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   BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92   

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BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92 (https://dejure.org/1993,397)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1993 - 3 StR 207/92 (https://dejure.org/1993,397)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92 (https://dejure.org/1993,397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - Urteilsberatung - Absehen von Vereidigung - Tatopfer - Arglosigkeit - Körperliche Unversehrtheit - Lebensgefährlichkeit - Polizei - Polizeibeamter - Niedriger Beweggrund - Politische ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211; StPO § 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken (2)

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.11.2017)

    Protest gegen den Frankfurter Flughafen: Aus, Schluss und vorbei

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 25
  • NStZ 1993, 341
  • NStZ 1994, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Stellt sich im maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsberatung heraus, daß der zunächst angenommene Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO nicht mehr begründet ist, muß die Vereidigung des Zeugen nachgeholt werden (BGHSt 8, 155, 157; BGH bei Holtz MDR 1981, 268; BGH StV 1991, 196).

    Dieser Grundsatz erleidet jedoch eine Ausnahme, wenn das Gericht aus anderem Grunde von der Vereidigung absehen muß oder darf (BGHSt 8, 155, 157).

    Unter diesen Umständen ist auszuschließen, daß der Beschwerdeführer und seine Verteidiger durch die auf den Verdacht der versuchten Strafvereitelung zu Gunsten des Mitangeklagten H. gestützte Anordnung über die Nichtvereidigung in dem Sinne irregeleitet wurden, daß sie auf einen gegen H. fortbestehenden Tatverdacht der Alleintäterschaft vertrauten (vgl. dazu BGHSt 8, 155, 158).

  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Arglos im Sinn heimtückischer Begehungsweise ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn der Tötungshandlung, dem in der Regel maßgeblichen Zeitpunkt, weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13; BGH NStE § 211 StGB Nr. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Arglosigkeit entfällt demnach nicht erst dann, wenn das Tatopfer die lebensbedrohliche Gefährlichkeit des bevorstehenden Angriffs richtig erfaßt und insbesondere um die vorgesehenen Waffen weiß (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 13).

  • BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (BGHSt 4, 345, 346; vgl. ferner BGHSt 30, 93; BGH NJW 1979, 936; Ruß und Pikart, jeweils in KK-StPO 2. Aufl. § 331 Rdn. 3 und § 358 Rdn. 19).

    Einer Aufhebung der Gesamtstrafe (so BGHSt 4, 345, 346; vgl. auch BGHR StPO § 358 II 1 Einzelstrafe, fehlende 1) bedarf es zur Nachholung der Straffestsetzung unter den besonderen Umständen des Falles ausnahmsweise nicht.

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 9 und 12).

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 9 und 12).

  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Das Oberlandesgericht hat nicht gegen den Grundsatz verstoßen, daß die als wahr behandelten Tatsachen der Entscheidung dem Sinn und Zweck des jeweiligen Beweisantrags gemäß ohne jede Einengung und Verschiebung des Bedeutungsgehalts oder sonstige inhaltliche Änderung zugrunde gelegt werden müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 4, 6, 18, 21; BGH NStZ 1982, 213; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 91 und 92).

    Sie verdeutlichen zugleich, daß es sich bei der Schlußfolgerung, die Nikotinspuren seien durch andere Ursachen zu erklären als durch eine Benutzung am Tattag durch den Mitangeklagten H., nicht um eine bloße Spekulation ohne ausreichende tatsächliche Grundlage handelte, durch welche die Wahrunterstellung ihrem Bedeutungsgehalt nach verfälscht worden wäre (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Wahrunterstellung 9; BGH NStZ 1982, 213; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 683).

  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    In einer solchen Kampfeslage, in der die offenen Feindseligkeiten einer Tätergruppe ersichtlich noch nicht endgültig eingestellt waren (vgl. dazu BGHSt 28, 210, 211) [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78], läßt sich schwerlich feststellen, daß die Beteiligten, jedenfalls was schwere Angriffe gegen die körperliche Unversehrtheit angeht, ohne Arg waren.
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht ein Täter dieses Mordmerkmal nur dann, wenn sein Beweggrund zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als dem Tötungswillen an sich in aller Regel schon eigen als verwerflich, ja als verächtlich erscheint (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Arglos im Sinn heimtückischer Begehungsweise ist ein Tatopfer, wenn es bei Beginn der Tötungshandlung, dem in der Regel maßgeblichen Zeitpunkt, weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem "lediglich" gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (vgl. BGHSt 33, 363, 365 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; 20, 301, 302; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13; BGH NStE § 211 StGB Nr. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem

  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

  • BGH, 08.12.1989 - 3 StR 401/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 688/89

    Mord: Heimtücke - subjektive Voraussetzungen - Darlegung im Urteil

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

  • BGH, 13.10.1987 - 5 StR 254/87

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags aufgrund unzulässiger Inhaltsauslegung

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 638/86

    Vorraussetzungen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Niederer Beweggrund bei

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • BGH, 29.06.1988 - 2 StR 67/88
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 55/90

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Provisionszahlungen - Sinngehalt von Beweisanträgen

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 615/84

    Heimtücke, wenn der Täter unter allen Umständen zur Tat entschlossen ist,

  • BGH, 10.12.1980 - 3 StR 423/80

    Ablehnung der Annahme von Heimtücke trotz Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines

  • BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90

    Vermerk im Führerschein, "dass der Erteilung der Fahrerlaubnis ein Führerschein

  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

  • BGH, 16.01.1979 - 5 StR 731/78

    Ablehnung eines Beweisantrags hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen auf Grund

  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Das "Startbahn-West-Urteil" des Bundesgerichtshofs (NStZ 1993, 341; ablehnend dazu Jähnke und Schneider aaO) steht dieser Wertung nicht entgegen, weil der dortige Einzelfall sowohl in der Tatmotivation als auch in der Auswahl der Opfer wesentliche Besonderheiten aufwies; im vorliegenden Fall waren die Opfer völlig unbeteiligt.
  • OLG München, 03.08.2016 - 7 St 5/14

    Tötung eines Regimekritikers aus niedrigen Beweggründen

    a) Bei einem Motivbündel ist maßgeblich, durch welches Motiv die Tat ihre wesentliche Kennzeichnung, ihr Gepräge erhält (BGH, NStZ 1993, 341).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Hierdurch unterscheidet der vorliegende Sachverhalt sich von denjenigen Fällen, in denen eine offene feindselige Auseinandersetzung andauert und daher Arglosigkeit des Opfers ausgeschlossen ist (so z.B. BGHSt 19, 321, 322; 27, 322, 324; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17).
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