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   BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97   

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https://dejure.org/1997,2344
BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97 (https://dejure.org/1997,2344)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 4 StR 118/97 (https://dejure.org/1997,2344)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97 (https://dejure.org/1997,2344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" - Werfen von Steinen von einer Autobahnbrücke auf vorbeifahrende Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25
  • NStZ-RR 1997, 294
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich dessen bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; Jähnke in LK/StGB, 11. Aufl. § 211 Rdn. 47).

    Die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers auszunutzen heißt nicht, sie zur (ursächlichen) Bedingung des eigenen Handelns zu machen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 und 3).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Daß dieses Bewußtsein bei beiden - nach den Festellungen durchschnittlich intelligenten - Angeklagten zum Tatzeitpunkt gegeben war, kann - wie die Revision zu Recht ausführt - bei einer derart wie hier offen zutage liegenden Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer nicht zweifelhaft sein (vgl. BGHSt 39, 353, 369/370).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Nach ständiger Rechtsprechung handelt heimtükkisch, wer in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 30, 105, 119) die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt zu dessen Tötung ausnutzt.
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Heimtückisch kann daher auch handeln, wer die Tat in einer anderen Situation ebenfalls begangen hätte (BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 und 3).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, daß der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 und 3).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Heimtückisch kann daher auch handeln, wer die Tat in einer anderen Situation ebenfalls begangen hätte (BGHSt 6, 120, 121; BGH NStZ 1984, 506).
  • BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97
    Der Senat hat daher auch bei früheren Entscheidungen in Fällen der vorliegenden Art das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht (vgl. z.B. BGH VRS 63, 119).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes durch das Landgericht, auf der in den Fällen II. B 1 bis 3, B 7 und 8, B 11 bis 13 und B 15 die Verurteilung jeweils wegen tateinheitlich mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr begangenen versuchten Heimtückemordes beruht (vgl. BGH VRS 63, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 11), begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).

    Die Bejahung des Mordmerkmals der Heimtücke (vgl. zu dieser BGHSt 48, 119, 120; BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295) sowie die Verurteilung wegen (versuchten) gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (vgl. BGHSt 48, 119, 120 ff.; BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - 4 StR 384/02, NStZ 2003, 206) begegnen ebenfalls keinen Bedenken.

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    bb) Für das bewusste Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers genügt es, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 26; NStZ 2005, 688, 689).
  • LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als

    Der in diesem Mordmerkmal zum Ausdruck kommende höhere Unrechtsgehalt des Täterverhaltens liegt darin, dass der Mörder sein Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH 32, 382, 384; BGH NStZ-RR 1997, 294, 295).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9, 17, 25, 26; BGH, Urteil vom 10. November 2004 8 - StR 248/04).

    Daß er die Tat in einer anderen Situation ebenfalls begangen hätte, schließt Heimtücke nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 139, 140; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25, 31).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; 1999, 506, 507; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Dass die Insassen des sich einer Brücke bzw. Überführung nähernden Pkws keinen Anlass hatten, mit einem Anschlag auf ihre Person zu rechnen und infolge ihrer Arglosigkeit auch nicht in der Lage waren, dem Angriff auf ihr Leben entgegenzutreten, steht außer Zweifel (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 4 StR 118/97 (LG Berlin), NStZ-RR 1997, 294).

    Dass dieses Bewusstsein bei durchschnittlich intelligenten Angeklagten gegeben sein wird, kann nach der Rechtsprechung des BGH bei der bei vergleichbaren Fällen des Werfens von Steinen auf Autobahnen offen zutage liegenden Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer nicht zweifelhaft sein (BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 4 StR 118/97 (LG Berlin), NStZ-RR 1997, 294).

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Dafür muss er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur äußerlich wahrgenommen, sondern auch in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben; ihm muss mithin bewusst geworden sein, dass er einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen überrascht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1; Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25).
  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

    Für ein Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Hierfür genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinn erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1, 25; BGH NStZ 1984, 506; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 47).
  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen einer Blutfehde

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