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   BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90   

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BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90 (https://dejure.org/1990,518)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1990 - 4 StR 431/90 (https://dejure.org/1990,518)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1990 - 4 StR 431/90 (https://dejure.org/1990,518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes - Wissenselement des bedingten Tötungsvorsatzes - Auswirkungen einer psychischen Leistungseinschränkung auf den Tötungsvorsatz - Indizwirkung der errechneten Alkoholkonzentration für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21, 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22
  • NStZ 1991, 126
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Vielmehr hat er sich im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) aufgrund aller im konkreten Fall gegebenen Erkenntnismöglichkeiten seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (BGHSt 34, 29, 34).

    Hierbei gilt, ähnlich wie bei der Rückrechnung aus einer Blutprobe, daß die durch den vorangegangenen Genuß einer bestimmten Alkoholmenge zu einem späteren Tatzeitpunkt individuell aufgebaute Blutalkoholkonzentration nachträglich nicht rekonstruierbar ist (vgl. für die Rückrechnung aus einer Blutprobe: BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 21 BAK 16).

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar naheliegt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; jedoch muß dies nicht immer so sein (BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11, 13 und 15; vgl. Goydke DAR 1990, 241 f).

    Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11 und 13).

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 704/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar naheliegt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; jedoch muß dies nicht immer so sein (BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11, 13 und 15; vgl. Goydke DAR 1990, 241 f).

    Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11 und 13).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar naheliegt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; jedoch muß dies nicht immer so sein (BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11, 13 und 15; vgl. Goydke DAR 1990, 241 f).

    Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11 und 13).

  • BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90

    Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit durch Berechnung der

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Hat sich der Richter auf diese Weise seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge verschafft, wozu er verpflichtet ist (Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 und vom 25. Juli 1990 - 2 StR 246/90), so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen.
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar naheliegt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; jedoch muß dies nicht immer so sein (BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7-11, 13 und 15; vgl. Goydke DAR 1990, 241 f).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Dies wäre in Anbetracht der nicht unbedeutenden Zahl derjenigen Personen, die mit Höchst- oder Mindestwerten Alkohol abbauen, ein sachlichrechtlicher Fehler im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - 4 StR 117/90, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Hat sich der Richter auf diese Weise seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge verschafft, wozu er verpflichtet ist (Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 und vom 25. Juli 1990 - 2 StR 246/90), so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen.
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 123/87

    Verstoß gegen den Zweifelssatz bei der Anordnung zur Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf gemäß § 64 Abs. 2 StGB nur dann unterbleiben, wenn ein Erfolg der Therapie zweifelsfrei ausgeschlossen ist, nicht aber bereits, wenn das Ergebnis ungewiß ist (BGH, Urteil vom 14. Mai 1987 - 4 StR 123/87).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

    Auszug aus BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
    Es ist ihm dabei unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür (in der Hauptverhandlung gewonnene) Gründe hat, welche diese Auffassung argumentativ tragen (BGH NStZ 1983, 133, 134; BGH, Beschluß vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85; Herdegen NStZ 1984, 337, 340; Hanack JR 1974, 383, 384; vgl. auch zur Notwendigkeit von Kontrollrechnungen BGHR StGB § 21 BAK 7).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90

    Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des

  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 29.04.1974 - VII ZR 29/73

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch schriftliches

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Spätere Entscheidungen des 4. Strafsenats haben diesen Standpunkt bestätigt, zum Beispiel Beschl. v. 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), Urt. v. 14. März 1991 - 4 StR 84/91 - (BGHR aaO. 24), Beschl. v. 9. April 1991 - 4 StR 120/91-, Beschl. v. 13. September 1991 - 4 StR 380/91 - (BGHR aaO. 25), Beschl. v. 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91 - (StV 1992, 317), Beschl. v. 18. August 1992 - 4 StR 332/92 - (StV 1993, 466 f.), Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 - (StV 1993, 519), Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 - (BGHR aaO. 30), Beschl. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96-, Beschl. v. 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96.
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter wird darüber hinaus Gelegenheit haben, auf der Grundlage der Angaben des Angeklagten und der Zeugen eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers zur Tatzeit vorzunehmen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Danach ist der Tatrichter grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen (BGHSt 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23); denn nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung liegt bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2%o - einem Wert, der beim Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen haben kann - eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (BGHSt 37, 231, 234, 244; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Da das Bezirksgericht dem Angeklagten eine alkoholbedingt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) zugebilligt hat, liegt hier kein durchgreifender Rechtsfehler darin begründet, daß es den höchstmöglichen Blutalkoholgehalt bei Tatbegehung nicht genauer bestimmt hat (vgl. dazu BGHR StGB § 21 BAK 22; BGH Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 -).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen bei einem Blutalkoholwert von 3 %o und mehr Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB in Betracht gezogen werden (vgl. nur BGH NStZ 1991, 126, 127).

