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   BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88   

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https://dejure.org/1988,4291
BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88 (https://dejure.org/1988,4291)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 1 StR 444/88 (https://dejure.org/1988,4291)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 1 StR 444/88 (https://dejure.org/1988,4291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Rechtliche Würdigung eines festgestellten Motivs als Mordmerkmal - Erfasung der Mordmerkmale in ihren tatsächlichen Voraussetzungen durch den Vorsatz - Kenntnis des Täters von den Umstände, welche die Bewertung seines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 13
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88
    Der Täter muß die Umstände kennen, welche die Bewertung seines Handlungsantriebes als niedrig begründen (BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH GA 1974, 370; BGH GA 1975, 306; BGH bei Dallinger MDR 1969, 723; Jähnke in LK 22. Aufl., § 211 Rdn. 35).

    Die Bewertung als "niedrig" braucht der Täter aber nicht vorzunehmen oder nachzuvollziehen; auf die eigene Einschätzung oder rechtsethische Würdigung durch den Täter kommt es nicht an (BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH bei Dallinger MDR 1969, 723; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl., § 211 Rdn. 12; Eser in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl., § 211 Rdn. 38; Jähnke in LK 22. Aufl. § 211 Rdn. 35).

  • BGH, 24.07.1984 - 1 StR 287/84

    Vorliegen niedriger Beweggründe bei Tötung des Opfers zum Abreagieren von

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88
    Eine besondere Fallgestaltung, wie etwa auffällige Eigenarten der Täterpersönlichkeit oder hochgradiger Affekt oder starke affektive Anspannung (vgl. BGH StV 1984, 465) scheidet angesichts des nicht sehr hohen Blutalkoholgehaltes von 1, 83 %o und der zusätzlichen Feststellungen der sachverständig beratenen Strafkammer zum Tat- und Nachtatverhalten (UA S. 34 - 36) des Angeklagten aus.
  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88
    Die von beiden Revisionen erwähnte Wahlfeststellung zwischen den Mordmerkmalen des Handelns aus niedrigen Beweggründen und der Verdeckung einer Straftat ist rechtlich möglich (vgl. BGHSt 22, 12, 14).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88
    Ein Rechtsmittel kann zwar auf solche Beschwerdepunkte einer Tat im prozessualen Sinne beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne daß eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes notwendig ist (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187, 188) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 1 StR 444/88
    Ein Rechtsmittel kann zwar auf solche Beschwerdepunkte einer Tat im prozessualen Sinne beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne daß eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes notwendig ist (vgl. BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 187, 188) [BGH 22.07.1971 - 4 StR 184/71].
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Die Handlungsantriebe sind hier insgesamt von so einfacher Struktur, daß ohne nähere Darlegung nicht zu verstehen ist, warum der Angeklagte sich eben dieser Umstände nicht bewußt gewesen sein sollte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 13).

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Der Täter braucht die Bewertung seiner Tötungsmotive als niedrig nicht vorzunehmen oder nachzuvollziehen; auf seine Einschätzung oder rechtsethische Würdigung kommt es nicht an (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 13 u. 23).
  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

    Dagegen braucht er ihre Bewertung als weder niedrig vorzunehmen noch nachzuvollziehen; auf seine eigene Einschätzung oder rechtsethische Bewertung kommt es nicht an ( BGHSt 6, 329, 331; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23, 24; st. Rspr.).".
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

    Die Revision weist mit Recht darauf hin, daß ein Täter regelmäßig bereits aus niedrigen Beweggründen, d.h. aus nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswerten, besonders verwerflichen Motiven, handelt, wenn er, um seine Mittäter zu übertrumpfen, von einer Körperverletzung zur Tötung übergeht (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 13).
  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

    Im übrigen belegen die Feststellungen auch nicht, daß beim Angeklagten die subjektiven Erfordernisse des angenommenen Mordmerkmals vorlagen (s. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 13, 15, 26, 32; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 211 Rdn. 5 b).
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

    Hierzu ist erforderlich, dass der Täter die Umstände kennt und mit seinem Bewusstsein erfasst, welche die Bewertung seines Handlungsantriebs als niedrig begründen (BGH, Urt. vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03, NStZ 2004, 332 mit Verweis auf: BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23).
  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

    Hierzu ist erforderlich, dass der Täter die Umstände kennt und mit seinem Bewusstsein erfasst, welche die Bewertung seines Handlungsantriebs als niedrig begründen (BGH, Urt. vom 28.01.2004 - 2 StR 452/03 = NStZ 2004, 332 mit Verweis auf: BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 6, 13, 15, 23).
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