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   BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93   

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https://dejure.org/1993,4766
BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93 (https://dejure.org/1993,4766)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1993 - 3 StR 471/93 (https://dejure.org/1993,4766)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1993 - 3 StR 471/93 (https://dejure.org/1993,4766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Handeln entsprechend der Verbotseinsicht durch Altersabbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Sachmangel 2
  • StV 1994, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 480/92

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falles für jeden

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 471/93
    Die Fähigkeit eines alternden Menschen, der Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gemäß zu handeln, kann durch einen Altersabbau beeinträchtigt sein, ohne daß Intelligenzausfälle oder das äußere Erscheinungsbild auf ein Schwinden der geistigen und seelischen Kräfte hindeuten (BGHR StGB § 21 Sachmangel 1 und Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 4 und 8).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 347/05

    Strafzumessung (Erörterungsmangel hinsichtlich der erheblich verminderten

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei Ersttätern im vorgerückten Alter im Bereich des Sexualstrafrechts die Frage der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) infolge altersbedingter psychischer Veränderungen zu erörtern ist (vgl. u. a. BGH NJW 1964, 2213; BGHR StGB § 21 Sachmangel 1, 2, 3; Sachverständiger 5; Senat, Urteil vom 25. April 1995 - 5 StR 148/95 - Beschluss vom 12. Juli 1995 - 5 StR 297/95 - Beschluss vom 6. September 1995 - 3 StR 339/95 - Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 450/04; s. a. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 6; StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 8; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß bei Angeklagten, die sich erstmals in verhältnismäßig hohem Alter an Kindern sexuell vergangen haben, Anlaß zu derartigen Erörterungen auch dann bestehen kann, wenn konkrete medizinische Anhaltspunkte für das Vorliegen erheblich verminderter Schuld nicht erkennbar sind (grundlegend NJW 1964, 2213; zuletzt - vielfach m.w. Nachw. - u.a. NStZ 1993, 332; StV 1994, 14; StV 1995, 633; BGHR § 21 StGB Sachmangel 1, 2 und Sachverständiger 5; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 4 StR 597/93).
  • BGH, 15.03.2011 - 3 StR 476/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rücktritt vom Versuch; Freiwilligkeit;

    Es hätte vielmehr der ausdrücklichen Prüfung bedurft, ob bei dem Angeklagten der Altersabbau bereits ein Stadium erreicht haben könnte, in dem eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit jedenfalls nicht mehr ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 6. November 1992 - 2 StR 480/92, NStZ 1993, 332, sowie vom 8. September 1993 - 3 StR 471/93, BGHR StGB § 21 Sachmangel 2; Urteil vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 347/05, StV 2006, 13; zu den Indizien für eine hirnorganische Beeinträchtigung vgl. auch Kröber NStZ 1999, 298).
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