen Wiedergabe der Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen (insbesondere Menge des genossenen Alkohols, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten, Verteilungsfaktor und Resorptionsdefizit) bedurft (st. Rspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, 8, 15).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 116/88

    Erfordernis der Erörterung einer möglichen Erhöhung des Wirkung des genossenen

    Zwar teilt der Tatrichter die Berechungsgrundlage hierfür nicht vollständig mit, auch sonst läßt sich den Urteilsgründen nicht ausreichend klar entnehmen, welche vom Angeklagten getrunkene Alkoholmenge der Berechnung zugunde gelegt worden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2) und ob die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7) beachtet worden sind.
  • BGH, 11.01.1995 - 4 StR 750/94

    Alkohol - Alkoholisierung - Berechnung der Alkoholkonzentration -

    Auch werden die Werte über Alkoholresorption und -abbau, die die Jugendkammer ihrer Berechnung zugrunde gelegt hat, nicht angegeben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2; Salger DRiZ 1989, 174).
  • BGH, 21.05.1996 - 5 StR 190/96

    Anforderungen an den Ausschluss erheblich verminderten Hemmungsvermögens -

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 128/91

    Verminderte Schuldfähigkeit unter Berücksichtigung eines Nachtrunks -

  • BGH, 03.01.1989 - 1 StR 789/88

    Verzicht auf die grundsätzlich erforderliche Darlegung der Berechnungsgrundlagen

  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

  • BGH, 18.03.1991 - 5 StR 67/91

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 280/93

    Schuldunfähigkeit wegen Alkoholkonsums des Angeklagten - Notwendigkeit der

  • BGH, 01.03.1993 - 5 StR 711/92

    Beachtliche Indikatoren für die Bestimmug der Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 19.06.1991 - 2 StR 185/91

    Zulässigkeit von Rückschlüssen vom Leistungsverhalten auf dass Hemmungsvermögen

  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91

    Unzureichende Erörterung einer möglichen Schuldunfähigkeit

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 526/89

    Unangemessene Behandlung durch einen Würgegriff - Folgen des Fehlens

  • BGH, 17.11.1987 - 4 StR 557/87

    Vorliegen einer räuberischen Erpressung - Überprüfung eines Schuldspruchs -

  • BGH, 11.01.1991 - 2 StR 646/90

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit

  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 510/88

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei Unklarheit über die aufgenommene

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 280/87

    Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils bei unzureichenden Erörterungen zur

  • BGH, 25.01.1991 - 5 StR 601/90

    Bestimmung des Strafmaßes bei Sexualdelikten

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 124/87

    Ermittlung von Blutalkoholkonzentrationswerten - "In dubio pro reo" bei fehlender

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