Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4728
BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99 (https://dejure.org/1999,4728)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - 5 StR 48/99 (https://dejure.org/1999,4728)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - 5 StR 48/99 (https://dejure.org/1999,4728)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99
    Die Annahme eines Verdeckungsmordes ist auch auf der Grundlage der Annahme tateinheitlicher Tötung nicht zu beanstanden (BGHSt 35, 116; BGH NStE Nr. 44 zu § 211 StGB; vgl. auch BGH NStZ 1992, 127; dazu Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 32a).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99
    Die Annahme eines Verdeckungsmordes ist auch auf der Grundlage der Annahme tateinheitlicher Tötung nicht zu beanstanden (BGHSt 35, 116; BGH NStE Nr. 44 zu § 211 StGB; vgl. auch BGH NStZ 1992, 127; dazu Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 32a).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99
    Eine derart knappe zeitliche Zäsur, wie sie dem in BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 abgedruckten Senatsurteil zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer nunmehr auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, wird das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht als erfüllt angesehen, da sich die Tötungshandlung auf eine zunächst abgeschlossene, mithin "andere" Tat bezieht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; BGH StV 2001, 553; BGH NStZ 2002, 253).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Faßt der Täter dann den Entschluß, das (zumindest aus seiner Sicht zunächst überlebende) Opfer auch deshalb zu töten, um die Aufdeckung des versuchten Tötungsdelikts zu verhindern, ist das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 11).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Dies setzt jedoch zwischen den Tötungshandlungen eine entsprechende zeitliche Zäsur und das Fassen eines neuen Tatentschlusses voraus (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 11).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 11), in dem der Angeklagte zunächst den Tatort verlassen und dann in Verdeckungsabsicht wieder zum Zwecke der endgültigen Tötung zurückgekehrt ist, sind nach den Feststellungen keine Umstände erkennbar, die eine zeitliche Zäsur begründen könnten.

  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21

    Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Verdeckungsmord gegeben sein kann, wenn zwischen einer ersten und einer weiteren, nunmehr in Verdeckungsabsicht vorgenommenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, NStZ 1992, 127; vom 9. April 1997 - 3 StR 612/96, NStZ 1997, 434, 435; Beschluss vom 2. März 1999 - 5 StR 48/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 236 mwN).

    Mit dem später im Zusammenwirken mit F. ausgeführten Einflößen des Wassers zur Vortäuschung eines Ertrinkungstodes hätte der Angeklagte an dem von seinem Sohn F. begangenen versuchten Verdeckungsmord mitgewirkt, wobei die Annahme von Tatmehrheit naheläge (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1999 - 5 StR 48/99, aaO).

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01

    Verdeckungsmord (andere Tat; Tateinheit); Vergewaltigung; Begriff der Tat;

    Zwar kann ein Verdeckungsmord auch dann gegeben sein, wenn das zu verdeckende Delikt mit der vorsätzlichen Tötung in Tateinheit steht (vgl. BGHSt 35, 116, 125 f.; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht