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   BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98 (2)   

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BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98 (2) (https://dejure.org/1999,1777)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1999 - 3 StR 520/98 (2) (https://dejure.org/1999,1777)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98 (2) (https://dejure.org/1999,1777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 37
  • NStZ-RR 1999, 234
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 523/67

    Eifersucht als niedriger Beweggrund - Verurteilung auf doppeldeutiger, den

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Der Senat kann daher den Schuldspruch mit der Maßgabe bestätigen, daß das Mordmerkmal der Heimtücke entfällt und eine wahldeutige Verurteilung (vgl. BGHSt 22, 12; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 6) wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat oder sonst aus niedrigen Beweggründen erfolgt; auf diese Möglichkeit ist der Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen worden.
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 732/88

    Annahme von "Arglosigkeit" bei Erwartung eines sonstigen schweren Angriffs auf

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Rechnet dagegen das Tatopfer aufgrund einer vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit, entfällt seine Arglosigkeit (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Rechnet dagegen das Tatopfer aufgrund einer vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit, entfällt seine Arglosigkeit (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Rechnet dagegen das Tatopfer aufgrund einer vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit, entfällt seine Arglosigkeit (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Der Senat kann daher den Schuldspruch mit der Maßgabe bestätigen, daß das Mordmerkmal der Heimtücke entfällt und eine wahldeutige Verurteilung (vgl. BGHSt 22, 12; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 6) wegen Mordes zur Verdeckung einer anderen Straftat oder sonst aus niedrigen Beweggründen erfolgt; auf diese Möglichkeit ist der Angeklagte gemäß § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen worden.
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Der Annahme eines Verdeckungsmordes steht nicht entgegen, daß sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtete und unmittelbar in die Tötung zur Verdeckung des vorangegangenen Geschehens überging (BGHSt 35, 116).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Die besondere Verwerflichkeit liegt gerade darin, daß der Täter das Leben eines Menschen so sehr gering achtet, daß er seine Vernichtung als Mittel zur Verdeckung eigenen Fehlverhaltens einsetzt (vgl. BGHSt 7, 287, 290 f.).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Der Obergang zum Tötungsvorsatz erfolgte nicht während einer einheitlichen zäsurlosen Tötungshändlung, vielmehr war das Zuschlagen mit dem Kaffeeglas beendet, als der Junge "erst recht" zu schreien begonnen und der Angeklagte sich deshalb zum Würgen in Tötungsabsicht entschlossen hatte (vgl. dazu BGH NJW 1992, 919, 920).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98
    Rechnet dagegen das Tatopfer aufgrund einer vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit, entfällt seine Arglosigkeit (BGHSt 32, 382, 384; 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 7 und 13).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Dabei steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht bereits entgegen, daß sich schon die zu verdeckende Vortat gegen die körperliche Unversehrtheit des Opfers richtet und im unmittelbaren Anschluß in die Tötung zur Verdeckung des vorausgegangenen Geschehens übergeht (BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1999, 234; NStZ 2000, 498; 2002, 253).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Arg- und Wehrlosigkeit können aber auch gegeben sein, wenn der Täter zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz handelt, und dann unter bewusster Ausnutzung des Überraschungseffekts unmittelbar zur Tötung übergeht und es dem Opfer infolge des überraschenden Angriffs nicht möglich ist, sich Erfolg versprechend zur Wehr zu setzen, so dass die hierdurch geschaffene Situation bis zur Tötungshandlung fortdauert (vgl. BGH, Urteile 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30; vom 2. April 2008 - 2 StR 621/07, NStZ-RR 2008, 238; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 20 145/04, juris Rn. 6 sowie vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234; vgl. auch schon BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 699/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 und vom 24. Februar 1999 - 3 StR 520/98, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 27).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat,

    Dabei kann die Tötungshandlung unmittelbar an die zu verdeckende Straftat anschließen (vgl. BGHSt 35, 116; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - niedrige Beweggründe 37).
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