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   BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89   

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BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89 (https://dejure.org/1989,384)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1989 - 1 StR 16/89 (https://dejure.org/1989,384)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89 (https://dejure.org/1989,384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes - Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe - Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen der Schuldfähigkeit - Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 211 Abs. 2
    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1739
  • MDR 1989, 654
  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 15
  • NStZ 1989, 363
  • StV 1989, 433
  • JR 1990, 297
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und daß er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfaßt hat (BGHSt 6, 329, 331 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGH NStZ 1981, 100, 101), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (BGHSt 2, 60).

    Die Rechtsprechung hat allerdings auch bei zugrunde liegenden gefühlsmäßigen Regungen mehrfach ausgesprochen, daß dann ausnahmsweise auf eine nähere Erörterung der subjektiven Tatseite verzichtet werden kann, wenn der Gesamtzusammenhang der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zeigt, daß am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen kein Zweifel bestehen kann ( BGH, Beschl. vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80; BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH bei Holtz MDR 1981, 266) bzw. solche Zweifel fernliegen (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 6).

  • BGH, 03.07.1951 - 1 StR 267/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, muß er sie gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (st. Rspr. seit BGH, Urt. vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51; vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6).

    Anlaß zum Hinweis auf das zuletzt genannte subjektive Erfordernis ergab sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstmals, als von einem Revisionsführer die Ansicht vertreten wurde, nur gedankliche Überlegungen, insbesondere Zweckerwägungen kämen als niedrige Beweggründe in Betracht( Urt. vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 - S. 10).

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, muß er sie gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (st. Rspr. seit BGH, Urt. vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51; vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6).
  • BGH, 25.06.1980 - 3 StR 223/80

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Eine eingehende Erörterung ist dagegen verlangt worden, wenn der Täter aus völlig unverständlichen Motiven heraus handelte ( BGH, Urt. vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80), bei persönlichkeitsfremder Tat auf Grund Zusammenwirkens von affektiver Spannung und Übermüdung ( BGH, Urt. vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80), bei plötzlichem Entschluß in Sekundenschnelle aus Angst und Enttäuschung ( BGH, Beschl. vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80), bei Spontanreaktionen aus nichtigem Anlaß (BGH StV 1987, 150; vgl. auch BGH bei Dallinger in MDR 1974, 546, 547) bzw. eines bisher unauffälligen Täters ( BGH, Urt. vom 16. August 1984 - 1 StR 497/84), bei übersteigerter Eifersucht gepaart mit geringer Frustrationstoleranz und Verzweiflung (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 2) oder bei Umschlagen des ursprünglichen Körperverletzungsvorsatzes in Tötungsvorsatz bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 4).
  • BGH, 22.05.1980 - 3 StR 152/80

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch bei zugrunde liegenden gefühlsmäßigen Regungen mehrfach ausgesprochen, daß dann ausnahmsweise auf eine nähere Erörterung der subjektiven Tatseite verzichtet werden kann, wenn der Gesamtzusammenhang der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zeigt, daß am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen kein Zweifel bestehen kann ( BGH, Beschl. vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80; BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH bei Holtz MDR 1981, 266) bzw. solche Zweifel fernliegen (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 6).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und daß er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfaßt hat (BGHSt 6, 329, 331 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGH NStZ 1981, 100, 101), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (BGHSt 2, 60).
  • BGH, 02.04.1980 - 3 StR 130/80

    Voraussetzungen der Annahme eines niedrigen Beweggrundes - Rückschluss von der

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Eine eingehende Erörterung ist dagegen verlangt worden, wenn der Täter aus völlig unverständlichen Motiven heraus handelte ( BGH, Urt. vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80), bei persönlichkeitsfremder Tat auf Grund Zusammenwirkens von affektiver Spannung und Übermüdung ( BGH, Urt. vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80), bei plötzlichem Entschluß in Sekundenschnelle aus Angst und Enttäuschung ( BGH, Beschl. vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80), bei Spontanreaktionen aus nichtigem Anlaß (BGH StV 1987, 150; vgl. auch BGH bei Dallinger in MDR 1974, 546, 547) bzw. eines bisher unauffälligen Täters ( BGH, Urt. vom 16. August 1984 - 1 StR 497/84), bei übersteigerter Eifersucht gepaart mit geringer Frustrationstoleranz und Verzweiflung (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 2) oder bei Umschlagen des ursprünglichen Körperverletzungsvorsatzes in Tötungsvorsatz bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 4).
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 65/80

