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   BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87   

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BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87 (https://dejure.org/1987,1260)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1987 - 2 StR 91/87 (https://dejure.org/1987,1260)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1987 - 2 StR 91/87 (https://dejure.org/1987,1260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86

    Geringes Gewicht eines zur Begründung für die Annahme eines minder schweren

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Zwar kommt denjenigen Gründen, die bereits zur Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gedient haben, im Rahmen der konkreten Strafzumessung nur noch ein geringeres Gewicht zu; indessen sind sie mit diesem Gewicht zu berücksichtigen und dürfen nicht etwa außer Betracht bleiben (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54 f; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85 und vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86).
  • BGH, 24.01.1986 - 2 StR 736/85

    Möglichkeit des Zusammentreffens von Raub mit leichtfertig verursachter

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Zwar kommt denjenigen Gründen, die bereits zur Strafrahmenmilderung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gedient haben, im Rahmen der konkreten Strafzumessung nur noch ein geringeres Gewicht zu; indessen sind sie mit diesem Gewicht zu berücksichtigen und dürfen nicht etwa außer Betracht bleiben (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 54 f; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1986 - 2 StR 736/85 und vom 30. Januar 1987 - 2 StR 692/86).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Soweit diejenigen Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung seines Hemmungsvermögens geführt haben, für die Art der Tatausführung ursächlich waren, können sie ihm nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden - eine andere Bewertung wäre widersprüchlich (BGHSt 16, 360, 363 f; BGH NStZ 1986, 114 f; BGH BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 "brutales Vorgehen").
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Soweit diejenigen Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung seines Hemmungsvermögens geführt haben, für die Art der Tatausführung ursächlich waren, können sie ihm nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden - eine andere Bewertung wäre widersprüchlich (BGHSt 16, 360, 363 f; BGH NStZ 1986, 114 f; BGH BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 "brutales Vorgehen").
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Doch muß das Urteil erkennbar machen, daß sich das Tatgericht dieser Problematik bewußt war und ihr Rechnung getragen hat (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86).
  • BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Doch muß das Urteil erkennbar machen, daß sich das Tatgericht dieser Problematik bewußt war und ihr Rechnung getragen hat (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
    Soweit diejenigen Umstände, die zur erheblichen Herabsetzung seines Hemmungsvermögens geführt haben, für die Art der Tatausführung ursächlich waren, können sie ihm nicht uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden - eine andere Bewertung wäre widersprüchlich (BGHSt 16, 360, 363 f; BGH NStZ 1986, 114 f; BGH BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 "brutales Vorgehen").
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 118/97

    Zugutehalten eines "psychischen Spannungszustands" des Angeklagten durch das

    Allerdings darf dem Täter die brutale Art der Tatausführung nicht zum Vorwurf gemacht und straferschwerend zur Last gelegt werden, wenn und soweit sie gerade Ausdruck des die erhebliche Minderung seiner Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begründenden geistig-seelischen Zustandes (etwa eines Affektes) ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1986, 114 f; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 3, 5 bis 9, 11, 12 und 15).

    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch bei einem Täter, der die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit verübt hat, eine straferschwerende Berücksichtigung der Tatmodalitäten nicht von vornherein ausscheidet, da seine Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen, sondern nur erheblich vermindert ist und mithin bei der Strafzumessung noch Raum für die strafschärfende Bewertung der Handlungsintensität bleibt (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2, 3, 5, 6, 11).

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Mit der Rüge, die Strafkammer habe die für die Strafrahmenverschiebung maßgeblichen Umstände zu Unrecht nochmals bei der Strafzumessung im engeren Sinne berücksichtigt, setzt sich die Beschwerdeführerin in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 2; BGH NStZ 1987, 504 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Unter diesen Umständen kommt einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit oder einem anderen vertypten Milderungsgrund bei der konkreten Straffindung im Zusammenhang mit den übrigen, ebenfalls zu würdigenden Strafzumessungsgründen nach der ständigen Rechtsprechung aber nur noch eine geringere Bedeutung zu (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 bis 5; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 50 Rdn. 2 c).
  • BGH, 18.09.2013 - 5 StR 375/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Berücksichtigung mildernder Umstände

