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   BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95   

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BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95 (https://dejure.org/1996,1764)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1996 - 3 StR 588/95 (https://dejure.org/1996,1764)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 3 StR 588/95 (https://dejure.org/1996,1764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 32
  • NStZ 1996, 276
  • StV 1997, 290
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 330/57
    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Der Schwangerschaftsabbruch kann in der vorsätzlichen Tötung der Schwangeren bestehen (vgl. BGHSt 11, 15; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 218 Rdn. 5; Lackner StGB 21. Aufl. § 218 Rdn. 6).

    Die frühere Rechtsprechung zu dieser Frage (vgl. BGHSt 11, 15; 28, 11, 15 ff.) hat auch nach der Neuregelung der Strafbarkeit wegen Schwangerschaftsabbruchs Gültigkeit (vgl. Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 218 Rdn. 59; Lackner aaO. § 218 Rdn. 21).

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89

    Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter

    Auszug aus BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95
    Die frühere Rechtsprechung zu dieser Frage (vgl. BGHSt 11, 15; 28, 11, 15 ff.) hat auch nach der Neuregelung der Strafbarkeit wegen Schwangerschaftsabbruchs Gültigkeit (vgl. Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 218 Rdn. 59; Lackner aaO. § 218 Rdn. 21).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Beruhen diese tatauslösenden und tatbestimmenden Gefühlsregungen dagegen auf dem (berechtigten) Gefühl erlittenen schweren Unrechts und entbehren sie damit nicht eines beachtlichen, jedenfalls einleuchtenden Grundes, spricht dies gegen eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 30, 32).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 532/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht; Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch)

    Die vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommene Tateinheit zwischen § 211 und § 218 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 330/57, BGHSt 11, 15, 16 f.; Beschluss vom 3. Januar 1996 - 3 StR 588/95, NStZ 1996, 276) stellt die Absicht zur Ermöglichung einer "anderen Straftat" nicht in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371).
  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 485/19

    Konkurrenzen zwischen versuchtem Tötungsdelikt und Schwangerschaftsabbruch in

    Geht die Tötung der werdenden Mutter mit dem Abbruch ihrer Schwangerschaft einher, ist das dadurch verwirklichte zusätzliche Unrecht im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen (BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1996 - 3 StR 588/95, BGHR StGB § 218 Konkurrenzen 1; vom 14. Januar 2015 - 4 StR 532/14, NStZ-RR 2016, 109).

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung ausgesprochen hat, dass diese Strafzumessungsregel nicht auf den Fall der vorsätzlichen Tötung einer Schwangeren zugeschnitten sei, weil die Strafbarkeit gemäß den §§ 211, 212 StGB das über den Schwangerschaftsabbruch hinausgehende Unrecht bereits voll erfasse (BGH, Beschluss vom 3. Januar 1996 - 3 StR 588/95, BGHR StGB § 218 Konkurrenzen 1; vgl. auch LK/Laufhütte, StGB, 12. Aufl., § 218 Rn. 64; MüKoStGB/ Gropp, 3. Aufl., § 218 Rn. 64), hält er daran nicht fest.

  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Nicht jede Tötung des Intimpartners, die geschieht, weil sich dieser vom Täter abwenden will, ist deswegen zwangsläufig schon aus niedrigen Beweggründen begangen (vgl. BGH StV 1997, 290).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation namentlich dann als fraglich erscheinen lassen können, wenn - wie hier - die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will (vgl. BGHR StGB § 211 Niedrige Beweggründe 32).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung, der inneren Ausweglosigkeit und erlittenen Unrechts sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation zumal dann als fraglich erscheinen lassen können (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 32), wenn - wie hier - die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen war und sich der Angeklagte nicht nur in seiner Lebensplanung enttäuscht, sondern er sich durch seine frühere Ehefrau - namentlich wegen des "untergeschobenen" Kindes - getäuscht und "betrogen" fühlte.
  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Vielmehr können in einem solchen Fall - wie hier - tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation namentlich dann fraglich erscheinen lassen können, wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen ist und der Täter durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32; BGH NStZ 2004, 34 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Enttäuschung und "ungerechter" Behandlung sein, die einer Wertung als "niedrig" entgegenstehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 32 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Im Hinblick auf die vom Landgericht festgestellte persönliche Krise und seiner "überwertigen Idee" von einem ehewidrigen Verhältnis seiner Ehefrau ist es revisionsrechtlich noch hinnehmbar, daß das Landgericht die Verurteilung nicht auch auf das Mordmerkmal der Tötung aus sonst "niedrigen Beweggründen" gestützt hat (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32), wenn auch eine andere tatrichterliche Wertung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03

    Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in

    Bei der gegebenen Sachlage fehlt es jedenfalls an der erforderlichen subjektiven Komponente des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe, wonach unerläßlich ist, daß dem Täter die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistig-seelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. zum Vorstehenden nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 32; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 211 Rdn. 10b, 11 bis 12 m. w. N.).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13

    Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe

  • BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04

    Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke,

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 77/02

    Mord; Heimtücke; Bewusstsein der Arg- und Wehrlosigkeit; niedrige Beweggründe;

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

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