    Bei der Tat handelte es sich allerdings um einen schweren Angriff gegen Leib und Leben, bei dem bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Festschrift für Hanack 1991 S. 165, 175; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; NStZ 1991, 126, 127; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).

    Die Prüfung der Voraussetzungen des § 20 StGB bedarf unter Einbeziehung des Blutalkoholwerts einer Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (BGH, std. Rspr., vgl. nur NStZ 1982, 376; 1987, 321; 1991, 126, 127).

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Die neu erkennende Strafkammer wird sich bei einem Tatnachweis eingehender als bisher mit dem vom Angeklagten behaupteten Alkohol- und Drogenkonsum (UA 12) zu befassen und - wenn möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 334) - die jeweilige Tatzeit-Blutalkoholkonzentration beim Angeklagten zu errechnen haben (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 22, 23).

    Vielmehr ist auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, die Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 21 BAK 22; BGH, Urteil vom 23. August 1994 - 1 StR 408/94).

  • OLG Celle, 26.03.2013 - 32 Ss 39/13

    Grundsätze zum Geltungsbereich des Verschlechterungsverbots für den Fall der

    Lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten entheben den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (vgl. BGH NStZ 1991, 126; BGH StV 1993, 519).

    Hat sich der Tatrichter aber seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge verschafft, so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen (vgl. BGH NStZ 1991, 126).

  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 358/05

    Vergewaltigung; verminderte Schuldfähigkeit (Ausschluss einer Strafmilderung bei

    Auf dieser Grundlage ist eine Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen, die bei der Beurteilung des möglichen Wegfalls des Einsichts- oder Steuerungsvermögens zur Tatzeit in die erforderliche Gesamtwürdigung einzubeziehen ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Allerdings entheben lückenhafte Angaben zu Trinkmengen und -zeiten den Tatrichter nicht in jedem Fall von der Verpflichtung, eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit anzustellen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

    Der Senat hebt ausdrücklich auch die Feststellungen zu den Trinkmengen auf, um dem neuen Tatrichter eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB zu ermöglichen (zur tatrichterlichen Bewertung von unterschiedlichen Trinkmengenangaben (s. UA 36 ff.) vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 29).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 252/03

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Aufrechterhaltung

  • BGH, 08.03.2000 - 5 StR 69/00

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit; Tiefgreifende Bewußtseinsstörung

  • BGH, 27.05.1998 - 2 StR 233/98

    Schuldunfähigkeit aufgrund einer schweren seelischen Abartigkeit - Fehlende

  • BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei einem geübten Trinker - Bestehen

  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93

    Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzung der Zurechnung

  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94

    Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

  • BGH, 14.02.1991 - 4 StR 20/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Versuch und Rücktritt bei Vergewaltigung

  • OLG Rostock, 08.09.2004 - 1 Ss 233/04

    Tatrichterliche Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum

  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95

    Tatrichter - Alkoholmenge - Angeklagter - Alkoholwert

  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 266/95

    Tatrichter - Blutalkoholkonzentration - Tatzeit - Angeklagter - Trinkmenge

  • BGH, 28.04.1992 - 5 StR 171/92

    Indizwirkung des Blutalkoholgehalts für das Vorliegen verminderter

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

  • BGH, 19.03.1998 - 5 StR 68/98

    Unzulängliche Begründung der Ablehnung der Voraussetzungen von

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 14.10.1992 - 2 StR 465/92

    Grundlagen für die Berechnung der Tatzeitalkoholkonzentration bei einem

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 206/93

    Revisionen gegen Verurteilungen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller

  • BGH, 24.05.1991 - 2 StR 113/91

    Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei der Berechnung der

  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 175/91

    Unzureichende Erörterung einer möglichen Schuldunfähigkeit

  • BayObLG, 26.09.1991 - RReg. 2 St 141/91
  • OLG Hamm, 29.11.1994 - 2 BL 376/94

    § 21 StGB, grober Verfahrensfehler, Haftgrund, Tatverdacht, unzuständiges

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