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   BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04   

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https://dejure.org/2004,6412
BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,6412)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,6412)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04 (https://dejure.org/2004,6412)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 261 StPO; § 344 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich der niedrigen Beweggründe beim Mord (motivlose Tötung); Revision der Nebenklage (Zulässigkeit; ausdrückliche Erklärung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags; Revision der Ehefrau des Getöteten als Nebenklägerin; Erstrebte Verurteilung wegen Mordes; Mangelndes Motiv als niedriger Beweggrund; Strafrahmenverschiebung infolge alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 212 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Wut

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 47, 128, 130 m.w.N.).

    Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10).

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Solches ergibt sich vorliegend aber schlüssig aus der innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ausgeführten Sachrüge, mit der dargelegt wird, daß die Angeklagten wegen Mordes hätten verurteilt werden müssen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Zum Gebotensein einer Strafrahmenverschiebung infolge alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit im übrigen nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil vom heutigen Tag (5 StR 93/04, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 27.01.1988 - 3 StR 359/87

    Angemessene Verhängung der gesetzlichen Höchststrafe auf Grund unterlassener

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Das Landgericht hat den sich aus § 212 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene verminderte Tatschuld durch andere schulderhöhende Umstände aufgewogen wird (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 12, 3).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Das Landgericht hat den sich aus § 212 Abs. 1 StGB ergebenden Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert, ohne sich damit auseinanderzusetzen, ob die mit der verminderten Schuldfähigkeit verbundene verminderte Tatschuld durch andere schulderhöhende Umstände aufgewogen wird (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 12, 3).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord;

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Damit hat die Nebenklägerin auch - wie von § 400 Abs. 1 StPO geboten - klargestellt, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung der Schuldsprüche wegen einer Gesetzesverletzung anfechte, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

    Auszug aus BGH, 17.08.2004 - 5 StR 94/04
    Sollte die neue Hauptverhandlung ergeben, daß die Angeklagten infolge übermäßiger Alkoholisierung lediglich nicht in der Lage waren, tatsächliche Umstände, welche niedrige Beweggründe ausmachen, gedanklich zu beherrschen und mit ihrem Willen zu steuern (vgl. BGHSt 47, 128, 133; BGH NJW 2004, 1466, 1467), wird das mordähnliche Tatbild bei der Prüfung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei dem dann anzuwendenden § 212 Abs. 1 StGB maßgeblich zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, S. 10).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Insbesondere der Aspekt der willkürlichen Opferauswahl (vgl. insoweit auch UA S. 69) rechtfertigt die Einstufung solcher Tötungsakte als Mord; denn eine derartige Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt belegt die totale Missachtung des Anspruchs eines jeden Menschen auf Anerkennung seines personalen Eigenwerts (Senat, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, NStZ-RR 2004, 332, 333; BGH, Urteil vom 5. November 2002 - 1 StR 247/02, in NStZ-RR 2003, 78 f.; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128 ff.; Schneider, aaO).
  • BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (muslimische Ehe; Selbstbestimmungsrecht

    Dies läge besonders nahe, wenn die tatsächlichen Umstände, auf die eine Verminderung der Schuldfähigkeit zurückginge, im Wesentlichen mit denjenigen deckungsgleich wären, die zur Verneinung eines Mordes aus niedrigen Beweggründen aufgrund subjektiver Gegebenheiten führten (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 44).
  • BGH, 29.05.2013 - 5 StR 203/13

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit

    Mit Blick auf die außerordentliche Brutalität und die menschenverachtenden Begleitumstände der Tat, die klar zutage traten, schließt der Senat auch aus, dass sich der Rechtsfehler auf die Annahme niedriger Beweggründe ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 94/04, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 44).
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