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BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 9
- StV 1989, 104
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit
Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont, erfaßt das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheiten darstellen (BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont, erfaßt das in §§ 20, 21 StGB aufgeführte Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit solche Veränderungen der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheiten darstellen (BGHSt 34, 22, 24;… BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88
Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen …
Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88
Entscheidend ist, ob die Persönlichkeitsstörung sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert hat; dies ist in einer Ganzheitsbetrachtung, welche die Tat einschließt, zu ermitteln (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4).
- BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der …
Davon werden solche schwere Veränderungen der Persönlichkeit erfaßt, die nicht pathologisch bedingt sind, also im medizinischen Sinne keine Krankheit darstellen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 9, 14; st. Rspr.). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
In die Prüfung sind die Persönlichkeit des Angeklagten, ihre Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9). - BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06
Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit: …
Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
- BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90
Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren
Die Begründung hierfür läßt die gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Taten (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9) vermissen, da sie auf Auffälligkeiten bei den Sexualdelikten, wie sie sich aus den Urteilsfeststellungen ergeben, nicht näher eingeht. - BGH, 25.06.2009 - 5 StR 174/09
Totschlag; erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtschau der Persönlichkeit …
So fehlt es bereits an der erforderlichen Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH NStZ 2007, 518). - BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
Beurteilung des Schweregrades einer Depression durch medizinische Laien
Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29). - BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92
Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht …
In die gebotene Gesamtbetrachtung sind die Persönlichkeit des Angeklagten und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten des Angeklagten nach der Tat einzubeziehen (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9). - BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08
Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung …
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Entwicklung findet nicht statt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29). - BGH, 04.12.2007 - 5 StR 398/07
Rechtsfehlerhafter Ausschluss einer verminderten Schuldfähigkeit bei antisozialer …
Eine solche Gesamtschau (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29) hat das Landgericht aber nicht angestellt, sondern eine entsprechende Beeinträchtigung der Gesamtheit des Lebens des Angeklagten ohne weitere Begründung abgelehnt. - BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97
Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung - …
Um Persönlichkeitsstörungen, die bereits zur Anwendung von § 21 StGB führen, von Eigenschaften und Verhaltensweisen, die sich innerhalb der Bandbreite des Verhaltens voll schuldfähiger Menschen bewegen, abzugrenzen, ist der Tatrichter gehalten, eine Gesamtbetrachtung anzustellen, in die einzubeziehen sind die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß und die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat (BGH, Beschl. v. 18. Juni 1997 - 2 StR 251/97 m.w.N.; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 1, 2, 4, 9 und 24). - BGH, 16.11.1993 - 4 StR 591/93
Annahme verminderter Schuldfähigkeit durch eine Jugendkammer wegen gestörter …
- BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90
Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender …
- BGH, 30.09.2008 - 5 StR 305/08
Rechtsfehlerhafte Verneinung der Schuldunfähigkeit (schwere andere seelische …
- BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90
Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus - …
- BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89
Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch …
- BGH, 20.08.2008 - 5 StR 334/08
Nicht hinreichend erörterte Möglichkeit der Schuldunfähigkeit bei Brandstiftung …
- BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00
Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte …
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 115/99
Eingeschränkte Schuldfähigkeit; Totschlag; Gesamtschau
- BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97
Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher …
- BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie - …
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92
Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen …
- BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90
Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht
- BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90
Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer - …
- BGH, 21.09.1994 - 5 StR 414/94
Klassifikationssysteme der Psychiatrie - Schuldfähigkeit - Bindungswirkung
- BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92
Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen …
- BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98
Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 20.04.1993 - 5 StR 137/93
Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Schweregrads einer seelischen …
- BGH, 26.06.1990 - 1 StR 281/90
Verfahrensrüge der Pflicht zur Einholung eines gynäkologisch-psychiatrischen …
- BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Voraussetzungen für …