    Denn da erst die allgemeinen Milderungsgründe insgesamt zur Annahme eines minder schweren Falls geführt hatten, durften diese bei der konkreten Strafbestimmung zwar erneut berücksichtigt werden (vgl. § 50 StGB), aber nur noch mit eingeschränktem Gewicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 1987 - 2 StR 91/87, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 doppelte Verwertung, sowie vom 25. Juni 2013 - 5 StR 256/13).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 70/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Art der Tatausführung einem vermindert schuldfähigen Täter nicht ohne weiteres in gleicher Weise strafschärfend zur Last gelegt werden kann wie einem voll schuldfähigen, daß vielmehr zu prüfen und bei der Zumessung zu beachten ist, ob und in welchem Umfang die Art der Tatausführung gerade durch die geistig-seelische Ausnahmesituation des Täters bedingt ist (BGHSt 16, 360, 363; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5; BGH NStZ 1987, 453; 1988, 125; BGH, Beschl. vom 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86; Urt. vom 14. Juli 1987 - 1 StR 250/87).

    Der Tatrichter muß sich der besonderen Situation bewußt sein und ihr Rechnung tragen (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 2 bis 5).

  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 376/09

    Brandstiftung (minder schwerer Fall; Persönlichkeitsstörung; Alkoholintoxikation;

    Diese Formulierung lässt besorgen, dass das Landgericht dem Angeklagten diese Tatmotivation uneingeschränkt vorgeworfen hat, obwohl sie ihre Ursache in der festgestellten Persönlichkeitsstörung hat (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 5; Fischer aaO § 46 Rdn. 28).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    hinsichtlich des Verhältnisses der Gesetzesverletzungen zueinander die nachfolgenden Ausführungen des Senats zur Revision des Angeklagten B. sowie hinsichtlich der Bewertung skrupellosen und rücksichtslosen Verhaltens eines erheblich vermindert schuldfähigen Angeklagten bei der Strafzumessung (vgl. UA Bl. 57) die Grundsätze der Entscheidungen BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 bis 5.
  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 157/88

    Ein den Milderungsgründen entgegenstehendes "brutales, von absolutem

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 315/08

    Erforderliche Gesamtwürdigung bei der Prüfung eines minder schweren Falles des

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

  • BGH, 26.07.2006 - 5 StR 277/06

    Fehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles der Vergewaltigung (Vorwurf

  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 256/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (doppelte Verwertung von Strafzumessungsgründen;

  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer

  • BGH, 30.04.1991 - 2 StR 118/91

    Strafzumessung - Unterbringung - Wechselbeziehung - Nichtanordnung der

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 454/96

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Handlungsintensität,

  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 427/93

    Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Zeugenbeweises - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

  • BGH, 09.01.1996 - 1 StR 561/95

    Verminderung des Hemmungsvermögens aufgrund Affektentladung

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 270/94

    Strafschärfung - Geständnis - Auseinandersetzung mit der Tat

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 29.07.1998 - 2 StR 308/98

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung,

  • BGH, 07.07.1998 - 5 StR 308/98

    Milderungsgründe bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes -

  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

  • BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 400/90

    Minderung des Gewichts eines Strafschärfungsgrundes - Bedenken gegen die

  • BGH, 26.08.1994 - 2 StR 238/94

    Straferschwerende Berücksichtigung der hohen Handlungsintensität bei einem

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 277/88

    Unzulässige Strafrahmenfestlegung trotz Berücksichtigung der

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88

    Schwere Brandstiftung

  • BGH, 11.05.1995 - 4 StR 185/95

    Zusammentreffen von Milderungsgründen - Strafmilderung - Strafänderung -

  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93

    Fehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen

  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 757/91

    Schuldmindernde Berücksichtigung der Einnahme von Alkohol, Haschisch und einer

  • BGH, 15.01.1991 - 4 StR 556/90

    Rechtmäßigkeit einer nicht erfolgten Minderung des Strafrahmens im Falle der

  • BGH, 17.09.1992 - 2 StR 350/92

    Berücksichtigung vermeinderter Schuldfähigkeit bei zeitlich getrennten Straftaten

  • BGH, 28.04.1988 - 1 StR 161/88

    Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Fall des versuchten

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