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   BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87   

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https://dejure.org/1987,4026
BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87 (https://dejure.org/1987,4026)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1987 - 2 StR 511/87 (https://dejure.org/1987,4026)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 2 StR 511/87 (https://dejure.org/1987,4026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer Tablettenabhängigkeit und einer neurotischen Störung - Einfluss einer intellektuellen Minderbegabung auf die Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 5
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Vor allem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht erkennbar die sich aufdrängende Frage geprüft, ob die schwere Persönlichkeitsstörung, die Alkoholisierung und die affektive Aufladung, die nach seiner Überzeugung jeweils für sich betrachtet noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführten, durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkten (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausreichende

    Dieser wird insbesondere Gelegenheit haben zu prüfen, ob die Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Beschuldigten in ihrem Zusammenwirken zu einer Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit geführt haben (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 5).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    c) Zudem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung die sich aufdrängende Frage nicht in ausreichendem Maße erörtert, ob eine Kombinations- und Wechselwirkung des konsumierten Amphetamins und die Störung der Sexualpräferenz in Form der Pädophilie durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße eingeschränkt haben (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 1987 - 2 StR 29/87 und vom 14. Oktober 1987 - 2 StR 511/87, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 5).
  • BGH, 17.07.2008 - 3 StR 232/08

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

    Zum anderen hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht die sich aufdrängende Frage geprüft, ob die festgestellte Persönlichkeitsstörung, die nach Überzeugung des Landgerichts für sich betrachtet noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführte, möglicherweise im Zusammenwirken mit der Alkoholisierung des Angeklagten bei den Taten dessen Fähigkeit, sich normgerecht zu verhalten im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkte (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    d) Zudem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht die Frage erörtert, ob eine Kombinationswirkung des konsumierten Amphetamins mit der narzisstischen Persönlichkeitsstörung die Fähigkeit des Angeklagten, sich in der Tatsituation normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße eingeschränkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 25. Februar 1987 - 2 StR 29/87 und vom 14. Oktober 1987 - 2 StR 511/87, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 5).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    b) Daneben hat das Landgericht nicht nachvollziehbar erörtert, ob eine Kombinations- und Wechselwirkung des genossenen Alkohols mit den anderen Rauschmitteln oder die Intoxikation und die Persönlichkeitsstörung, die jeweils für sich noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführten, durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkten (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5; BGH NStZ 2009, 258).
  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

    Diese Würdigung, der sich das Landgericht ohne weitere Erörterung angeschlossen hat, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken: Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholabhängigkeit und einer hohen Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 330, 331; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5, 6, 7, 9).
  • BGH, 16.07.2002 - 4 StR 179/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB erneut zu prüfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, ob die Minderbegabung, die dissoziale Persönlichkeitsstruktur und die Alkoholisierung des Angeklagten in ihrem Zusammenwirken zu einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten geführt haben (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 5).
  • BGH, 14.12.1999 - 5 StR 534/99

    Totschlag, Minder schwerer Fall; Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Das Landgericht hätte jedoch im Rahmen einer Gesamtwürdigung prüfen müssen, ob nicht das Zusammentreffen aller genannten Umstände hinreichend Anlaß gab, die uneingeschränkte Schuldfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit in Frage zu stellen (vgl. BGHR StGB § 21 - Ursachen, mehrere 5).
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