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BGH, 07.09.1989 - 4 StR 433/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fahrlässige Handlung unter den Voraussetzungen der vorverlegten Schuld (actio libera in causa) - Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung bei früherer Straffälligkeit unter Alkoholeinfluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85
Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die …
Auszug aus BGH, 07.09.1989 - 4 StR 433/89
Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt (BGH NStZ 1986, 114, 115 m. w. Nachw.). - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86
Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …
Auszug aus BGH, 07.09.1989 - 4 StR 433/89
Daher war es rechtsfehlerhaft, trotz der den Schuldgehalt der Tat grundsätzlich verringernden erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten hier eine Strafrahmenverschiebung mit Rücksicht auf die früher begangene Tat abzulehnen (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 658/86). - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86
Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, …
Auszug aus BGH, 07.09.1989 - 4 StR 433/89
Es dürfen dem vermindert schuldfähigen Täter jedoch solche Taten nicht schulderhöhend angerechnet werden, mit deren Begehung er aufgrund des Ausmaßes und der Intensität seiner bisher unter Alkoholeinwirkung begangenen Straftaten nicht rechnen konnte (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3).
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
In den Folgejahren präzisierte und verschärfte der Bundesgerichtshof die Anforderungen an das vorhersehbar die Neigung zu Straftaten begründende deliktische Vorverhalten, allerdings mit Unterschieden im Detail (…vgl. Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, NJW 1993, 2544, 2545; Beschlüsse vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115;… vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14; vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136, 137; ferner Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78;… Beschlüsse vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 675/92, StV 1993, 355 f.). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
Zwar müsse es sich bei der begangenen Tat nicht um eine gleichartige oder ähnliche Tat handeln; erforderlich sei aber, dass der Täter auf Grund seines früheren Verhaltens damit rechnen könne, unter Alkoholeinfluss ein der nunmehrigen Tat vergleichbares Delikt zu begehen (…vgl. - mit Unterschieden im Detail - Urteile vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 501/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3; vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, NJW 1993, 2544, 2545; Beschlüsse vom 28. Oktober 1985 - 3 StR 189/85, NStZ 1986, 114, 115;… vom 13. Juni 1986 - 2 StR 276/86, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14; vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136, 137; ferner Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 33; vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78;… Beschlüsse vom 25. Januar 1991 - 5 StR 600/90, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; vom 16. Februar 1993 - 5 StR 675/92, StV 1993, 355 f.). - BGH, 28.04.2016 - 4 ARs 16/15
Anfrageverfahren; Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit …
Soweit der so verstandenen beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegensteht (Beschluss vom 7. September 1989 - 4 StR 433/89, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1; vgl. auch - wenngleich hinsichtlich der Vorlagefrage nicht tragend - Urteile vom 15. Dezember 2005 - 4 StR 314/05, NStZ 2006, 274 f. und vom 23. Februar 2006 - 4 StR 444/05, NStZ-RR 2006, 185, 186), hält der Senat an dieser Rechtsprechung nicht fest. - BGH, 13.09.1995 - 2 StR 428/95
Verminderte Schuldfähigkeit - Alkohol - Actio libera in causa - …
Hat dieser den geistig-seelischen Ausnahmezustand durch übermäßigen Alkoholgenuß selbstverantwortlich herbeigeführt, so kann ihm dies als schulderhöhendes Moment - unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen actio libera in causa - angelastet werden, wenn er mit der Begehung der ihm jetzt angelasteten oder einer ihr vergleichbaren Tat hätte rechnen müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Vorverschulden 1, 2, 4; Strafrahmenverschiebung 14; BGH, Beschl. v. 14. Oktober 1992 - 2 StR 465/92 undvom 6. Oktober 1992 - 1 StR 574/92).