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   BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93   

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BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93 (https://dejure.org/1993,637)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1993 - 2 StR 17/93 (https://dejure.org/1993,637)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 2 StR 17/93 (https://dejure.org/1993,637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmale der Heimtücke und der Tatbegehung aus niederen Beweggründen bei einer Brandlegung zur Tötung der Lebensgefährtin und deren Tochter - Voraussetzung der Heimtücke bei einer Brandlegung gegen ahnungslose Menschen in deren Wohnung - Rache für oft mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211
    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3210
  • MDR 1993, 1102
  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26
  • NStZ 1994, 34
  • StV 1994, 372
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.09.1992 - 2 StR 380/92

    Strafbarkeit wegen Mord - Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit auf Grund

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Die insoweit erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden, schuldrelevanten Umstände (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24) hat das Bezirksgericht vorgenommen.

    Es hat nicht verkannt, daß dann, wenn es sich um die Wahl zwischen lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe handelt, besonders schwerwiegende Gründe vorliegen müssen, um die mit den Voraussetzungen des § 21 StGB verbundene Schuldmilderung so auszugleichen, daß die gesetzliche Höchststrafe verhängt werden darf (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 18, 24).

    Zwar dürfen Handlungsmodalitäten, soweit sie Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit sind, in dem Umfang, in dem die Hemmungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (BGHSt 16, 360, 364; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24).

  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Zwar dürfen Handlungsmodalitäten, soweit sie Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit sind, in dem Umfang, in dem die Hemmungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (BGHSt 16, 360, 364; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, 24).

    Der gemäß § 21 StGB vermindert Schuldfähige ist für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine Verwertung der HandlungsIntensität bei der Strafzumessung Raum bleibt (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, Strafzumessung 5; BGH NStZ 1992, 538).

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    In subjektiver Hinsicht muß allerdings hinzukommen, daß der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewußtsein aufgenommen hat und soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Das Bezirksgericht hat, obwohl es nach dem Beschluß des Bundesverfassunsgerichts vom 3. Juni 1992 (BVerfGE 86, 288 = NJW 1992, 2947) dazu verpflichtet gewesen wäre, nicht entschieden, ob die Mordschuld des Angeklagten in dem angesprochenen Sinne besonders schwer wiegt, und zwar nicht nur nicht im Tenor (dazu BGH StV 1993, 130), sondern auch nicht in den Urteilsgründen.
  • BGH, 31.03.1993 - 3 StR 92/93

    Verwerfung der Revision - Schwere der Schuld

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung kann vom Senat im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden, auch eine Zurückverweisung an den Tatrichter zur Nachholung der Entscheidung kommt nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 31. März 1993 - 3 StR 92/93).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    In subjektiver Hinsicht muß allerdings hinzukommen, daß der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewußtsein aufgenommen hat und soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 369/90

    Gesamtwürdigung der Schuld des Einzelfalls durch Vergleich mit denkbaren

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Die insoweit erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden, schuldrelevanten Umstände (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24) hat das Bezirksgericht vorgenommen.
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Die insoweit erforderliche Gesamtwürdigung aller für und gegen den Täter sprechenden, schuldrelevanten Umstände (BGHR StGB § 211 Abs. 1 Strafmilderung 2; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 21, 24) hat das Bezirksgericht vorgenommen.
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    Der gemäß § 21 StGB vermindert Schuldfähige ist für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine Verwertung der HandlungsIntensität bei der Strafzumessung Raum bleibt (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 5, Strafzumessung 5; BGH NStZ 1992, 538).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
    In subjektiver Hinsicht muß allerdings hinzukommen, daß der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewußtsein aufgenommen hat und soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 69/88

    Notwendigkeit des Vorliegens der objektiven sowie subjektiven Erfordernisse zur

  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

  • BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 mwN).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Zudem hat die Kammer nicht berücksichtigt, daß die Schwelle für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können, umso niedriger ist, je schwerwiegender die Tötungstat ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 26 und 39).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Gebieten solche Umstände wie etwa das schuldsteigernde Tatbild die Versagung einer Strafrahmenverschiebung und die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe, wird eine Feststellung besonderer Schuldschwere nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB trotz erheblich verminderter Schuldfähigkeit nur in besonders gravierenden Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1999 - 5 StR 177/99; vgl. auch BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 25).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Nach dem normativen Maßstab der Rechtsprechung sind die Anforderungen für die Annahme, der Täter habe seine Antriebe zur Tat nicht mehr gedanklich beherrschen und gewollt steuern können, regelmäßig um so höher, je schwerwiegender die Tötungstat nach ihren - vom Vorsatz des Täters umfaßten und ihm vorwerfbaren - konkreten Umständen und Folgen ist (BGH NJW 1993, 3210, 3211 = StV 1994, 372 m. krit. Anm. Fabricius).

