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   BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01   

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https://dejure.org/2001,3343
BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01 (https://dejure.org/2001,3343)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2001 - 1 StR 32/01 (https://dejure.org/2001,3343)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01 (https://dejure.org/2001,3343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB
    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (erforderliche eigene sexuelle Handlung); Mittäterschaft; Von mehreren gemeinschaftlich begangen; Widerlegung der Indizwirkung eines Regelbeispiels; Geringe Tatintensität; Strafzumessung; Aufeinandertreffen von mehreren Regelbeispielen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Drogenrausch - Beleidigung - Vergewaltigung - Bewährungsstrafe - Mitwirkungshandlung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21, § 177 Abs. 2 Nr. 2
    Gemeinschaftliche sexuelle Nötigung - Schuldminderung infolge der Wirkungen von Drogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 13
  • StV 2001, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    b) Rauschgiftwirkungen können nur ausnahmsweise eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit begründen, etwa bei schwersten Persönlichkeitsveränderungen infolge langjährigen Rauschgiftmißbrauchs, bei Beschaffungsdelikten unter starken Entzugserscheinungen und je nach den Umständen des Einzelfalls auch bei einem akuten Drogenrausch (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2001, 83, 84 m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Die Auffassung der Strafkammer, ein Regelbeispiel gemäß § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB liege nicht vor, weil er selbst keine sexualbezogene Handlung vorgenommen hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NStZ 1999, 452, 453).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung auch an einen berauschten Täter stellt (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296 jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Auch insoweit geht die Strafkammer von einem zutreffenden rechtlichen Ansatz aus (vgl. nur BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2; Stree in Schönke/Schröder aaO vor §§ 38 ff. Rdn. 44a jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung auch an einen berauschten Täter stellt (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296 jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Diese Anforderungen sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (BGH, Urt. v. 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (Senat, Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Dass er dies nicht zusätzlich getan hat, kann ihm im Rahmen der Rechtsfolgenbestimmung bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht zugute gehalten werden (vgl. BGH b. Miebach NStZ 1998, 132; Renzikowski in Mü-Kom § 176 Rdn. 67; in vergleichbarem Sinne auch BGH, Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 09.05.2001 - 1 StR 161/01

    Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung;

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01 (m.w.Nachw., auch aus den Gesetzesmaterialien), im einzelnen ausgeführt hat, sind bei derartigen Fallgestaltungen zwar nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des Regelbeispiels eines besonders schweren Falls der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wohl aber die eines Regelbeispiels gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfüllt.
  • BGH, 11.02.2003 - 5 StR 573/02

    Schuldunfähigkeit (BTM-Auswirkungen bei Entzugserscheinungen; verminderte

    Zwar ist die Ausgangsüberlegung des Schwurgerichts zutreffend, daß die Rauschgiftsucht des Angeklagten für sich die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB noch nicht rechtfertige (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 und 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 564/01

    Umfang der Bindungswirkung nach Aufhebung (Strafausspruch)

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat dieses Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
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