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   BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95   

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https://dejure.org/1995,1538
BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95 (https://dejure.org/1995,1538)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1995 - 2 StR 65/95 (https://dejure.org/1995,1538)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1995 - 2 StR 65/95 (https://dejure.org/1995,1538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit - Persönlichkeitsmängel - Erziehung - Verminderte Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17; StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31
  • NStZ 1995, 536
  • StV 1996, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30).

    In aller Regel bleibt damit eine Blutalkoholkonzentration von 2, 0 %o und mehr als einziger berücksichtigungsfähiger Umstand übrig, der nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung unter Beachtung des Zweifelssatzes zur Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit führt (BGHSt 37, 231, 244).

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
    Sie können in aller Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (st. Rspr., vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 413; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 1 und 5).

    Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß sich die von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil der Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 16, 261, 262 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5).

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95
    Nach medizinisch gesicherter Erfahrung deutet eine Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 %o auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit) hin (vgl. BGHSt 37, 231, 234/235; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 11, 16, 23, 30).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    aa) Der Senat hat im Hinblick auf Rechtsprechung anderer Strafsenate, die der Entscheidung entgegenstehen könnte (vgl. nur BGHSt 37, 231 ff.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31), ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG durchgeführt.
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01

    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

    Es bedarf dann aber regelmäßig der Feststellung von Persönlichkeitsmängeln, die wenn auch verborgen schon vor der Tat entwickelt waren, auf sie Einfluß gehabt haben und weitere Taten befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 3, 7).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Diese erscheint insbesondere bei solchen Angeklagten fraglich, die nur an einem Anschlag beteiligt waren und sich aus eigenem Antrieb frühzeitig von den kriminellen Aktivitäten zurückgezogen hatten (vgl. zu den Anforderungen an die Feststellung von erheblichen Persönlichkeitsmängeln BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5, 7, 9).
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