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   BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86   

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https://dejure.org/1986,1227
BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86 (https://dejure.org/1986,1227)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1986 - 4 StR 501/86 (https://dejure.org/1986,1227)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86 (https://dejure.org/1986,1227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, wenn der Angeklagte mit der Tat rechnen konnte - Beurteilung der Frage nach einer Strafrahmenmilderung nach dem Schuldgehalt der einzelnen Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Dieser bestimmt sich nach den gesamten Umständen, welche die Tat der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGHSt 7, 28, 30/31; BGH NJW 1981, 1221; NStZ 1986, 114, 115).

    Auch den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1985 (NStZ 1986, 114, 115) und vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86 - läßt sich ein solcher Grundsatz nicht entnehmen.

  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Auch den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1985 (NStZ 1986, 114, 115) und vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86 - läßt sich ein solcher Grundsatz nicht entnehmen.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 24.03.1972 - 2 StR 413/71

    Übermäßiger Alkoholgenuss als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Dieser bestimmt sich nach den gesamten Umständen, welche die Tat der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGHSt 7, 28, 30/31; BGH NJW 1981, 1221; NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71

    "Verantwortlichkeit" für fahrlässige Handlungen

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Obwohl sich das Verfahren - nach Eintritt der Rechtskraft hinsichtlich der mitangeklagten Heranwachsenden - nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, muß die Sache nach §§ 103, 47 a, 109 Abs. 1 JGG an eine Jugendkammer zurückverwiesen werden (BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
    Dieser bestimmt sich nach den gesamten Umständen, welche die Tat der Schuldseite nach als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (BGHSt 7, 28, 30/31; BGH NJW 1981, 1221; NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).

    Wenn auch nicht vorausgesetzt wird, daß der Täter bereits ein gleiches oder ein ähnliches Delikt tatsächlich begangen hat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3 und 6), so muß er doch damit gerechnet haben, unter Alkoholeinwirkung Handlungen zu begehen, die in Ausmaß und Intensität mit der ihm jetzt vorgeworfenen Straftat vergleichbar sind (BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6 und 9 sowie Strafrahmenverschiebung, abgelehnte 1; vgl. auch BGHR a.a.O. Strafrahmenverschiebung 2).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05

    Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung

    Wenn die verminderte Schuldfähigkeit allein auf einem selbstverschuldeten Alkoholrausch beruht, ist schon nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann für eine Strafrahmenmilderung kein Anlass, wenn der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, insbesondere wenn ihm aus früheren Erfahrungen bekannt ist, dass er unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt (BGHSt 34, 29, 33; 43, 66, 78; BGH NStZ 1993, 537; StV 1993, 355; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 14; vgl. dazu auch BGH NStZ 2003, 480, 481; 2004, 678, 679 f.; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1993 - 1 StR 136/93

    Strafrahmenmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge Alkohols

    Ob von der Milderungsmöglichkeit nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht wird, ist unter Abwägung aller schuldrelevanten Umstände nach pflichtgemäßem Ermessen vom Tatrichter zu entscheiden (BVerfG NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 21).

    Dabei ist aber "nicht erforderlich, daß der Täter zuvor bereits eine gleiche oder ähnliche Tat begangen hat" (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6).

  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann zwar die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, Vorverschulden 1).

    Dem vermindert schuldfähigen Täter dürfen aber solche Taten nicht schulderhöhend angerechnet werden, mit deren Begehung er aufgrund des Ausmaßes und der Intensität seiner bisher unter Alkoholeinwirkung begangenen Straftaten nicht rechnen konnte (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3).

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04

    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord

    Das Landgericht hat den sich aus § 212 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene verminderte Tatschuld durch andere schulderhöhende Umstände aufgewogen wird (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 12, 3).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Schulderhöhende Umstände können diese Verringerung aber ausgleichen und deswegen die Anwendung des sonst maßgeblichen, nicht nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB geminderten Strafrahmens rechtfertigen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 9, 18, 23 und 24).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 490/02

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung

    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte oder sich dessen hätte bewußt sein können, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 6, 9 und 14 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung);

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 16/98

    Vertypter Milderungsgrund der alkoholbedingten erheblich verminderten

  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 65/14

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Berücksichtigung einer verminderten

  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 315/99

    Darlegungsvoraussetzungen; Tötungsvorsatz; Tatentschluß; Versuch; Schluß vom

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93

    Möglichkeiten der Versagung der bei alkoholbedingter Einschränkung der

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 675/92

    Strafrahmenwahl bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 732/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Erheblich verminderte

  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit

  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90

    Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben

  • BGH, 07.09.1989 - 4 StR 433/89

    Fahrlässige Handlung unter den Voraussetzungen der vorverlegten Schuld (actio

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 10.04.1990 - 5 StR 93/90

    Strafrahmenverschiebung bei Kenntnis des Angeklagten, dass er unter

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 124/87

    Ermittlung von Blutalkoholkonzentrationswerten - "In dubio pro reo" bei fehlender

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