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   BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90   

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BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1991 - 2 StR 404/90 (https://dejure.org/1991,1803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit - Beachtung der Pflicht zur Wahrheitserforschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 20
  • NStZ 1985, 181
  • NStZ 1991, 383
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 578/84

    Entschuldigung eines Mordes durch entschuldigenden Notstand - Tötung des Ehemanns

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Weil sich das Verfahren nur noch gegen erwachsene Angeklagte richtet, war Zurückverweisung an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer angezeigt (BGHSt 35, 267 = BGHR StPO § 354 Abs. 2 Jugendkammer 1).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn bei einem Motivbündel beruht die Tat nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH MDR 1981, 509 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1984, 441 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn bei einem Motivbündel beruht die Tat nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen (vgl. BGH MDR 1981, 509 m.w.N.; BGH bei Holtz MDR 1984, 441 f [BGH 10.10.1983 - 4 StR 405/83]).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Das Landgericht hat nicht auf die in § 211 Abs. 1 StGB für Mord vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe erkannt, sondern dem Strafausspruch unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (BGHSt 30, 105) den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zugrunde gelegt.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn hier lagen besondere Umstände vor, die die Strafkammer bei Beachtung ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen drängen mußten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn hier lagen besondere Umstände vor, die die Strafkammer bei Beachtung ihrer Pflicht zur Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Zuziehung eines weiteren Sachverständigen drängen mußten (vgl. BGHSt 10, 116, 118 f [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; 23, 176, 187 ff [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68]).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 35/81

    Verurteilung wegen heimtückisch begangenen Mordes - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 369/83

    Zugrundelegung eines gemilderten Strafrahmens bei einem Mord - Strafmilderung auf

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90
    Denn das Tatgericht hat es an einer umfassenden Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände fehlen lassen (vgl. BGH NStZ 1982, 69; 1984, 20; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1984 - 4 StR 578/84).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auch die Strafmilderung für außergewöhnliche Fälle, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem beim Heimtückemord in entsprechender Anwendung des § 49 StGB stattfinden kann, erfordert eine umfassende Würdigung des Tatgeschehens und der zur Tat hinführenden Umstände einschließlich der Motivlage auch in der dem eigentlichen Tatgeschehen vorgelagerten Lebenssituation (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 1, 2).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Beim Vorliegen eines so genannten Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH StV 2000, 76; 2004, 205; NStZ-RR 2004, 234).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH, Urteil vom 9. September 2003 - 5 StR 126/03).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Bei der Bewertung des den Angeklagten beherrschenden Motivbündels (vgl. BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20) kam deshalb dem Umstand entscheidende Bedeutung zu, daß der Angeklagte sich von dem Tatopfer "verraten" (UA 4) fühlte.
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    a) Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte H. , wie die Strafkammer "nicht ausschließbar" und "gegebenenfalls" meint, wegen Art und Folgen ihrer sexuellen Beziehung zum Angeklagten K. nur erheblich vermindert steuerungsfähig i.S.d. § 21 StGB war (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 18 "äußerst selten"), sind weder aus den Feststellungen zur Tat noch sonst erkennbar.
  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Tatrichter aufgrund einer umfassenden Würdigung der Tat sowie der zu ihr hinführenden Umstände zu prüfen (BGH NStZ 1982, 69; BGH NStZ 1984, 20; BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2 und 3).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 20; BGH NStZ 2006, 338, 340 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Die insoweit erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden, schuldrelevanten Umstände (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24) hat das Bezirksgericht vorgenommen.
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 589/94

    Beweiswürdigung - Alibi - Mord - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Notstand -

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

  • BGH, 01.07.2004 - 3 StR 107/04

    Mord; Heimtücke (Strafzumessung: Rechtsfolgenlösung, außergewöhnliche Umstände,

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Zeitpunkt der erforderlichen Motivation)

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 393/19

    Mord (niedrige Beweggründe: Rache, Motivbündel)

  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

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