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   BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90   

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https://dejure.org/1990,1156
BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,1156)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - 5 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,1156)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 5 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,1156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche Tötungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2758
  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5
  • NStZ 1990, 385
  • StV 1990, 544
  • JR 1991, 212
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer -

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
    Außerdem würde ein Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz die zeitlich davor liegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht zu einer anderen Straftat machen (Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
    Da der Angeklagte von vornherein mit Tötungsabsicht handelte, wollte er, als er mit dem Locher zuschlug, keine andere Straftat verdecken, sondern nur die begonnene Tötung vollenden (BGH NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
    Das von der Revision angeführte Urteil BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87] besagt nichts anderes.
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Anderenfalls entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Fällen, in denen der Täter eine mit bedingtem Tötungsvorsatz begonnene Tötungshandlung mit unbedingtem Tötungsvorsatz beende; für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit in diesen Fällen werde jedenfalls in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kein einheitliches Motiv der Tötungshandlung gefordert (BGH NJW 1990, 2758; BGH, Beschluß vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Dabei ist auch unerheblich, ob er zunächst mit bedingtem und erst später mit direktem Tötungsvorsatz auf das Opfer eingewirkt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5, BGH Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14

    Verdeckungsmord durch Unterlassen bei vorausgehenden Gewalthandlungen (Anwendung

    a) Auf der Grundlage dieser Einlassung kommt in Betracht, dass der Angeklagte, als er sein Opfer mit direktem Tötungsvorsatz würgte und sodann erneut auf es einstach, lediglich die bereits - mit bedingtem Tötungsvorsatz - begonnene Tötung vollenden, nicht aber eine andere Straftat verdecken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 102/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Das ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (eine solche Fallgestaltung liegt den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs a.a.O. und in NStZ 1990, 385 zugrunde).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Als allgemeine Aussage dagegen widerspräche das der ständigen Rechtsprechung, wonach "der Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz ... die zeitlich davor liegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht zu einer anderen Straftat macht" (BGH NJW 1990, 2758; BGH, Beschluß vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit

    Für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist nämlich dann kein Raum, wenn der Täter mit einem durchgängigen (sei es auch zunächst nur bedingtem) Tötungsvorsatz gehandelt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5; BGH NStZ-RR 1998, 67).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

    Auch das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" hat das Landgericht ohne Rechtsfehler verneint: Die Annahme, der zweifach mit Tötungsvorsatz vorgenommene Einsatz des Messers innerhalb weniger Minuten sei als natürliche Handlungseinheit und damit der zweite Stich als Teil einer einheitlichen Tat anzusehen (vgl. hierzu BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; 2000, 498 f.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00: keine Verdeckung), wird von den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen getragen; ebenso auch die Wertung, dem Angeklagten, der sich selbst habe töten wollen, habe unter den gegebenen Umständen auch beim zweiten Tatkomplex eine Verdeckungsabsicht nicht nachgewiesen werden können (UA 46 f., 49).
  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

    Eine derart knappe zeitliche Zäsur, wie sie dem in BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 abgedruckten Senatsurteil zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.
  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13

    Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das

  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152/94

    Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles -

  • BGH, 11.08.1992 - 4 StR 343/92

    Unzulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels wegen Unteilbarkeit des

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

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