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   BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91   

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BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91 (https://dejure.org/1991,804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötung aus niedrigen Beweggründen - Absicht des Täters - Erforschung des Vorsatzes - Entziehung der Verantwortung - Tötungsentschluß - Verdeckungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919
  • MDR 1992, 502
  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 21
  • NStZ 1992, 127
  • NStZ 1993, 183 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Ob das so ist und ob dem zu folgen wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu BGHSt 35, 116, 121 f., 126 f. [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]).

    Das betrifft also Fälle, in denen sich der Täter eigensüchtig der Verantwortung für vorangegangenes Tun oder für begangenes Unrecht entziehen will und deshalb tötet (vgl. hierzu BGHSt 35, 116, 121 f. [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87] mit Rechtsprechungsbeispielen).

    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).

  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Es handelt sich allerdings dann nicht um eine andere Straftat im Sinne des § 211 StGB, wenn der Täter nur die Tat verdecken will, die er gerade begeht (BGH, Urt. vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 12.07.1991 - 2 StR 605/90

    Strafbarkeit wegen Mordes, Körperverletzung, Beleidigung und Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Das Verdeckungsmotiv, bei dem in aller Regel "eine besonders verwerfliche Gesinnung" zutage tritt (Senatsentscheidungvom 23. Februar 1988 - 1 StR 697/87 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 265) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76], kann für sich als niedriger Beweggrund gewertet werden.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Ihr Tatbeitrag lag zunächst in der Verabredung, das Opfer zu töten, und dieser Beitrag wirkte während des gesamten Geschehens fort (vgl. hierzu BGHSt 37, 289, 293).
  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Nach der Rechtsprechung steht der Annahme eines "Verdeckungsmordes" nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH, Beschl. vom 12. Juli 1991 - 2 StR 605/90; vgl. auch BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 593/84

    Übergehen eines Körperverletzungsvorsatzes in einen unbedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Es fehlte damit die erforderliche enge Verzahnung zwischen Vortat und Verdeckungstat (BGH NStZ 1985, 167).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Das ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (eine solche Fallgestaltung liegt den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs a.a.O. und in NStZ 1990, 385 zugrunde).
  • BGH, 23.02.1988 - 1 StR 697/87
    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91
    Das Verdeckungsmotiv, bei dem in aller Regel "eine besonders verwerfliche Gesinnung" zutage tritt (Senatsentscheidungvom 23. Februar 1988 - 1 StR 697/87 mit Hinweis auf BVerfGE 45, 187, 265) [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76], kann für sich als niedriger Beweggrund gewertet werden.
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Die Erwägung fußt auf der Gleichwertigkeit aller mordqualifizierenden Motive (so auch BGHSt 22, 12, 14; BGHSt 23, 39, 40: "Verdeckungsabsicht Sonderfall niedriger Beweggründe"; BGH NStZ 1992, 127), die auf diese Weise gegenseitige Kontrollfunktion ausüben könnten.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Das Verdeckungsmotiv ist in aller Regel Ausdruck einer besonders verwerflichen Gesinnung und deshalb für sich, auch ohne die Anforderungen der Verdeckungsabsicht i. S. v. § 211 Abs. 2, 3. Gruppe Var. 2 StGB zu erfüllen, im Rahmen eines sonst niedrigen Beweggrundes nach § 211 Abs. 2, 1. Gruppe Var. 4 StGB zu berücksichtigt (BGH, NStZ 1992, 127 f. [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91] [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91] ).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Abgesehen davon, daß bei einer solchen Sachlage zu prüfen ist, ob nicht eine Tötung aus niedrigem Beweggrund vorliegt (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8, 21), geht es aber bei der Angeklagten um eine noch unentdeckte Täterschaft.
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Schließlich ist auf der Grundlage der Feststellungen des Oberlandesgerichts auch nicht der Fall gegeben, daß der Täter aus dem als "niedrig" zu bewertenden Motiv tötete, um sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen (vgl. dazu BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 3, 7, 8 und 21).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Die Frage, ob eine Tötung aus "niedrigen Beweggründen" erfolgte, ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu entscheiden, bei der die Tatmotive insgesamt zu berücksichtigen sind; dabei steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das Revisionsgericht nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 21; Maatz/Wahl, FS aus Anlaß des fünfzigjährigen Bestehens des BGH S. 531, 552; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim

    Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116).
  • BGH, 01.12.2021 - 6 StR 270/21

    Totschlag, Mord (lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung: Erkennbarkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Verdeckungsmord gegeben sein kann, wenn zwischen einer ersten und einer weiteren, nunmehr in Verdeckungsabsicht vorgenommenen Tötungshandlung eine deutliche zeitliche Zäsur liegt (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, NStZ 1992, 127; vom 9. April 1997 - 3 StR 612/96, NStZ 1997, 434, 435; Beschluss vom 2. März 1999 - 5 StR 48/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 11; MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 236 mwN).

    Wäre nach den neu zu treffenden Feststellungen hingegen von einem einheitlichen Tatgeschehen auszugehen, so hätte der Angeklagte nicht zur Verdeckung einer anderen Tat gehandelt, sondern die von vornherein mit Tötungsvorsatz verübte Tat nunmehr mit Verdeckungsabsicht vollenden wollen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, aaO; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259).

    Für diesen Fall wäre indessen das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 StR 442/91, aaO; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 211 Rn. 86 mwN).

  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Der Obergang zum Tötungsvorsatz erfolgte nicht während einer einheitlichen zäsurlosen Tötungshändlung, vielmehr war das Zuschlagen mit dem Kaffeeglas beendet, als der Junge "erst recht" zu schreien begonnen und der Angeklagte sich deshalb zum Würgen in Tötungsabsicht entschlossen hatte (vgl. dazu BGH NJW 1992, 919, 920).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99

    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 458/01

    Verdeckungsmord (andere Tat; Tateinheit); Vergewaltigung; Begriff der Tat;

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch);

  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 4/01

    Niedrige Beweggründe (Feststellung der subjektiven Voraussetzungen)

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95

    Bedingter Tötungsvorsatz - Pkw - Verminderte Schuldfähigkeit - Allgemeine

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

  • LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09

    Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

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