Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2073
BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94 (https://dejure.org/1994,2073)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - 4 StR 680/94 (https://dejure.org/1994,2073)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 (https://dejure.org/1994,2073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal - Niedrige Beweggründe - Zorn - Wut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG §§ 29, 29a, 30; StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 30
  • StV 1995, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Diese Begründung wird den an die gebotene Gesamtwürdigung zu stellenden Anforderungen, welche die Umstände der Tat und das zu ihr führende Geschehen sowie die Lebensverhältnisse des Täters einbeziehen muß (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.), nicht gerecht.
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 340/94

    Verurteilung wegen einer nicht explizit angeklagten Handlung nur bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Die dortigen Erwägungen zur Aufgabe der fortgesetzten Handlung gelten auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BGH NStZ 1994, 494;Senatsbeschluß vom 14. Juli 1994 - 4 StR 340/94).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Die Annahme einer einzigen fortgesetzten Tat des unerlaubten Handeltreibens ist mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 = NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Die dortigen Erwägungen zur Aufgabe der fortgesetzten Handlung gelten auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BGH NStZ 1994, 494;Senatsbeschluß vom 14. Juli 1994 - 4 StR 340/94).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 244/91

    Erwerb des Raushcgifts - Tatsächliche Verfügungsgewalt - Mitgenuß - Sofortiger

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
    Zu dieser Tat gehörten dann aber im Sinne einer Bewertungseinheit auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Heroin betrafen (st. Rspr.; BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH StV 1992, 66; 1994, 658).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).

    Beruhen diese tatauslösenden und tatbestimmenden Gefühlsregungen dagegen auf dem (berechtigten) Gefühl erlittenen schweren Unrechts und entbehren sie damit nicht eines beachtlichen, jedenfalls einleuchtenden Grundes, spricht dies gegen eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 18, 30, 32).

  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Denn wenn die aus normalpsychologischem Antrieb begangene Tötung wie hier eines rechtlich beachtlichen Grundes entbehrt (zu diesem Maßstab siehe BGH, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 StR 29/90, BGHR, § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30), so ist die Annahme eines niedrigen Tatantriebs gerechtfertigt.
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96

    Einordnung von Wut, Hass und Rachsucht als niedrige Beweggründe -

    Die Verärgerung, die zur Racheaktion führte, entbehrte damit nicht nur aus der Sicht der durch Alkohol enthemmten Täter, sondern auch objektiv nicht einer gewissen Berechtigung und beruht jedenfalls ihrerseits nicht, wie es erforderlich wäre (StV 1995, 301 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30 m.w.N.), auf niedrigen Beweggründen.
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), dessen Erwägungen auch für Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Geltung beanspruchen (vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 = NStZ 1995, 37; Beschlüssevom 28. April 1994 - 4 StR 196/94 - undvom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94), nicht vereinbar; der Angeklagte wird dadurch aber nicht beschwert.
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    Soweit die Rechtsprechung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Bewertungseinheit annimmt (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 2), beruht dies auf dem weiten Begriff des Handeltreibens.
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Tat im Rechtssinne, sofern wie hier konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür bestehen, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer solchen Tat zusammengefaßt werden können (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 7 jew. m.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die Frage des Vorliegens niedriger Beweggründe nach den rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist, die er bereits bei der ersten Revisionsentscheidung in dieser Sache genannt hatte (BGH NStZ 1995, 181 f; vgl. ferner BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Doch tritt, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt ist, der Grundtatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln einschließlich der in § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG enthaltenen Zumessungsregel hinter einem der in §§ 29a, 30 und 30a BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände zurück (BGH NStZ 1994, 39; BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94 - und vom 14. Dezember 1995 - 1 StR 613/95; ebenso Schoreit NStZ 1994, 325 sowie Zschockelt NStZ 1995, 326).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Bestehen konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden können, so gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 6; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2).
  • LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks
    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
  • LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks 3 Js 16571/19
  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 5/97

    Einfluss der Tatsache, dass der Täter ein Regelbeispiel eines besonders schweren

  • LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht