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   BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87   

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BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87 (https://dejure.org/1987,1865)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1987 - 1 StR 170/87 (https://dejure.org/1987,1865)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87 (https://dejure.org/1987,1865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatz bei einer gefährlicher Körperverletzung, wenn eine äußerst gefährlichen Gewalthandlungen vorliegt - Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Bewertung der Frage, ob bedingter Tötungsvorsatz vorliegt, anhand ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 180/86

    Subjektiver Tatbestand bei Ausführung eines Messerstiches zur Verabreichung eines

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits verschiedentlich ausgesprochen, es liege bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; dies müsse jedoch nicht immer so sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; st. Rspr.).

    In der gegebenen Situation konnte es für den Angeklagten keinen einsichtigen Beweggrund für ein so schweres Verbrechen wie die Tötung des Nebenklägers geben; im Gegenteil spricht das Tatmotiv eher dafür, daß der Angeklagte die Gefährdung, nicht aber den Tod des Opfers in sein Bewußtsein und seinen Willen aufgenommen hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83; Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86).

    Auch diese Umstände sprechen eher dafür, daß er den Tod seines Opfers nicht in sein Bewußtsein und seinen Willen aufgenommen hat (vgl. BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86).

  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits verschiedentlich ausgesprochen, es liege bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; dies müsse jedoch nicht immer so sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; st. Rspr.).

    Für den Tatrichter ergeben sich daraus besondere Anforderungen an die Feststellungen zur inneren Tatseite und zu ihrer Darlegung in den Urteilsgründen; das gilt insbesondere dann, wenn ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen fehlt (BGH NStZ 1984, 19).

  • BGH, 21.04.1983 - 4 StR 154/83

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatz, wenn der Täter mit einem

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
    In der gegebenen Situation konnte es für den Angeklagten keinen einsichtigen Beweggrund für ein so schweres Verbrechen wie die Tötung des Nebenklägers geben; im Gegenteil spricht das Tatmotiv eher dafür, daß der Angeklagte die Gefährdung, nicht aber den Tod des Opfers in sein Bewußtsein und seinen Willen aufgenommen hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 21. April 1983 - 4 StR 154/83; Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits verschiedentlich ausgesprochen, es liege bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; dies müsse jedoch nicht immer so sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; st. Rspr.).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits verschiedentlich ausgesprochen, es liege bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; dies müsse jedoch nicht immer so sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH NStZ 1984, 19; 1986, 549, 550; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; st. Rspr.).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen nicht erkennbar ist (BGHSt 7, 363, 368; BGH NStZ 1983, 407; 1984, 19; 1986, 549; 1987, 424; BGH StV 1984, 187; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 638/86; BGH, Urt. vom 13. Mai 1986 - 1 StR 180/86; BGH, Urt. vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87).
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 90/00

    Tötungsvorsatz bei Fluchthandlungen; Gefährliche Körperverletzung; (Schwerer)

    Das Landgericht ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. hierzu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 und 30) zu der Überzeugung gelangt, daß den Angeklagten ein Tötungsvorsatz nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei.
  • BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv);

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen fehlt (BGH NStZ 2005, 304, 305; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 8 m.w.N., 11), wovon nach den Feststellungen auszugehen ist.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Diese Umstände sprechen eher dafür, daß der Angeklagte zwar die Gefährdung, nicht aber auch den Tod O. in sein Bewußtsein und seinen Willen aufgenommen hatte (BGH, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.08.2000 - 5 StR 275/00

    Bedingter Tötungsvorsatz; Hemmschwelle bei Tötungsdelikten

    Allein die Billigung eines solchen Messereinsatzes des Mittäters durch den Beschwerdeführer vermag hier noch nicht hinreichend sicher zu belegen, daß er die hohe Hemmschwelle bis hin zur Billigung einer Tötung des Opfers überwunden hat (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 8, 11, 13, 24, 32).
  • BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08

    Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung;

    c) Die auf die Tatausführung gegründete Wertung des Landgerichts, D. habe nicht mit Tötungsvorsatz zugestochen, ist das Ergebnis einer noch vertretbaren Gesamtbetrachtung der tatprägenden Umstände und deshalb revisionsgerichtlich hinzunehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5, 8, 24 und 30).
  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02

    Tötungsvorsatz (Brutalität der Tatausführung als Indiz)

    Das Landgericht hat alle für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz zu bewußter Fahrlässigkeit maßgeblichen Umstände berücksichtigt, namentlich das Ziel und den Beweggrund für die Tat, die Art der Ausführung, die von der Tat ausgehende Gefährlichkeit, den Kenntnisstand des Täters sowie seine psychische Verfassung (vgl. zur Abgrenzung BGH NStZ 2001, 475; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 (Elektroschutzanlage), 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 139/95

    Vergewaltigung - Raub - Gewaltanwendung - Brutalität - Lebenslange

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 128/91

    Verminderte Schuldfähigkeit unter Berücksichtigung eines Nachtrunks -

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