    Allerdings gebietet es der hohe Rang des durch §§ 211, 212 StGB geschützten Rechtsguts, die Anforderungen an die schuldmindernde Bewertung der auf die tatauslösende Situation zulaufenden Entwicklung der Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht gering anzusetzen (vgl. BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 6 und 8), zumal grundsätzlich zu verlangen ist, daß der geistig gesunde Mensch seine Affekte und sich beherrscht (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 4; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 55).

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 633/93

    Mordmerkmal - Mordlust

    Kommt das allgemeine Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Betracht, so entspricht es zwar ständiger Rechtsprechung, die vorsätzliche Tötung nicht als Mord zu werten, wenn sie der Täter unter dem Einfluß gefühlsmäßiger oder triebhafter Regungen begangen hat, die er gedanklich nicht beherrschen und willentlich nicht steuern konnte (z.B. BGHSt 35, 116, 121 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1993, 3210, 3211; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15).

    Denn aus ihnen ergibt sich, daß die Angeklagten das Tatopfer bewußt und gewollt gerade deswegen gequält und getötet haben, um sich daran zu erfreuen (vgl. auch BGH NJW 1993, 3210, 3211).

  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außerstande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 m.w.N.).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 405/23

    Berücksichtigung der Tatausführung wegen der festgestellten erheblichen

    Zum einen hat das Landgericht bei der Strafrahmenwahl die "erhebliche Brutalität" und bei der konkreten Strafzumessung die "Vielzahl der Verletzungshandlungen" ohne Abstriche zum Nachteil des Angeklagten gewertet, obwohl diese Tatausführung wegen der festgestellten erheblichen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit nach ständiger Rechtsprechung nur nach dem Maß der geminderten Schuld hätte berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61, BGHSt 16, 360, 364; vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93, NJW 1993, 3210, 3211; Beschlüsse vom 14. September 2021 - 5 StR 186/21, NStZ-RR 2021, 336; vom 14. November 2022 - 6 StR 412/22).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Auch der erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit verminderte Täter ist für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung grundsätzlich verantwortlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1992 - 1 StR 302/92 Rn. 8 und vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 Rn. 14; Beschlüsse vom 29. Juni 2000 - 1 StR 223/00 Rn. 11 und vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02 Rn. 4).

    c) Sind Handlungsmodalitäten indes Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit, dürfen sie dem Täter in dem Umfang, in dem die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61 Rn. 10, BGHSt 16, 360, 364; vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 Rn. 14 mwN und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24, BGHSt 49, 239, 246; Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02 Rn. 4 und vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).

  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Der Senat schließt namentlich aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung bewiesen werden kann, dass die Angeklagten, die erst nach sechsstündigem gemeinsamen Alkoholgenuss ihre zunächst mit Worten ausgedrückte Verärgerung in stark angetrunkenem Zustand in dumpfem Unmut zur affektgeladenen, fast blindwütigen Racheaktion steigerten, ihr Vergeltungsstreben für ein verwehrtes Gastrecht in seiner Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 und 36).
  • BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99

    Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 647/98

    Mord; Vergewaltigung mit Todesfolge; Lebenslange Freiheitsstrafe;

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt

  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 35/23

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung: nur

  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

  • BGH, 14.11.2022 - 6 StR 412/22

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung nur

  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00

    Affektspannung; Verminderte Schuldfähigkeit; Persönlichkeitsfremde Tat;

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

  • BGH, 14.09.2021 - 5 StR 186/21

    Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung beim vermindert schuldfähigen

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

  • BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

    Zu den nötigen Feststellungen bei der Annahme von niedrigen Beweggründen; Mord;

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98

    Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei

  • BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

  • BGH, 29.09.2022 - 2 StR 173/22

    Strafzumessung (Art der Tatausführung: strafschärfende Verwertung,

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

  • BGH, 06.02.2001 - 4 StR 4/01

    Niedrige Beweggründe (Feststellung der subjektiven Voraussetzungen)

  • BGH, 15.12.1993 - 2 StR 578/93

    Beweiswürdigung - Urteilsfeststellungen: Verneinung der Verdeckungsabsicht bei

  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98

    Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit;

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 90/97

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten auf Grund

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • LG Berlin, 12.11.2008 - 1 Kap Js 585/08

    Höchststrafe wegen Doppelmordes

  • LG Wuppertal, 13.04.2011 - 25 Ks 32/10

    Junger Mann schlachtete Obdachlosen aus Frust ab

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