    Besondere Bedeutung der inneren Tatseite bei Handeln aus niedrigen Beweggründen -

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Eine eingehende Erörterung ist dagegen verlangt worden, wenn der Täter aus völlig unverständlichen Motiven heraus handelte ( BGH, Urt. vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80), bei persönlichkeitsfremder Tat auf Grund Zusammenwirkens von affektiver Spannung und Übermüdung ( BGH, Urt. vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80), bei plötzlichem Entschluß in Sekundenschnelle aus Angst und Enttäuschung ( BGH, Beschl. vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80), bei Spontanreaktionen aus nichtigem Anlaß (BGH StV 1987, 150; vgl. auch BGH bei Dallinger in MDR 1974, 546, 547) bzw. eines bisher unauffälligen Täters ( BGH, Urt. vom 16. August 1984 - 1 StR 497/84), bei übersteigerter Eifersucht gepaart mit geringer Frustrationstoleranz und Verzweiflung (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 2) oder bei Umschlagen des ursprünglichen Körperverletzungsvorsatzes in Tötungsvorsatz bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 4).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, muß er sie gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (st. Rspr. seit BGH, Urt. vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51; vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und daß er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfaßt hat (BGHSt 6, 329, 331 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGH NStZ 1981, 100, 101), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (BGHSt 2, 60).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

  • BGH, 16.08.1984 - 1 StR 497/84

    Erkennung und Wertung entprechender Umstände eines Täters als Voraussetzung für

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16).
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    In subjektiver Hinsicht muß zwar hinzu kommen, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt ist, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen, und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGHSt 28, 210, 212; BGH StV 1984, 72; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Diese Bewertung führt allerdings dann nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).

    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter, von Evidenzfällen abgesehen, gesondert mit der Frage auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, diese Regungen gedanklich zu beherrschen und sie willensmäßig zu steuern (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227; abl.

  • LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07

    Foltermord von Siegburg: Die brutale Jugend des Pascal I.

    Zur subjektiven Tatseite gehört dabei, dass sich der Täter bei der Tat der Umstände bewusst gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und dass er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfasst hat (vgl. BGH NStZ 1989, 363 m.w.N.), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (vgl. BGHSt 2, 60).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Unter den hier gegebenen Umständen war eine nähere Erörterung zur subjektiven Tatseite nicht geboten (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15), zumal sich das Landgericht eingehend mit der affektiven inneren Verfassung des Angeklagten auseinandergesetzt und - sachverständig beraten - eine erhebliche Beeinträchtigung des Angeklagten durch seinen Zustand im Sinne des § 21 StGB ausgeschlossen hat (dazu unter 3.).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Kommt das allgemeine Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht, so entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, die vorsätzliche Tötung nicht als Mord zu werten, wenn sie der Täter unter dem Einfluß gefühlsmäßiger oder triebhafter Regungen begangen hat, die er gedanklich nicht beherrschen und willentlich nicht steuern konnte (z.B. BGHSt 35, 116, 121 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Vor allem aber hat sie sich vom Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen, die bei einer Spontantat aus nichtigem Anlaß stets eingehend zu prüfen sind (vgl. BGH NStZ 1989, 363 f.), nicht überzeugen können.
  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01

    Mord (niedrige Beweggründe) ; Totschlag; Beweiswürdigung (Lücke)

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 4/01

    Niedrige Beweggründe (Feststellung der subjektiven Voraussetzungen)

  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 11/90

    Anforderungen an die Annahme niedriger Beweggründe im Rahmen des Mordes -

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

  • BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

  • BGH, 04.08.1998 - 1 StR 345/98

    Voraussetzungen der Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "Tötung aus sonst

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 189/90

    Vorliegen einer mehrdeutigen Tatsachenfeststellung zu den inneren Mordmerkmalen

  • BGH, 27.02.1997 - 1 StR 650/96

    Anforderung an den subvjektiven Tatbestand in Hinblick auf Mordmerkmale

  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 632/92

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 180/93

    Anforderungen an das Vorliegen des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe" -

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