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   BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88   

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https://dejure.org/1988,1005
BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88 (https://dejure.org/1988,1005)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 4 StR 518/88 (https://dejure.org/1988,1005)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 4 StR 518/88 (https://dejure.org/1988,1005)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 9
  • StV 1989, 104
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont, erfaßt das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheiten darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
    Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont, erfaßt das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheiten darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
    Entscheidend ist, ob die Persönlichkeitsstörung sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert hat; dies ist in einer Ganzheitsbetrachtung, welche die Tat einschließt, zu ermitteln (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Davon werden solche schwere Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheit darstellen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 14; st. Rspr.).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    In die Prüfung sind die Persönlichkeit des Angeklagten, ihre Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9).
  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
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