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   BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01   

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https://dejure.org/2002,1236
BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01 (https://dejure.org/2002,1236)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2002 - 5 StR 538/01 (https://dejure.org/2002,1236)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 5 StR 538/01 (https://dejure.org/2002,1236)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Mord - Revision der Staatsanwaltschaft - Niedrige Beweggründe - Bewertung eines Beweggrundes

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe, keine Berücksichtigung von Vorstellungen anderer Kulturkreise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Prozess wegen Tötung von kurdischem Liebespaar wird neu aufgerollt // PKK-Täter wegen Mordes statt Totschlags zu verurteilen

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienehre-Fall

    § 211 Abs. 2 StGB
    Mord; niedrige Beweggründe: Maßstab der Bewertung;; abweichende Kulturvorstellungen einer Volksgruppe in Deutschland

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 211 Abs. 2 StGB
    Mord aus niedrigen Beweggründen - "Ehrenmord" (Dr. Caspar David Hermanns und Benjamin Klein; JA)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde im deutschen Strafrecht

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehrenmorde für deutsche Gerichte nicht besonders verwerflich

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41
  • NStZ 2002, 369
  • StV 2003, 21
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 646/87

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 122/01

    Maßstab für die Bewertung der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29; BGH, Beschl. vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 39).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29; BGH, Beschl. vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 39).
  • BGH, 12.08.1987 - 2 StR 197/87

    Vorliegen einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Bewußtes provozieren einer

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 30.07.1986 - 2 StR 307/86

    Aufhebung einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund des Grades der

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter bei der Tat die Umstände nicht bewußt waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 2, 4, 10, 12, 15, 24, 28), kann anstatt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlages in Betracht kommen.
  • BGH, 06.07.1988 - 4 StR 241/88

    Prüfung der Steuerungsfähigkeit der gefühlsmäßigen Tatantriebe als Vorausetzung

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41 m.w.N.; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 211 Rdn. 14 ff.).
  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist grundsätzlich den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41; BGH NJW 2004, 1466 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 195/05

    Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" (Wut und Verärgerung; Beurteilungsspielraum;

    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

    Das damit festgestellte Tötungsmotiv der Wiederherstellung der Familienehre wäre an den Maßstäben der hiesigen Rechtsgemeinschaft zu messen und - vorbehaltlich der erforderlichen, hier nicht erfolgten Gesamtwürdigung - grundsätzlich objektiv als niedrig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 5 StR 538/01, NStZ 2002, 369; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1011).

    Nur ausnahmsweise, wenn dem Täter in subjektiver Hinsicht bei der Tat die Umstände nicht bewusst waren, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, oder wenn es ihm nicht möglich war, seine gefühlsmäßigen Regungen, die sein Handeln bestimmen, gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, kann dann statt einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommen (BGH, Urteile vom 7. Oktober 1994 - 2 StR 319/94, NStZ 1995, 79; vom 20. Februar 2002, aaO).

  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; Herkunft

    Es hat in seiner Gesamtwürdigung auch nicht zureichend die normativen Anforderungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt, sondern sich an den Anschauungen und Werten des Angeklagten orientiert, der die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGH NStZ 2002, 369 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.09.2007 - 2 StR 306/07

    Zustellung des Urteils (fehlende Urteilsformel; Berichtigungsbeschluss);

    Der Maßstab für die Bewertung der Beweggründe ist - worauf die Revisionen zu Recht hinweisen - den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 41; BGH NStZ 2006, 286, 287, 288; BGH NStZ 2004, 332 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 13.02.2009 - 621 Ks 17/08

    Morsal O.

    Dass für den Angeklagten Wertvorstellungen handlungsleitend waren, die ihm durch sein Elternhaus eingeprägt wurden, ändert an der rechtlichen Einordnung nichts, da der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes die Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft sind (BGHR StGB § 211, Abs. 2 niedrige Beweggründe 41 m.w.N).
  • BGH, 27.04.2006 - 5 StR 79/06

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (muslimische Ehe; Selbstbestimmungsrecht

    Jedenfalls bleiben in der gebotenen gesamtwürdigenden Prüfung, ob er seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (BGHSt 47, 128, 133; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 41 m.w.N.), einige wesentliche Teilaspekte unbeachtet.
  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

    Sonstige niedrige Beweggründe in diesem Sinne liegen vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen (BGH NStZ 2006, 97; 2002, 369; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 211 StGB Rn. 14 m. w. N.).
  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
  • OLG Celle, 29.04.2005 - 2 StE 6/02

    Begehung von Urkundsdelikten und Vergehen gegen das Ausländergesetz (AuslG) im

  • LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks
  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
  • LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks 3 Js 16571/19
  • LG Limburg, 23.07.1920 - 2 Ks
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