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   BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88   

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https://dejure.org/1988,3581
BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88 (https://dejure.org/1988,3581)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1988 - 3 StR 81/88 (https://dejure.org/1988,3581)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1988 - 3 StR 81/88 (https://dejure.org/1988,3581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2621
  • BGHR StGB § 21 Strafzumessung 10
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88
    Soweit diejenigen Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie ihm nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2-6 m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. März 1988 - 1 StR 70/88).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88
    Soweit diejenigen Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie ihm nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2-6 m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. März 1988 - 1 StR 70/88).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88
    Das Urteil muß aber erkennbar machen, daß sich der Tatrichter dieser Zusammenhänge bewußt war und ihnen im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen hat (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 174/01

    Totschlag; Mord; Besonders schwerer Fall des Totschlages; Niedrige Beweggründe;

    Dies bedeutet freilich nicht, daß sie bei der Bewertung der Tat im Rahmen der Strafzumessung unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 10).
  • BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91

    Strafzumessung - Unterbringung - Wechselbeziehung - Nichtanordnung der

    Bei der Bewertung der Handlungsintensität werden die Grundsätze der Entscheidungen BGHR StGB § 21 - Strafzumessung 1, 2, 4, 5, 7, 10, 11, 14 und 15 zu beachten sein.
  • BGH, 26.08.1994 - 2 StR 238/94

    Straferschwerende Berücksichtigung der hohen Handlungsintensität bei einem

    Das Urteil muß jedoch erkennbar machen, daß sich das Tatgericht dieser Problematik bewußt war und ihr Rechnung getragen hat (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5 und 10).
  • BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90

    Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes - Besondere Anforderungen an die

    Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14).
  • BGH, 20.06.1989 - 1 StR 281/89

    Erforderlichkeit einer Strafrahmenverschiebung bei Beihilfe und deren Möglichkeit

    Das Landgericht hätte erörtern müssen, ob der jeweilige Strafrahmen für die Einzeltaten nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert wird, und sich dann bei der Strafzumessung im gefundenen Strafrahmen mit den Umständen auseinandersetzen sollen, die mit diesem besonderen gesetzlichen Milderungsgrund zusammenhängen (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 10, 11).
  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 336/91

    Schwere schizoiddepressive Struktur als Strafminderungsgrund

    Soweit Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit geführt haben, für die Tatbegehung ursächlich waren, können sie dem Täter nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden (BGHSt 16, 360, 363, 364; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 9, 10, 12).
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